Durchführung Lehrkräftefortbildung zum digitalen Medieneinsatz in der Grundschule
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsl-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung Lehrkräftefortbildung zum digitalen Medieneinsatz in der Grundschule
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich der Lehrkräftefortbildung zum digitalen Medieneinsatz in der Grundschule. Das Fortbildungsangebot soll grundsätzlich allen Schulen mit Bildungsgang Grundschule in Baden-Württemberg (2603 Schulen – Stand: Oktober 2021) offenstehen. Das Fortbildungsangebot des Auftragnehmers in Bezug auf einzelne Schulen hat folgende notwendige Bestandteile zu umfassen: (1) Individuelle Bedarfsanalyse des Fortbildungsbedarfs des gesamten Kollegiums der konkreten Schulen. (2) Individuelle Konzeption der Schwerpunkte des Fortbildungsprogrammes für die konkrete Schule. (3) Durchführung eines fächerübergreifenden Grundlagenseminars im Rahmen von zwei Online-Seminaren an Nachmittagen. (4) Durchführung eines fachspezifischen Aufbauseminars im Rahmen von zwei Online-Seminaren an Nachmittagen. (5) Bereitstellung eines Online-Schulungssystems mit professionellen Lernvideos zur Nachbereitung und Vertiefung der synchronen Seminare.
Auftragsdurchführung unter Nutzung digitaler Medien
Das Fortbildungsangebot des Auftragnehmers in Bezug auf einzelne Schulen hat folgende notwendige Bestandteile zu umfassen: (1) Individuelle Bedarfsanalyse des Fortbildungsbedarfs des gesamten Kollegiums der konkreten Schulen. (2) Individuelle Konzeption der Schwerpunkte des Fortbildungsprogrammes für die konkrete Schule. (3) Durchführung eines fächerübergreifenden Grundlagenseminars im Rahmen von zwei Online-Seminaren an Nachmittagen. (4) Durchführung eines fachspezifischen Aufbauseminars im Rahmen von zwei Online-Seminaren an Nachmittagen. (5) Bereitstellung eines Online-Schulungssystems mit professionellen Lernvideos zur Nachbereitung und Vertiefung der synchronen Seminare. Die Fortbildungsinhalte sollen an die konkreten Bedürfnisse und Voraussetzungen angepasst werden. s Fortbildungsangebot soll grundsätzlich allen Schulen mit Bildungsgang Grundschule in Baden-Württemberg (2603 Schulen – Stand: Oktober 2021) offenstehen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass eine Mindestvolumen im Rahmen des Auftrages zu betreuenden Schulen nicht zugesichert werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Anlage LF 1: Aktueller Auszug (nicht vor dem 10.02.2022; Kopie ist ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o.g. Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter keiner Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister unterliegt, genügt eine schriftliche Erklärung, dass und aus welchem Grund eine Eintragungspflicht nicht besteht.
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB (Abgabe über Angebotsformular - ggf. incl. Ausführungen zur Selbstreinigung).
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Abgabe über Angebotsformular - ggf. incl. Ausführungen zur Selbstreinigung)
4. Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Abgabe über Angebotsformular)
5. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG - Abgabe über Angebotsformular).
Anlage LF 2: Es ist ein Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen vorzulegen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 350.000,00. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 5 Mio.
Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 2,5 Millionen Euro. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 5 Millionen Euro.
Anlage LF 3: Vorlage von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen (Leistungen im Bereich der Lehrkräftefortbildung zu Digitalisierungsthemen) aus den letzten drei Jahren.
Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren.
1. Vgl. die Vorgaben zur Ausführung des Auftrages in der Leistungsbeschreibung (Anhang A der Bewerbungsbedingungen) und in dem Vertrag (Anhang B der Bewerbungsbedingungen).
2. Zu den Vorgaben des LTMG unter Abschnitt VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der ausgeschriebene Auftrag unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge liegt. Die Durchführung eines offenen Verfahrens erfolgt jedoch freiwillig und zur Schaffung einer bestmöglichen Transparenz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/