Projektsteuerung und -leitung Ravensberger Gymnasium, Erweiterung Hauptgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 99-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung und -leitung Ravensberger Gymnasium, Erweiterung Hauptgebäude
Der Immobilien- und Abwasser-Betrieb der Hansestadt Herford führt derzeit die Kernsanierung und einen Neubau (Fachklassentrakt + Klassentrakt) am Ravensberger Gymnasium in Herford (Werrestraße 10, 32049 Herford) durch. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Projektsteuerung und -leitung für das bereits laufende Bauvorhaben. Abgefragt werden Teilleistungen der Projektstufen 1 bis 5 nach § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (AHO-Heft Nr. 9, Stand März 2020) sowie Teilleistungen der Projektleitung nach § 3 AHO-Heft Nr. 9).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Ravensberger Gymnasium in Herford wird derzeit durch den Immobilien- und Abwasser-Betrieb der Hansestadt Herford (IAB) kernsaniert und durch einen Neubau (Fachklassentrakt + Klassentrakt) ergänzt. Der Bestandsbau aus den 1960iger Jahren ist als Massivbau mit Flachdach erstellt worden. Das Bestandsgebäude wurde im Wesentlichen bis auf den Rohbau zurückgebaut, Anfang 2022 wurde im Zuge der Schadstoffsanierung (Asbest) der komplette Innenputz entfernt. Anfang 2023 folgt eine Betoninstandsetzung. Es ist geplant, die Dachabdichtung und die Fenster der Südfassade inklusive Sonnenschutz zu sanieren und den Innenausbau neu herzustellen. Die Neubauten werden auch in Massivbauweise erstellt. Die Rohbauarbeiten sind bis einschließlich der Stahlbeton-Decken über dem 1.OG fertiggestellt. Die Planung, Ausschreibung und Bauleitung für das Schulgebäude obliegt einem Generalplaner. Zu der Leistung des Generalplaners gehören u.a. die Objekt-, Tragwerks-, TGA- und Landschaftsplanung. Die Leistungsphasen 1-4 gemäß der HOAI sind abgeschlossen, nachfolgende Leistungsphasen laufen. Die bauliche Umsetzung erfolgt in gewerkeweiser Ausschreibung. Die Gewerke werden zu 80 % EU-weit ausgeschrieben. Der IAB benötigt für die weitere Projektdurchführung dringend kurzfristige Unterstützung durch eine Projektsteuerung und Projektleitung. Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu findende Auftragnehmer soll spätestens am 15. Februar 2022 mit den Leistungen beginnen, Zuschlagserteilung mindestens eine Woche vorher vorausgesetzt. Die hier zu vergebenden Leistungen betreffen aus dem Leistungsbild Projektsteuerung die Projektstufen 1-5, jeweils Handlungsbereiche A bis E (vgl. § 2 Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, AHO-Heft Nr. 9, Fassung März 2020). Da das Projekt bereits fortgeschritten ist, benötigt der Auftraggeber nicht alle Grundleistungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Vertragsgegenständlich sind Kernsanierung und Neubau .Diese werden als einheitliches Objekt behandelt. Es wird nach § 5 Abs. 1 1. Alt. AHO-Heft Nr. 9 ein Pauschalauftrag erteilt, das Honorar wird also pauschal für die beauftragten Leistungen gezahlt. Alle Zu- oder Abschläge sind vom Bieter in den Pauschalbeträgen zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.