Rahmenvertrag Entfernung von Gummiabrieb und Reinigung von Flugbetriebsflächen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Entfernung von Gummiabrieb und Reinigung von Flugbetriebsflächen
Entfernung von Gummiabrieb und Reinigung von Flugbetriebsflächen
Luftseitig, im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Gegenstand dieser Ausschreibung ist
- die Entfernung des Gummiabriebs von den Beton- und Asphaltflächen in den Aufsetzzonen der Start- und Landebahnen RWY 14L/32R, RWY 06/24, RWY 14R/32L
- die Reinigung der Start- und Landebahnen, Rollwege und Vorfelder von einfachen Verschmutzungen wie bspw. Algen- und Moosbewuchs, festgefahrene Verunreinigungen usw.
- Demarkierung von diversen Farbmarkierungen auf Flugbetriebsflächen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich maximal 3-mal um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssumme jeweils für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bewerbers) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bewerbers) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Benennung der Anzahl der verfügbaren und einsatzbereiten Reinigungsfahrzeuge und Personalstärke (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
c) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben.
zu b) Die Anzahl der technischen Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 5 Mitarbeiter und einsatzbereiter Reinigungsfahrzeuge mindestens 2 betragen.
zu c) Zwei Referenzprojekte auf Flughäfen oder bei anderen gleichwertigen Infrastrukturprojekten, d.h. es sind insgesamt mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen.
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bewerber-/Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Der Bieter hat seine Leistungsfähigkeit durch die Reinigung einer vorgegebenen Probefläche gem. LV-Pos. 1.0 nachzuweisen.
Der Zuschlag erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Leistungsfähigkeit.
Es wird vor Abschluss der Rahmenvereinbarung daher zunächst nur die Pos. 1.0 des Leistungsverzeichnis beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [gelöscht].
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3055
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.