Futtermittel für Dienstpferde Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.30 - 0681/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]417
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futtermittel für Dienstpferde
Rahmenvereinbarung über Futtermittel, Raufutter und Einstreu für die Dienstpferde der Bundespolizeidirektion Berlin (BPOLD)
Bundespolizeiinspektion Polizeiliche Sonderdienste - Reiterstaffel
Alte Potsdamer Straße 92, 14532 Stansdorf
Rahmenvereinbarung über ein Gesamtvolumen von 200.000,00 € zur Beschaffung von Futtermittel, Raufutter und Einstreu für die Dienstpferde der Bundespolizeidirektion Berlin.
Sofern der Höchstwert des Auftragvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 24 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit füllen Sie bitte die Anlage
"Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese
Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung
auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verweisen,
fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei. Die
entsprechend geforderten Deckungssummen sind im Entwurf
der Rahmenvereinbarung geregelt.
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens
drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen
anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der
Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
(maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung -
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer
Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen
angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und
200.000 €).
3.4.2.2 Gütesiegel
Es wird ein Gütesiegel für die angebotenen Futtermittel
gefordert. Beispielhaft wird dazu das durch die DEKRA
abgegebene GMP+ Zertifikat (Good Manufacturing Practice) für
Futtermittel genannt.
Zu den angebotenen Produkten gilt zudem das Vorhandensein
einer betriebsinternen Qualitätssicherung, welche mindestens:
- Die Wareneingangskontrolle,
- Das Vorbeugen von Schädlingsbefall
beinhaltet.
3.4.2.3 Zertifizierte Tiernahrung und Einstreumittel
Erklärung über die Einhaltung der lt. Leistungsbeschreibung
unter der Ziffer 1 genannten gesetzlichen Anforderungen an die
Herstellung, Verarbeitung wie auch die Anwendung der
HACCP- Grundsätze (Hazard Analysis and Critical Control
Points) in der Futtermittelerzeugung in Form einer
Eigenerklärung bzw. sofern vorhanden die Vorlage einer Zertifizierung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.