Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2021-0012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe
Dieser Vertrag dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Baden-Württemberg gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftragsvergabe Bietergemeinschaft Möhler + Partner Ingenieure AG / GI Geoinformatik GmbH
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dieser Vertrag dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Baden-Württemberg gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Baden-Württemberg.
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
- Ergänzung der Regelungen zu Vergütung und Zahlung um Vorgaben bezüglich der Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen
- Aktualisierung des Datenschutzhinweises
- Verlängerung der Laufzeit des Vertrages bis zum 31.07.2023 sowie Anpassung einzelner Termine und Fristen zur Erbringung von Teilleistungen
Bei der Kartierung der Hauptverkehrsstraßen ergaben sich Verzögerungen um über ein halbes Jahr, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten waren. Der Grund für die Verzögerungen war eine nicht vorhersehbare technische Störung, die zur erheblich verspäteten Bereitstellung der erforderlichen Verkehrsdaten führte.