Fachplanung Technische Ausrüstung für die folgende Maßnahme: Umbau einzelner Ausstellungsbereiche der DASA-Dauerausstellung [Dortmund] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-22/11-61NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baua.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung für die folgende Maßnahme: Umbau einzelner Ausstellungsbereiche der DASA-Dauerausstellung [Dortmund]
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sucht für die Umbauten einzelner Ausstellungsbereiche im Bestand der DASA-Dauerausstellung (Arbeitswelt Ausstellung) einen erfahrenen Fachplaner für die Technischen Anlagen.
Mit der Aktualisierung der Dauerausstellung sollen neue Forschungsergebnisse und arbeitsschutztechnischen Neuerungen der Arbeitswelt in die Dauerausstellung einbezogen werden.
Mit dem externen Architekten / Ausstellungsgestalter plant und baut die DASA einzelne Themenzonen in der Arbeitswelt Ausstellung nacheinander um.
Die Bereiche, die in den nächsten 4 Jahren für den Umbau angedacht sind, belaufen sich auf ca. 1.000 qm (Themenzone "Hochbau" - AE2), ca. 155 qm (Themenzone "Arbeit und Leben" - IZ Nord), ca. 660 qm (Themenzone "Gefahrstoffe, Chemielabor und Nachhaltigkeit" - AE6a) und ca. 1.100 qm (Themenzone "Flughafen, Büro, Roboter" - AE1).
Schwerpunkt der Leistungen der Technischen Ausrüstung bei diesen Aktualisierungen der Themenzonen in der Dauerausstellung sind die Anpassungsplanungen der neuen elektrotechnischen Bereichsanlagen an die bestehende Anlage des Bestandsgebäudes. Geplant werden muss hier hauptsächlich die Stromversorgung interaktiver Exponate, Medienstationen mit Audiostationen und / oder Projektoren und Bildschirmen, sowie die Stromversorgung und Steuerung der neuen Beleuchtungsanlage. Ebenso sind neue Steckdosen und Netzwerkanbindungen zu planen. Die einzelnen Themenzonen sind über eine neu zu planende Unterverteilung, die durch Steuerrelais durch die Gebäudeleittechnik angesteuert werden muss, versorgt.
Planungsleistung ist weiter die Einbindung der sicherheitstechnischen Anlagen, wie z.B. Gefahrenmeldeanlagen, der Themenzonen in die Bestandsanlagen.
In Teilen können die Aktualisierungen der einzelnen Themenzonen auch ein Versetzen von Bestandsheizkörpern, das Umlegen von Wasserleitungen und / oder das Anpassen der lüftungstechnischen Anlagen an die neuen Ausstellungsplanungen bedingen. Auch diese Anlagengruppen sind Bestandteil der zu vergebenden Leistungen der Technischen Ausrüstung.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppe 4 sowie in geringerem Umfang Anlagengruppen1 - 3, 5 und 8. [Hinweis: Im Angebotsformblatt sind teilweise die untersten Tabellenwerte für die Angebotseinholung (vorläufige anrechenbare Kosten als Ansatz für das Vergabeverfahren) angesetzt. Sollten diese Tabellenwerte in der Auftragsabwicklung nicht erreicht werden, werden das Honorar auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis vergütet.]
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI und sind in der Anlage "Leistungsbild" präzisiert. Die Leistungsphase 4 wird nur vergeben, sofern diese erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der einzelnen Teilprojekte eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre mit der Option weitere 2 Jahre zu verlängern. [Hinweis: Begonnene Projekte werden auch über die jeweilige Vertragslaufzeit hinaus zu Ende geführt].
Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.06.2024 von einer Vertragspartei gekündigt wird, verlängert er sich einmalig um die Teilprojekte zur Modernisierung der Dauerausstellung, die in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 begonnen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Exposé, Bieterbogen und Vergabeunterlagen sind vor Abgabe des Angebots zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.
Der Bieterbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der/Die Bieter(in) / der/die Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Antrag.
Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum Bieterbogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBE6APH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.