Anlage zur Assemblierung/Herstellung 7-lagiger Membran-Elektroden-Einheiten v. PEM-Brennstoffzellen Referenznummer der Bekanntmachung: HyFaB2-ConvLine
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anlage zur Assemblierung/Herstellung 7-lagiger Membran-Elektroden-Einheiten v. PEM-Brennstoffzellen
Lieferung und Aufstellung einer Assemblier Anlage zur Herstellung 7-lagiger Membran-Elektroden-Einheiten (Beschichtete Membran (CCM), 2x Randverstärkungsfolie (RV), 2x Gasdiffusionslage (GDL)) für PEM- Brennstoffzellen incl. der Möglichkeit zur Produktion verschiedenster MEA-Designs innerhalb festgelegter Designabmessungen
Ulm
Lieferung und Aufstellung einer Anlage zur Assemblierung/Herstellung 7-lagiger Membran-Elektroden-Einheiten (Beschichtete Membran (CCM) ,2x Randverstärkungsfolie (RV), 2x Gasdiffusionslage(GDL)) für PEM- Brennstoffzellen.
Die zu beschaffende Anlage muss die verschiedensten in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Aufgaben in höchstem Maße erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]