Lieferung und Aufbau eines modularen Produktionssystems Industrie 4.0 für das Berufskolleg Dieringhausen im Oberbergischen Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moltkestr. 42
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2261/88-1008
Fax: +49 2261/88-972-1008
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufbau eines modularen Produktionssystems Industrie 4.0 für das Berufskolleg Dieringhausen im Oberbergischen Kreis
Es soll ein modulares Industrie 4.0 Labor mit 12 Arbeitsplätzen/Stationen zur theoretischen und fachpraktischen Vermittlung aktueller Industrie 4.0 Produktions-Technologien und Kompetenzen geliefert und aufgebaut werden. Ebenfalls sollen Schulungsunterlagen und Dokumentationen mitgeliefert werden. Der Auftrag beinhaltet auch die Inbetriebnahme sowie eine Anwenderschulung für das System.
Berufskolleg Dieringhausen EST
Ernst-Zimmermann-Straße 26
51645 Gummersbach
Es soll ein modulares Industrie 4.0 Labor mit 12 Arbeitsplätzen/Stationen zur theoretischen und fachpraktischen Vermittlung aktueller Industrie 4.0 Produktions-Technologien und Kompetenzen geliefert und aufgebaut werden. Ebenfalls sollen Schulungsunterlagen und Dokumentationen mitgeliefert werden. Der Auftrag beinhaltet auch die Inbetriebnahme sowie eine Anwenderschulung für das System.
Weiteres siehe Leistungsverzeichnis
Lieferung und Aufbau sollen unmittelbar nach Auftragserteilung und Verfügbarkeit der Komponenten erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.