KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 2

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]710

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bescha.bund.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.info

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 2
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: verschiedene Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland; hauptsächlich Flughäfen und Einrichtungen der Bundespolizei

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 2
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: entfällt

Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung

II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 35 Gepäckprüfanlagen des Typs 2, zugehörigen Monitor-Arbeitsplätzen und Ein- und Ausförderstrecken und Instandhaltungsvertrag
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung, 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung einer geschätzten Gesamtmenge von
- 35 Gepäckprüfanlagen Typ 2 (in Folgenden als "GPA Typ 2" bezeichnet),
- 35 Bildbewerterarbeitsplätzen,
- 35 passiven Einlaufrollenbahnen,
- 35 passiven Auslaufrollenbahnen,
- 35 aktiven Einförderstrecken,
- 35 aktiven Ausförderstrecken,
- 35 Handbücher inkl. Kurzunterweisung zum Strahlenschutz
- 30 Multiplikator-Schulungen
- 10 Administrator-Schulungen
Der Höchstwert der zu schließenden Rahmenvereinbarung wird auf 8.000.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) festgelegt.
Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vereinbarten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung.
Die Gepäckprüfanlagen müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen.
Neben dem Abschluss der KdB-Rahmenvereinbarung ist der Abschluss eines Instandhaltungsvertrages Gegenstand des Vergabeverfahrens. Für die Instandhaltung wird für die gesamte geplante Nutzungsdauer von einem Schätzwert von 5.940.000,00 EUR ausgegangen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 13940000.00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 5
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
In den Vergabeunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) enthalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (GHB-Anlage 4) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen / Informationen überlassen werden.
Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eigene Erklärungen abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.- Die "Eigenerklärung Sanktionen Russland" (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung eine Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz einzuholen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber das Formblatt "Unternehmensdaten" entsprechend der Rechtsform des Bewerbers auszufüllen.- Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen.- Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt), - ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen,- sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur Eignungsleihe (Formblatt/Formblätter) beizufügen,- sofern zutreffend ist von jedem der von Ihnen vorgesehenen Unterauftragnehmer eine separate Anlage Unternehmensdaten beizufügen,- Sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen- Erklären Sie, dass Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001) anwenden werden. Die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag darzustellen. Fügen Sie zum Nachweis über bestehende Qualitätssicherungssysteme dem Teilnahmeantrag von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellte Bescheinigungen bei.- Erklären Sie informativ, ob Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 14001) anwenden werden. Die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 ist von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag darzustellen.- Erklären Sie informativ, ob Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 50001) anwenden werden. Die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 ist von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag darzustellen.Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
- Als gleichwertig nach § 27 Abs. 5 VSVgV werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
-- Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen, aufsummiert mindestens 10 Gepäckprüfstationen (Summe aus allen Referenzen), mindestens bestehend aus Einförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Einförderstrecke, Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Ausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben.
-- Diese Gepäckprüfstationen müssen dort entsprechend der Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein.
-- Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen muss die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen.
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "20" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
- Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.
Beschreiben Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes. unter Angabe der entsprechenden Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 4 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig Gepäckprüfstationen errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung).
Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie Sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis zur geschätzten Bedarfsmenge von 35 Stück) fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen können und dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es wird eine Mindestmitarbeitenden-Anzahl des Bewerbers von 10 für die Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitenden gefordert. Mindestens 5 dieser Mitarbeitenden müssen dem eigenen Unternehmen angehören (keine Unterauftragsvergabe / Eignungsleihe). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Forderung.
Es wird darüber hinaus eine Mindestmitarbeitendenanzahl des Bewerbers von 6 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertigem Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Mindestens 3 dieser Mitarbeitenden müssen dem eigenen Unternehmen angehören (keine Unterauftragsvergabe / Eignungsleihe). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei.
Die Mitarbeitenden der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass insgesamt 10 Mitarbeitende, davon 5 dem eigenen Unternehmen angehörende Mitarbeitende, ausreichen können.
Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden.
Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Sofern Sie selbst der Hersteller der voraussichtlich von Ihnen angebotenen Produkte sind, geben Sie dies bitte in dieser Erklärung an.
Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert und für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen ist. Für die Zertifizierung der Sicherheitsausrüstung und deren Zulassung für die konkrete Anwendung ist in Deutschland folgende Luftsicherheitsbehörde die benannte Zertifizierungsstelle:
Bundespolizeipräsidium, Referat 65, Ratzeburger Landstr. 4, 23562 Lübeck
Beachten Sie, dass in Deutschland über die Anforderungen der EU hinaus gehende sogenannte nationale Anforderungen gelten. Diese nationalen Anforderungen müssen für eine Zulassung von Sicherheitsausrüstung ebenfalls erfüllt sein
Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie für die von Ihnen als in Frage kommend eingestuften und für ihr Angebot als GPA Typ 2 in Frage kommenden Geräte
- die Zertifizierung schnellstmöglich beantragen,
- bereits beantragt haben oder
- bereits eine Zertifizierung und Zulassung für die Kontrolle von Sperrgepäck von gem. § 5 LuftSiG der vorgenannten Zertifizierungsstelle erfolgt ist.
Hinweis: Das Zertifikat der o.g. Zertifizierungsstelle muss spätestens für die Erteilung des Zuschlages vorliegen.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es ist vorgesehen, alle Bewerber, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen. Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgen hierbei nicht.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 19.10 - 0537/22/VV : 1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
3.5.2023 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das Formblatt "Teilnahmeantrag".
Sofern nicht ausdrücklich anders zugelassen sind alle eingereichten Unterlagen in deutscher Sprache abzufassen. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.

Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018).

Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Zu II.2.3: Die Rahmenvereinbarung kann 5x um jeweils 1 Jahr verlängert werden, maximale Vertragslaufzeit 7 Jahr bzw. 84 Monate.
Es ist zulässig, nur ein Hauptangebot (entweder Dual-View-GPA oder Single-View-GPA) einzureichen. Es ist ebenfalls zulässig, ein Haupt- und ein Nebenangebot einzureichen.
Das Hauptangebot muss im Fall eines Haupt- und eines Nebenangebotes die GPA Typ 2 als Dual-View-GPA (2 Durchstrahlungsrichtungen gleichzeitig und zwei Bildansichten) enthalten und das Nebenangebot muss eine Single-View-GPA enthalten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber,Bundesministerium des Innern und für Heimat,
vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Brühler Straße 3, 53119 Bonn (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10.3.2023

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