Rahmenvertrag Pflege-, Schulungs- und Entwicklungsleistungen PAUSS-B Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0178
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Pflege-, Schulungs- und Entwicklungsleistungen PAUSS-B
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Erbringung von Pflege-, Schulungs- und Entwicklungsleistungen für die Individualsoftware des Fachverfahrens PAUSS-B (Peildatenauswertesystem-Bautechnik).
Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen, wobei die konkret zu erbringenden Einzelleistungen im Wege von Einzelabrufen festgelegt werden. Einzelheiten sind dem Rahmenvertrag nebst seiner Anlagen zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das als europaweites offenes Verfahren durchgeführte Vorverfahren wurde aufgrund von fehlender Wirtschaftlichkeit gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben. Das hier durchgeführte Folgeverfahren wurde in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV als Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Pflege-, Schulungs- und Entwicklungsleistungen PAUSS-B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.