Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Lippstadt Referenznummer der Bekanntmachung: S-LIPS-FD.10-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59555
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lippstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Lippstadt
Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Lippstadt
Öff. Veranstaltungen, Untersttützung Ordnungsamt, Zutrittskontrolle von städt. Gebäuden
Gegenstand der Ausschreibung sind 2 Rahmenvereinbarungen über Sicherheitsdienstleistungen. Gegenstand von Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung über die Kontrolle und Durchsetzung von Maßnahmen nach InfSchG im städtischen Raum und in städtischen Gebäuden. Gegenstand von Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung über Sicherheits- und Kontrolltätigkeiten in provisorischen Notunterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen und asylbegehrenden Personen sowie in Übergangswohnheimen.
Die Rahmenvereinbarungen läuft 2 Jahre. Sie verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Die Maximallaufzeit beträgt also 4 Jahre.
Überwachung von Notunterkünften und Übergangswohnheimen
Gegenstand von Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung über Sicherheits- und Kontrolltätigkeiten in provisorischen Notunterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen und asylbegehrenden Personen sowie in Übergangswohnheimen.
Bei den Einrichtungen handelt es sich um maximal 3 provisorische Notunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Turnhallen, Schützenhallen, Bürgerhäuser, etc.) und asylbegehrenden Personen sowie maximal 5 Übergangswohnheime (derzeit bestehen 3 Übergangswohnheime, 2 weitere sind in Planung).
Die Unterkünfte werden vom Auftragnehmer bei Belegung täglich für 24 Stunden im Schichtdienst bewacht. Die zu erbringenden Sicherheits- und Kontrolltätigkeiten umfassen:
- Kontrollgänge im Unterkunfts- und Außenbereich,
- Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung,
- die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst und Betreuungsorganisation im Bedarfsfall,
- Unterstützung des Betreuungsverbandes sowie der Stadt bei der Ausübung des Hausrechtes,
- Dokumentation der Ereignisse in einem gebundenen Wachbuch und
- Einlasskontrolle bei Personen durchführen, die die Unterkunft betreten möchten.
Die Rahmenvereinbarungen läuft 2 Jahre. Sie verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Die Maximallaufzeit beträgt also 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Besitz der Erlaubnis gem. § 34 a Abs. 1 Satz 1 GewO
Es besteht keine Möglichkeit zur Eignungsleihe, weil der Einsatz von Nachunternehmer ausgeschlossen wird. Dies erfolgt gem. § 47 Abs. 5 VgV, weil es sich bei den vorliegend zu vergebenen Sicherheitsdienstleistungen um systemkritische Leistungen handelt.
Jahresgesamtumsatz
Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
Es besteht keine Möglichkeit zur Eignungsleihe, weil der Einsatz von Nachunternehmer ausgeschlossen wird. Dies erfolgt gem. § 47 Abs. 5 VgV, weil es sich bei den vorliegend zu vergebenen Sicherheitsdienstleistungen um systemkritische Leistungen handelt.
1. Referenzen über vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen
Die Anforderungen an die Referenzliste werden losspezifisch beschrieben.
1.1. Los 1
Der Bieter hat geeignete Bieterreferenzen zu benennen. Hierzu ist das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formular B00-1-1 Bieter-Referenzliste auszufüllen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform hochzuladen. Voraussetzung sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenz:
a) Gegenstand mind. einer Referenz ist bzw. war eine Rahmenvereinbarung/ein Auftrag über Sicherheitsdienstleistungen im Personen- und Objektschutz und
b) Gegenstand mind. einer Referenz ist bzw. war eine Rahmenvereinbarung/ein Auftrag über Sicherheitsdienstleistungen bei öffentlichen Veranstaltungen
c) Die Leistung darf nicht vor dem 01.02.2020 erbracht worden sein.
In der Bieter-Referenzliste sind zu jeder Bieterreferenz die in der Vergabeunterlage B00-1-1 abgefragten Angaben zu machen.
1.2. Los 2
Der Bieter hat geeignete Bieterreferenzen zu benennen. Hierzu ist das mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formular B00-1-2 Bieter-Referenzliste auszufüllen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform hochzuladen. Voraussetzung sind (kumulativ) folgende Eigenschaften der Referenz:
a) Gegenstand mind. einer Referenz ist bzw. war eine Rahmenvereinbarung/ein Auftrag über Sicherheitsdienstleistungen im Personen- bzw. Objektschutz in einem oder mehreren Übergangswohnheimen oder einer oder mehreren Notunterkünften im Zusammenhang mit Asylbewerber- und bzw. oder Flüchtlingsunterkünften.
b) Die Leistung darf nicht vor dem 01.02.2020 erbracht worden sein.
2. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter
Der Bieter hat anzugeben, wie viele festangestellte Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils durchschnittlich bei ihm beschäftigt waren. Die Mitarbeiterzahl ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Für 1. und 2.: Es besteht keine Möglichkeit zur Eignungsleihe, weil der Einsatz von Nachunternehmer ausgeschlossen wird. Dies erfolgt gem. § 47 Abs. 5 VgV, weil es sich bei den vorliegend zu vergebenen Sicherheitsdienstleistungen um systemkritische Leistungen handelt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1.1. (Los 1): Um ihre Eignung für den ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen, müssen Bieter mindestens zwei Referenzen einreichen, die den oben beschriebenen Vorgaben genügen - eine Referenz gem. lit. a) und eine Referenz gem. lit. b). Die Anforderung gem. lit. c) müssen beide Referenzen erfüllen. Ansonsten gilt ein Bieter als nicht hinreichend geeignet.
zu 1.2. (Los 2): Bieter müssen mindestens zwei Referenzen einreichen, die den oben beschriebenen Vorgaben genügen, um ihre Eignung für den ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen, ansonsten gilt ein Bieter als nicht hinreichend geeignet.
Die Ausführungsbestimmungen werden in der Leistungsbeschreibung losspezifisch dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen abzugeben, für die jeweils die genannten, vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden sind:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen* nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt B00-2)
- Eigenerklärung MiLoG* nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Formblatt B00-3)
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt B00-5)
Bei Bietergemeinschaften sind die beiden erstgenannten Eigenerklärungen (Formblätter B00-2 und B00-3) jeweils von jedem Mitglied einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6LWD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).