S21, PA 1.7, Oberbau/KBT/Konstr Ingbau Stuttgart Bad Cannstatt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50318
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.7, Oberbau/KBT/Konstr Ingbau Stuttgart Bad Cannstatt
Ausschreibung Oberbau/KBT/Konstruktiver Ingenieurbau I.P Bad Cannstatt
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.7, Oberbau/KBT/Konstr Ingbau Stuttgart Bad Cannstatt
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Ausschreibung Oberbau/KBT/Konstruktiver Ingenieurbau I.P Bad Cannstatt
-
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
AvL11: Geändert und / oder zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistungen. Es sind zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit den Kabelquerungen erforderlich.
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. Erforderliche zusätzliche Leistungen sind zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig.