Kanal- und Straßenbau: Sanierung Waldenburger Straße/ Schötmarsche Straße Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-028/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lage
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32791
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horn-badmeinberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kanal- und Straßenbau: Sanierung Waldenburger Straße/ Schötmarsche Straße
Die Stadt Lage beabsichtigt die Sanierung der Waldenburger Straße und der Schötmarschen Straße. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Straßen- und Kanalbauarbeiten zum Ausbau der Waldenburger Straße, sowie zur Umgestaltung der Schötmarschen Straße (B239). Die Ausschreibung ist wie folgt gegliedert:Teil A – Verkehrssicherung „Teil B und Teil C“Teil B – Straßenbau Waldenburger StraßeTeil C – Kanalbau Waldenburger StraßeTeil D – Verkehrssicherung und Umleitung „Teil E, Teil F und Teil G“Teil E – Straßenbau „Schötmarsche Straße“Teil F – Kanalbau „Schötmarsche Straße“Teil G – Straßenbau „Nebenstraßen“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.