Trägerschaft PÜM Los 19 - Maria-Sibylla-Merian Schule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft PÜM Los 19 - Maria-Sibylla-Merian Schule
Vergabe der Trägerschaft außerunterrichtlicher Betreuungsangebote (pädagogische Übermittagsbetreuung) an weiterführenden Bochumer Schulen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2023/2024, hier: Maria Sibylla Merian Schule
Stadt Bochum, Schulverwaltungsamt Junggesellenstr. 8 44777 Bochum
Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Die Stadt Bochum vergibt die Trägerschaft an der Maria Sibylla Merian Schule für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es sind keine Angebote in einem offenen Verfahren eingegangen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WBZ-Wattenscheider-Bildungs-Zentrum gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYW1KCMPG5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).