Trägerschaft PÜM Los 6 -Pestalozzi Schule-
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft PÜM Los 6 -Pestalozzi Schule-
Vergabe der Trägerschaft außerunterrichtlicher Betreuungsangebote (pädagogische Übermittagsbetreuung) an weiterführenden Bochumer Schulen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2023/2024, hier: Pestalozzi-Schule
Stadt Bochum, Schulverwaltungsamt Junggesellenstr. 8 44777 Bochum
Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Die Stadt Bochum vergibt die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es sind in einem offenen Verfahren keine Angebote eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ev. Kirchenkreis Bochum - Schulreferat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYW1KCKS50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).