Neubau Rathaus in Jagstzell - Vergabe von Architektenleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jagstzell
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jagstzell.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbbw-immobilien.de/de/kommunalentwicklung/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus in Jagstzell - Vergabe von Architektenleistungen
Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt das Rathaus in der Ortsmitte durch einen Neubau am Standort zu ersetzen. Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau des Rathauses und die Neugestaltung des Rathausplatzes sowie der Neuschaffung eines Dorfplatzes mit den angrenzenden Bereichen in der Ortsmitte. Aufgrund der zentralen Lage im Ortskern und der hohen Frequentierung hat der Neubau des Rathauses und die Freiraumgestaltung einen hohen Stellenwert.
Für die Vergabe von Architekten- und Landschaftsplanungsleistungen zum Neubau des Rathauses wird ein 2-stufiges Vergabeverfahren nach VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich im Hauptort Jagstzell, direkt an der Hauptstraße gelegen. Es beinhaltet mehrere Flurstücke. Das Gebiet von insgesamt 1,47 ha gliedert sich in zwei Teilbereiche: Zum einen in den Realisierungsteil mit einer Fläche von ca. 1.018 m², innerhalb dessen das neue Rathaus inkl. der unmittelbar anschließenden Frei- und Platzbereiche geplant und realisiert werden soll. Zum anderen in einen Ideenteil mit ca. 9.454 m², der räumlich unmittelbar anschließend an den Realisierungsteil die städtebauliche und landschaftsplanerische Neugestaltung der Ortsmitte der Gemeinde Jagstzell als Dorfplatz im Kreuzungsbereich Crailsheimer Straße/Hauptstraße, den weiteren Verlauf der Hauptstraße und Randbereiche sowie die Konzeption und Verortung eines multifunktionalen Gebäudeneubaus im Bereich der alten Mälzerei beinhaltet.
Das neue Rathaus und die neuen Freiflächen sollen ein selbstverständlicher wie prägender Teil der Ortsmitte, bestehend aus den Gebäuden und Platzfolgen von bzw. zwischen Rathaus, „Alte Schule“, „Alte Mälzerei“, Gasthaus Rössle, Bahnhof und St. Vitus Kirche werden. Gewünscht wird ein funktionstüchtiger, wirtschaftlicher Neubau mit ansprechendem Erscheinungsbild und klarer Adressbildung, welcher die städtebauliche Situation prägnant gestaltet, und mit guter Gestaltung der Freiflächen und Erschließung den Ort entsprechend seiner Bedeutung aufwertet. Gleichzeitig sollen bei der Freiflächen- und Erschließungsplanung auch die Zufahrts- und Parkierungssituati-on konzeptionell verbessert werden.
Referenz 1
Nachweis eines realisierten Projekts – Neubau oder Erweiterung, das mit der Komplexität der Planungsaufgabe „Neubau Rathaus“ hinsichtlich räumlich-funktionaler Anforderungen/ Qualitäten, sowie bautechnischer Anforderungen, vergleichbar ist; und innerhalb der letzten 10 Jahre (von einschließlich 2012 bis Fertigstellung bis 31. Dezember 2022) fertiggestellt wurde; mind. HZ III, mind. LPH 1-5 erbracht. max. 180 Punkte
Referenz 2
Nachweis eines realisierten Hochbauprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber der letzten 10 Jahre (einschließlich 2012), mind. LPH 1-8 erbracht . Dies kann auch mit Referenz 1 nachgewiesen werden. max. 30 Punkte
Referenz 3
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekts (z.B. Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.) oder Nachweis eines Erfolgs in einem Hochbau-Wettbewerb (Preis, Anerkennung) oder Nachweis eines Auftrags über VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen der letzten 10 Jahre (bis einschließlich 2012).
Dies kann auch mit Referenz 1 oder 2nachgewiesen werden. max. 40 Punkte
Referenz 4
Personelle Leistungsfähigkeit Anzahl der Architekt*innen/Ingenieur*innen der Bewerber*in / der Bewerbergemeinschaft mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung (≥2Personen=20 P), zusätzlich 1 Architekt*in mit mind. 5 Jahren (≥5 Jahre=30 P) Berufserfahrung. (Beleg Kammerzulassung etc.) max. 50 Punkte.
Detaillierte Angaben zu den Referenzen sind in der Ausschreibung und dem Bewerbungsbogen enthalten!
Weitere Informationen zur Aufgabenstellung, Plangrundlagen, etc. siehe Anlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Gefordert sind Planungsteams aus Architekten*innen mit Landschaftsarchitekten*innen. Die Landschaftsarchitekten*innen müssen bereits zum Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Teilnahmeerklärung genannt werden und ihre berufliche Qualifikation nachweisen. (z.B. Kopie Eintragungsurkunde, etc.) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach-weis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oderjuristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (1) VgV
berechtigt sind, die Berufsbezeichung des Architekten oder Landschaftsarchitekten zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 48 (1) VgV, § 123 GWB) bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.