Schienenauftragsschweißen Referenznummer der Bekanntmachung: 150-2023-0010
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schienenauftragsschweißen
Schienenauftragsschweißen
Schweißen und Schleifen
Rahmenvertrag Schienenauftragschweißarbeiten und Schienenschleifarbeiten mit handgeführten Schleifmaschinen
Schienenbearbeitung
Rahmenvertrag Spanende Schienenbearbeitung mit selbstfahrender Maschine incl. Messleistungen. Schienenschleifarbeiten und Schienenauftragsschweißen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Datei "Forderungen Angebot"
siehe den Vergabeunterlagen beigefügte Datei "Forderungen Angebot"
gemäß den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung.
Es ist ein geeignetes und bei der SSB zugelassenes Zweiwegefahrzeug für ein gesperrtes Gleis Status 2 erforderlich.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften haften als Gesamtschuldner
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
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Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße miss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenübder dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen