2022-0463 Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Teeküchen, Küchenzeilen und Lehrküchen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0463
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenwall 85
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hr. Wendler
E-Mail:
Telefon: +49 2032835870
Fax: +49 2032834747
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0463 Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Teeküchen, Küchenzeilen und Lehrküchen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Teeküchen, Küchenzeilen und Lehrküchen
Duisburg Die Küchenzeilen, Lehrküchen und E-Geräte sind innerhalb des gesamten Stadtgebietes in Duisburg zu liefern und gebrauchsfertig nach Plan zu montieren. Einbezogen in diese Rahmenvereinbarung sind alle Dienststellen der Stadtverwaltung Duisburg und deren Eigenbetriebsähnlichen Betriebe, wobei erfahrungsgemäß der Großteil der Abrufe durch das Amt für Schulische Bildung und somit für die Schulen im Duisburger Stadtgebiet erfolgt. Die Stadt Duisburg verfügt dabei über 140 Schulstandorte.
Die Stadt Duisburg schließt eine Rahmenvereinbarung ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2023 inkl. zwei Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate über die Lieferung und Montage von Teeküchen, Küchenzeilen und Lehrküchen ab. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit der VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bernhard van Lengerich OHG
Postanschrift: Frensdorfer Ring 1
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5921808921
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW1K4QZ9V
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.