Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach Cluster 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 137/23-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehingen (Donau)
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oew-breitband.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach Cluster 1
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach Cluster 1
Los 1 - Hochdorf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alleiniger Auftraggeber für Los 1 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 1 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzepti-on entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der
Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl. weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 1 – Hochdorf
- ca. 16,2 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 6,3 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 482 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 70 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Los 2 - Kirchdorf an der Iller
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alleiniger Auftraggeber für Los 2 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 2 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl. weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken ober-halb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 2 – Kirchdorf a.d. Iller
- ca. 9,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 4,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 409 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Los 3 - Laupheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alleiniger Auftraggeber für Los 3 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 3 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauf-tragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl. weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken ober-halb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 3 – Laupheim
- ca. 67,4 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 16,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 2.375 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 10 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 65 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Los 4 - Steinhausen an der Rottum
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für Los 4 ist die Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommen für Los 4 zwei Rahmenverträge über GÜ-Leistungen zu Stande, einerseits mit der OEW Breitband GmbH, andererseits mit der Gemeinde Steinhausen an der Rottum. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen in Bezug auf die Zuordnung der Auftraggeber für Los 4 vor, insbesondere die Zuordnung des gesamten Loses zur OEW Breitband GmbH oder ggf. einen späteren Übergang des Vertrages mit dem Auftraggeber Gemeinde Steinhhausen an der Rottum auf die OEW Breitband GmbH.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl. weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 4 – Steinhausen a.d. Rottum
- ca. 40,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 13,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 841 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 5 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Los 5 - Wain
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Alleiniger Auftraggeber für Los 5 ist die OEW Breitband GmbH. Mit Zuschlagserteilung kommt für Los 5 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt. Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“
- Graue Flecken:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der
Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl. weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 5 – Wain
- ca. 24,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 9,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 624 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 65 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf
Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Hochdorf: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 2 Kirchdorf a.d.Iller: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 3 Laupheim: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 4 Steinhausen a.d.Rottum: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 5: Wain: [Betrag gelöscht]Euro netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft ad-diert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Aus-rüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen .Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleis-tungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.