Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 120-293095
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "TranseuropäischenNetze" (TEN) "Paris-Straßburg-StuttgartWien-Bratislava"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Konstruktiver Rückbau und Rohbau Bonatzbau einschl. Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
AvL 61: Zusätzliche erforderliche Bau-/ Lieferleistungen. Erstellen von Konzepten und Durchführung der geodätischen Beweissicherung des Bonatzbaus.
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges. Die Vermessungsleistungen während der Bauzeit sind nach Auftrags-LV originäre Leistung des AN. Er führt be-reits die Vermessungsleistungen für die Baugrube VEG, den Lautenschlagerkanal und die Arnulf-Klett-Passage durch.