Generalplanungsleistungen für den Neubau des Rathauses Herzebrock-Clarholz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzebrock-Clarholz
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33442
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herzebrock-clarholz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Neubau des Rathauses Herzebrock-Clarholz
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz beabsichtigt, einen Rathaus-Neubau als Ersatz für das bisherige Rathaus zu errichten. Dieser Neubau soll auf dem aktuellen Rathaus-Grundstück mit rund 4.800 m² errichtet werden. Auf einer Bruttogrundfläche von maximal 2.600 m² soll ein barrierefreies Verwaltungsge-bäude mit 87 Arbeitsplätze, Besprechungs-, Sozial- und Archivräumen sowie ein multifunkti-onal nutzbarer Ratssaal und ein öffentlich zugänglicher Servicebereich für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Außerdem ist in dem Gebäude die Polizeidienststelle mit einem Büro und einem separaten Zugang unterzubringen. Die inneren Gebäudestrukturen sollen so gestaltet sein, dass sie sich an Nutzungsänderungen ohne aufwendige Umbauten anpassen lassen.
Der Dialog mit Bürgern und Besuchern genießt eine hohe Priorität. Neben der einladenden Gestaltung des Gebäudes, werden durch die zukünftigen Nutzer ein hoher Anspruch an die Arbeitsatmosphäre und interne Kommunikation gestellt. Dennoch muss für bestmögliche Arbeitsabläufe eine klare Trennung zwischen öffentlichen und intern genutzten Bereichen gewährleistet sein.
Entsprechend des Klimaschutzkonzeptes (Anlage 5) der Gemeinde Herzebrock-Clarholz soll der Rathaus-Neubau mindestens dem Energiestandard KFW-40 entsprechen und klimaneutral im Betrieb sein. Das Gebäude soll unter der Beachtung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten geplant, gebaut und betrieben werden. Eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung nach DNGB-Standard in Silber soll mindestens erreicht werden können.
Die technische Ausstattung des Gebäudes soll diesen hohen ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Der Fokus liegt auf einer betriebskostenoptimierten Planung. Zur Übernahme der erforderlichen Planungsleistungen für den Neubau des Rathauses sucht die Gemeinde Herzebrock-Clarholz einen geeigneten Generalplaner.
Vor Ort in Herzebrock-Clarholz und am Sitz des Auftragnehmers
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Vergabe die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb der für die Anwendung der VgV maßgeblichen Schwellenwerte. Beschafft werden Generalplanungsleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften der VgV unter Berücksichtigung des Abschnittes 6, Unterabschnitt 1 der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz sucht einen Generalplaner für nachfolgend beschriebene Leistungen:
1. Grundleistungen des Generalplaners
• Objektplanung: LP 1 – 9 einschließlich der Planung der Herrichtung des Baufeldes (KG 200) Herrichtung des Baufeldes
• Planung der technischen Gebäudeausrüstung: LP 1 - 9
o Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
o Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
o Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
o Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
o Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation
2. Besondere Leistungen des Generalplaners:
• Schallschutz, Akustik
• Statik, Prüfstatik
• EnEV-Nachweis
• Ing.-technische Kontrollen
• Brandschutzkonzept: LP 1-3
• Ökobilanz, Lebenszykluskosten, Thermografie, Innenraumluftmessung
• Ausstattung - Möblierung
• Präsentationstermine
• Außenanlagenplanung (ca. 2.000 m² herzurichten)
- Max. 70 Stellplätze, davon geschätzt 34 zur Erneuerung
- Nebengebäude: Garagen/ Lager
- Nebengebäude: Überdachter Fahrradständer (ca. 40 Stck.)
Die Gemeinde behält sich vor folgende Leistungen selbst oder an Dritte zu vergeben:
• Abbruch/Rückbau des Bestandsgebäudes, Schadstoffuntersuchungen
• Vermessungsleistungen
• Bodengutachten
• SiGeKo
• Nachhaltigkeitszertifizierung / Auditor
• Nachhaltigkeitsberatung
• Bauleistungsversicherung
• Baustrom-, Bauwasser
• Flucht- und Rettungswegpläne
• Genehmigungen, Gebühren
Kostenobergrenze
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz strebt die Vereinbarung einer Kostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung für das vorliegende Bauprojekt an. Höhe, Kontrolle, Anpassung und Sanktionierung der Baukostenobergrenze sind Gegenstand des Verhandlungsverfahren.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern es der Baufortschritt erfordert und die Auftraggeberin und die Fördermittelgeberin der Verlängerung zustimmt.
Es werden ausschließlich Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen.
Die Teilnahmeanträge werden nach der in den Vergabeunterlagen angegebenen Gewichtung bewertet.
Die drei Bewerber, welche die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn die Punktzahl ihrer Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweist.
Erreichen mehrere Bewerber die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat.
Zur Ermittlung der Punktzahl des Bewerbers werden die von diesem in den Einzelkriterien erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor (Referenzen 90 %; Beschäftigte des Bewerbers 10 %) multipliziert und diese Produkte anschließend addiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Hochbauprojekten in den letzten 5 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
- Generalplanungsleistungen
- Ein zertifiziertes Gebäude nach KfW 40 Standard oder einem vergleichbaren Energieeffizienzstandard
- Ein Verwaltungsgebäude mit einem Konferenzsaal
- Nettobaukosten (KG 300-400) in Höhe von mindestens 6 Mio. €
umfassen.
Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 3 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.
B) Eigenerklärung über die erforderliche Mitarbeiterzahl der Beschäftigten des Bewerbers. Der Bewerber muss mindestens über 10 Mitarbeiter verfügen
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Auftragsausführung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden unionsweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal subreport zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html