Konzession Fanzone UEFA EURO 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: L074/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession Fanzone UEFA EURO 2024
Die Vergabe der Konzession "Gastronomie in der Fan Zone der Host City Dortmund" erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession. Hierbei stellt die Konzessionsgeberin (Stadt Dortmund) dem/der Konzessionsnehmer*in (Konzessionsnehmer*in) die zur Erbringung der Leistungen erforderliche Bewirtungsflächen zur Verfügung. Das wirtschaftliche Risiko trägt der/die Konzessionsnehmer*in. Der/die Konzessionsnehmer*in erhält in diesem Zusammenhang keine weiteren finanziellen Zuschüsse der Konzessionsgeberin.
Die Stadt Dortmund (Konzessionsgeberin) räumt dem/der Konzessionsnehmer*in für den Turnierzeitraum vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 die exklusive Konzession ein, an den Standorten der offiziellen UEFA EURO 2024 Fan Zone der Host City Dortmund, auf den definierten Veranstaltungsflächen, Essen und Getränke auf eigene Rechnung zu vermarkten. Die Öffnungszeiten werden von der Konzessionsgeberin frühzeitig festgelegt. Im Gegenzug zahlt der/die Konzessionsnehmer*in eine Konzessionsabgabe an die Konzessionsgeberin.
Mit der Erteilung der Konzession ist die Aufgabe verbunden, über den gesamten Vertragszeitraum ein Angebot für die Besucher*innen sicherzustellen, dass der Anzahl der erwarteten Besucher*innen gerecht wird und ein Höchstmaß an Service bietet.
Der/Die Konzessionsnehmer*in soll ein gastronomisches Konzept entwickeln, das Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt und ein für alle Besucher*innen attraktives und ausreichendes Speisen- und Getränke-Angebot zur Verfügung stellt.
Der/Die Konzessionsnehmer*in verpflichtet sich zudem zur Einhaltung der zwischen der Stadt Dortmund und der UEFA ausgehandelten Bedingungen bei der Veranstaltung gemäß dem Sideletter "Fan Zonen".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
-?Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre
-?Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abge-führte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
-?Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zu-ständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
-?Eine Liste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren abgewickelten Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenz/-en) über gleichartig erbrachte Leistungen sowie Benennung von mind. einer vergleichbaren Veranstaltung von mehrwöchiger Dauer mit einer Besucher-zahl von gesamt rund 200.000 und täglich bis zu 20.000 zeitgleich anwesenden Gästen.
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 26 KonzVgV.
- Angaben über die Art und Größe des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter/innen und Produktportfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung).
- Eigenerklärungen der Bieter über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
- Verpflichtende Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Ver-ordnung (EU) 2022/576 durch den wirtschaftlichsten Bieter. Nach dieser Vorschrift darf grundsätzlich keine öffentliche Auftrags- oder Konzessionsvergabe an Personen bzw. Unternehmen mit einem Bezug nach Russland erfolgen.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Besondere Voraussetzungen für die Eignung der Bieter*innen:
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) in der aktuellen Fassung vom 30.03.2018. Die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung sind aus dem reformierten TVgG-NRW jedoch entfallen.
Gleichwohl hat der Rat in der Sitzung vom 13.11.2019 (Drucksache Nr. 13909-19-E3) beschlossen, dass über ergänzende vertragliche Ausführungsbedingungen die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Vergabeverfahren weiterhin Berücksichtigung finden sollen. Hierzu wird von den Bietern mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung eingefordert, in der erklärt werden muss, welche und wie viele Maßnahmen sie aus einem vorgegebenen Maßnahmenkatalog für den Fall der Beauftragung während der Ausführung des Auftrages durchführen oder einleiten werden.
Die Vorgehensweise und der Maßnahmenkatalog entsprechen den Anforderungen der alten Fassung des TVgG-NRW vom 31.01.2017 und werden bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 EUR angewendet. Entsprechend erforderliche Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR12.2.2006 -Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweiseunaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingenderforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD09T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.