Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L KatS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-50-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L KatS)
Das Vergabeverfahren dient der Beschaffung eines Gerätewagen Logistik Katastrophenschutz (GW-L KatS) nach dem Landeskonzept Baden-Württemberg für den Landkreis Heilbronn.
Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L KatS) - Fahrgestell
Landkreis Heilbronn
Die Beschaffung betrifft die Lieferung eines Gerätewagens Logistik Katastrophenschutz (GW-L KatS) nach dem Landeskonzept Baden-Württemberg für den Landkreis Heilbronn. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein nicht genormtes Feuerwehrfahrzeug. Das Fahrzeug soll als multifunktionales Logistikfahrzeug für den Einsatz abseits befestigter Straßen und Gelände dienen. Als Unterstützungskomponente vorhandener Lösch-, und Rüstfahrzeuge soll Material, speziell im Gelände oder auf überfluteten Straßen, transportiert werden. Hierzu besitzt das Fahrzeug einen festverbauten Ladekran und eine Wechselladepritsche, bestehend aus Plane-Spriegel und Ladebordwand, welche als Wechselbrücke mittels Twist-Lock-System abgesetzt werden kann. Es muss möglich sein, sowohl 8 Fuß Containermodule, als auch 10 Fuß Containermodule über das Schnellwechselsystem mit dem Fahrzeug zu verbinden.
Los 1 Fahrgestell betrifft die Lieferung eines geländegängigen Lastkraftwagens nach Kategorie 3 der DIN EN 1846-1 und -2 mit Allradantrieb für den Aufbau eines Schnellwechselsystems zur Aufnahme der Wechselbrücken im 8 Fuß und 10 Fuß Maß sowie eines Ladekrans.
Die Leistungsbeschreibung sieht Gebote auf Mindestanforderungen und Zusatzausstattung (optional) vor.
Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L KatS) - Aufbau
Landkreis Heilbronn
Die Beschaffung betrifft die Lieferung eines Gerätewagens Logistik Katastrophenschutz (GW-L KatS) nach dem Landeskonzept Baden-Württemberg für den Landkreis Heilbronn. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein nicht genormtes Feuerwehrfahrzeug. Das Fahrzeug soll als multifunktionales Logistikfahrzeug für den Einsatz abseits befestigter Straßen und Gelände dienen. Als Unterstützungskomponente vorhandener Lösch-, und Rüstfahrzeuge soll Material, speziell im Gelände oder auf überfluteten Straßen, transportiert werden. Hierzu besitzt das Fahrzeug einen festverbauten Ladekran und eine Wechselladepritsche, bestehend aus Plane-Spriegel und Ladebordwand, welche als Wechselbrücke mittels Twist-Lock-System abgesetzt werden kann. Es muss möglich sein, sowohl 8 Fuß Containermodule, als auch 10 Fuß Containermodule über das Schnellwechselsystem mit dem Fahrzeug zu verbinden.
Los 2 Aufbau betrifft den Umbau zum Feuerwehrfahrzeug, Lieferung und Montage von Schnellwechselsystem „Twist-Lock“ auf Fahrgestell, Ladekran mit Zubehör, Auslieferung des fertig montierten und betriebsbereiten Fahrzeugs aus Los 1 – 3.
Die Leistungsbeschreibung sieht Gebote auf Mindestanforderungen und Zusatzausstattung (optional) vor.
Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L KatS) - Wechselmodul Logistik
Landkreis Heilbronn
Die Beschaffung betrifft die Lieferung eines Gerätewagens Logistik Katastrophenschutz (GW-L KatS) nach dem Landeskonzept Baden-Württemberg für den Landkreis Heilbronn. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein nicht genormtes Feuerwehrfahrzeug. Das Fahrzeug soll als multifunktionales Logistikfahrzeug für den Einsatz abseits befestigter Straßen und Gelände dienen. Als Unterstützungskomponente vorhandener Lösch-, und Rüstfahrzeuge soll Material, speziell im Gelände oder auf überfluteten Straßen, transportiert werden. Hierzu besitzt das Fahrzeug einen festverbauten Ladekran und eine Wechselladepritsche, bestehend aus Plane-Spriegel und Ladebordwand, welche als Wechselbrücke mittels Twist-Lock-System abgesetzt werden kann. Es muss möglich sein, sowohl 8 Fuß Containermodule, als auch 10 Fuß Containermodule über das Schnellwechselsystem mit dem Fahrzeug zu verbinden.
Los 3 betriff das Wechselmodul Logistik und dient dem Transport von Ausrüstung und Material. Das Wechselmodul soll mindestens sechs Europaletten aufnehmen können. Das Auf- und Absetzen des Moduls erfolgt mit Hilfe der vier ansteckbaren Stützfüße.
Die Leistungsbeschreibung sieht Gebote auf Mindestanforderungen und Zusatzausstattung (optional) vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Gerätewagen Logistik
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: E97519461
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.