Bundespolizei Sankt Augustin, Abwassernetz und Teilrückbau Gebäude A10, Objektplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 025-23-00137
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundespolizei Sankt Augustin, Abwassernetz und Teilrückbau Gebäude A10, Objektplanung Ingenieurbauwerke
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Bundespolizei Sankt Augustin Bundesgrenzschutzstraße 100 53757 Sankt Augustin
Die Liegenschaft der Bundespolizei in Sankt Augustin Hangelar entwässert im Trennsystem und umfasst eine Fläche von rd. 73 ha. Auf der Liegenschaft befinden sich Büro- und Sozialgebäude, diverse Lager- und Montagehallen unterschiedlicher Größe, eine Sporthalle und zwei Flugfelder sowie zahlreiche Freiflächen und weitere kleinere Gebäude. Das Regenwassernetz entwässert über ein vorhandenes Rückhaltebecken in den Vilicher Bach. Das Schmutzwassernetz entwässert in das Kanalnetz der Stadt Bonn. Die Liegenschaft liegt in der Wasserschutzzone IIIA.
Für die Liegenschaft wurde im Zeitraum 2017/2019 ein Abwassernetzkonzept erstellt und 2020/2021 in Teilen aktualisiert. Das Ziel des Abwassernetzkonzeptes war es, die Hauptsammler innerhalb der Liegenschaft entsprechend des Liegenschaftsentwicklungsplans zu optimieren, geplante Baufelder freizumachen oder komplette Bereiche neu zu er-schließen. Der Liegenschaftsentwicklungsplan sieht umfangreichen Rückbau und Neu-bau, aber auch Modernisierungen des Gebäudebestandes vor. Diese Maßnahmen beeinflussen das Abwassernetzkonzept sowohl in der Lage der zukünftigen Trassen, geben aber auch terminliche Zwangspunkte und Abfolgen vor. Es sollen PEHD Rohre verlegt werden. Für den Bereich des Schmutzwassers werden Durchmesser bis DA250 und für das Regenwasser bis DN1200 verlegt. Bei dem Schmutzwassernetz ist zu beachten, dass es ein sehr geringes Freispiegelgefälle innerhalt des Netzes gibt. Der Neubau er-folgt teilweise in Sohltiefen bis 5,00 m (SW) und 3,70 m (RW) im Einzel- oder im Stufen-graben. Zu der Kanalplanung gehört auch die Planung der Schachtbauwerke, welche teilweise als Sonderbauwerke auszuführen sind.
Eine Straßensanierung nach den Infrastrukturmaßnahmen ist derzeit noch nicht geplant, aber auch nicht Teil des hier bearbeiten Leistungsumfangs. Die aufgenommenen Grabenbereiche müssen entsprechen wiederhergestellt werden.
Siehe auch Anlage Projektbeschreibung
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3 erfüllen, werden nur die sechs am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wird dann wie folgt weiter ausgewertet:
- Umsatz: 15 %
- Referenzen: insgesamt 70 %
- Anzahl Beschäftigte: 15 %
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix, diese kann unter http://www.evergabe.blb.nrw.de heruntergeladen werden.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Direkt beauftragt wird die Leistungsstufe 1 und 2. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, die erforderlichen Leistungsstufen und sonstigen Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
- Angaben zum Bewerber
- Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
- Interessen und Beteiligungen
- Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zwingender Ausschluss
- Erklärung Ausschluss
- Verpflichtungserklärung Haftpflichtversicherung
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen:
- Erklärung Nachunternehmer
Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden je Schadensfall abgeschlossen wird; die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
- Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 4 Jahren (01.01.2019 - 31.12.2022) erbracht wurden, die die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungserbringung vor dem Referenzzeitraum begonnen wurde. Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens die Leistungsphase 8 vollständig im Referenzzeitraum erbracht wurde.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
- Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
1. Zwei Referenzen für Objektplanung Ingenieurbauwerke Gruppe 2 Abwasserentsorgung, davon mindestens eine Referenz über eine Neuverlegung Abwassernetz in Kunststoffrohre verschweißt bis DN 800 und mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 540 über 2 Mio. Euro brutto
3. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
4. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
siehe Ziffer III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmenantrags erfolgt der Ausschluss.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYW1YS1MKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/