TGA Erdarbeiten, Grundleitungen und Geothermie / Erweiterungsneubau Karl-Kreiner Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 65-23-41-E64176945
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Erdarbeiten, Grundleitungen und Geothermie / Erweiterungsneubau Karl-Kreiner Schule
Drei-geschossiger Neubau; Flachdach; kein Keller
Neuss
2000m² Erdaushub; 1800 m² Leitungsgräben; 2100m² Verbauarbeiten; 500m Grundleitungen; 120m Grundleitungen für fetthaltiges Abwasser; 49St. Versickerungsboxen; 13 St. Entwässerungsleitungen; 125m Trinkwasserleitungen; 175m Gasleitungen; 20 St. Erdwärmesonden; 6000m-PE Rohr für Erdwärme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
- 013 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neuss, Zentrale Vergabestelle, Michaelstraße 50, Raum 1.629, 41460 Neuss
(Abweichend von der Postadresse!)
Bei Verfahren nach VOB dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich spätestens bis 06.04.2023 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).