Konsolidierung der CoreFiling-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ZII 6-O 1088/00013#00863
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konsolidierung der CoreFiling-Lizenzen
Beschaffungsgegenstand ist die Zusammenführung und gleichzeitige Verlängerung der Lizenzen für die TrueNorth-Data Platform (TNDP); TNDP ist die von der BaFin genutzte zentrale Verarbeitungsstelle für alle eingehenden XBRL-Meldungen.
Beschaffungsgegenstand ist die Zusammenführung und gleichzeitige Verlängerung der Lizenzen für die TrueNorth-Data Platform (TNDP); TNDP ist die von der BaFin genutzte zentrale Verarbeitungsstelle für alle eingehenden XBRL-Meldungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführbar, wenn die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (Schutz von ausschließlichen Rechten). Gemäß § 14 Abs. 6 VgV darf es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben und der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sein.
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf das Produkt bestehen. Das Produkt ist nun seit Jahren erfolgreich bei der BaFin im Einsatz. Die Implementierung und das Customizing des Systems waren sehr aufwändig und haben sich über einen langen Zeitraum hingezogen. Ein Wechsel auf ein neu zu implementierendes System wäre schon allein aus diesem Grund unwirtschaftlich. Die Fortführung bzw. der Ausbau eines Bestandsystems rechtfertigt die Produktfestlegung.
Auch hinsichtlich des Handelspartners, über den das Produkt bezogen werden, ist vorliegend eine Festlegung zulässig. Einzig die Fa. SVA darf Leistungen des Herstellers CoreFiling bei der BaFin anbieten. Eine Bestätigung hierüber seitens CoreFiling liegt vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konsolidierung der CoreFiling-Lizenzen
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 63580
oder per E-Mail: [gelöscht]
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.