Rahmenvereinbarung über Dokumentenprüfcenter Referenznummer der Bekanntmachung: B 21.11 - 0218/21/VV : 2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 040-113538)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dokumentenprüfcenter
Rahmenvereinbarung über Dokumentenprüfcenter inkl. Zubehör
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,• Wert des Auftrages,• Zeitraum der Leistungserbringung,• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:o Lieferung von mind. 3 Stück Dokumentenprüfcenter/-geräte mit integriertem Weiß-, UV- und IR-Licht sowie einer integrierten Digitalfarbkamera zur Dokumentenprüfung von mind. ID-3-Formaten: inkl. PC-/Rechnereinheit mit Software zur Bedienung, Visualisierung und Auswertung von Aufnahmen. Diese Anforderung gilt je Referenz; d. h. es müssen mind. 3 Stück o. g. Dokumentenprüf-center/-geräte in einer zusammenhängenden Lieferleistung nachgewiesen werden.• Zusätzlich muss mind. ein Instandhaltungs- oder Wartungsvertrag über Dokumentenprüfcenter/-geräte in den Referenzen enthalten sein. Wurde dieser mit einer Lieferung zusammen beauftragt, so kann jener Vertrag in einer Referenz zusammen mit der Lieferung nachgewiesen werden. Ersatzweise ist es möglich, einen Instandhaltungs- oder Wartungsvertrag mittels einer eigenen, zusätzlichen Referenz nachzuweisen. (Die Anforderung an mind. eine Referenz über eine Lieferung von mind. 3 Stück im vorigen Anstrich genannten Dokumentenprüfcentern/-geräten muss weiterhin erfüllt werden.)• Die genannten Referenzprojekte zur Lieferung müssen abgeschlossen sein. Wartungs- /Instandhaltungsverträge werden als Referenz akzeptiert, wenn sie nachweislich seit mind. 1 Jahr fortbestehen bzw. mind. 1 Jahr fortbestanden haben.• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.• Es ist nur eine Referenz, wie o. g. beschrieben, gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,• Wert des Auftrages,• Zeitraum der Leistungserbringung,• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: o Lieferung von mind. 3 Stück Dokumentenprüfcenter/-geräte mit integriertem Weiß-, UV- und IR-Licht sowie einer integrierten Digitalfarbkamera zur Dokumentenprüfung von mind. ID-3-Formaten: inkl. Software zur Bedienung, Visualisierung und Auswertung von Aufnahmen (wahlweise inkl. PC-/Rechnereinheit). Diese Anforderung gilt je Referenz; d. h. es müssen mind. 3 Stück o. g. Dokumentenprüf-center/-geräte in einer zusammenhängenden Lieferleistung nachgewiesen werden. o Zusätzlich muss mind. ein Instandhaltungs- oder Wartungsvertrag über mind. 1 Stück Dokumentenprüfcenter/-geräte als Standgerät (kein aufgesetztes und/oder handgehaltenes Gerät) in vergleichbarer Bauart (jedoch mind. Auf-, Durchlicht, je mit Weiß- und UV-Licht) in den Referenzen enthalten sein. Wurde dieser mit einer Lieferung zusammen beauftragt, so kann jener Vertrag in einer Referenz zusammen mit der Lieferung nachgewiesen werden. Ersatzweise ist es möglich, einen Instandhaltungs- oder Wartungsvertrag mittels einer eigenen, zusätzlichen Referenz nachzuweisen. (Die Anforderung an mind. eine Referenz über eine Lieferung von mind. 3 Stück im vorigen Anstrich genannten Dokumentenprüfcentern/-geräten muss weiterhin erfüllt werden.)• Die genannten Referenzprojekte zur Lieferung müssen abgeschlossen sein. Wartungs- /Instandhaltungsverträge werden als Referenz akzeptiert, wenn sie nachweislich seit mind. 1 Jahr fortbestehen bzw. mind. 1 Jahr fortbestanden haben.• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. • Es ist nur eine Referenz, wie o. g. beschrieben, gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).