EU-weite Ausschreibung der Fremdprüfung Geotechnik und Geokunststoffe für die Erweiterungen der Deponien Albstadt-Schönbuch und Balingen-Hölderle (jeweils 1. Bauabschnitt; DK 0 und DK I)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Fremdprüfung Geotechnik und Geokunststoffe für die Erweiterungen der Deponien Albstadt-Schönbuch und Balingen-Hölderle (jeweils 1. Bauabschnitt; DK 0 und DK I)
Fremdprüfungsleistungen (Geotechnik und Geokunststoff) für die Erweiterung der beiden DK-0,5-Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch (jeweils 1. Bauabschnitt, Basisabdichtungen DK 0 und DK I).
Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch
Die Ausschreibung beinhaltet Fremdprüferleistungen für die Baumaßnahmen:
– Deponie Albstadt, 1. Bauabschnitt Basisabdichtungssystem und infrastrukturelle Einrichtungen DK 0- und DK I-Deponieabschnitt;
– Deponie Balingen, 1. Bauabschnitt Basisabdichtungssystem und infrastrukturelle Einrichtungen DK 0- und DK I-Deponieabschnitt.
Die Fremdprüferleistungen sind jeweils für beide Bereiche Geotechnik und Geokunststoff zu erbringen.
Nach Planungs- und Baufortschritt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung des Bieters (der Bietergemeinschaft) über eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen entsprechend der Deponieverordnung gemäß DAkkS-Regel 71 SD 1 030.
– Eigenerklärung des Bieters (der Bietergemeinschaft) über eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 als Prüflaboratorium für die Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen entsprechend der Deponieverordnung gemäß DAkkS-Regel 71 SD 1 030.
– Eigenerklärung des Bieters (der Bietergemeinschaft) über eine Eintragung des Bieters in der Liste der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) von fremdprüfenden Stellen für Kunststoffkomponenten in Deponieabdichtungen.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzende Nachweise (Urkunden) über vorliegende Akkreditierungen vom Bieter zu fordern.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall. Der Versicherungsschutz muss bereits bei Einreichung des Angebotes vorliegen.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
– Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG);
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (subreport ELViS). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über subreport ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang bei subreport ELViS erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Angebotsfunktion der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform subreport ELViS (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.