Lieferung von Pilotenkoffern und Rucksäcken für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03-09-NW-PEN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Pilotenkoffern und Rucksäcken für die AOK NordWest
Die AOK NordWest sucht eine/-n zuverlässige/-n Rahmenvertragspartner zur Lieferung von Pilotenkoffern und Rucksäcken.
Pilotenkoffer
Gebiet Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Der angebotene Pilotenkoffer muss folgende Kriterien zwingend erfüllen:
Material: Lederimitat oder sonstiger Kunststoff/Kunstfaser, robust und strapazierfähig
Farbe: schwarz
Außenmaß: max. 48,5 cm x 39,5 cm x 30,0 cm (Breite x Höhe x Tiefe)
Öffnen, Entnahme und Beladen muss bei aufrechtstehendem Koffer möglich sein
Weitere Merkmale:
- als Trolley nutzbar
- Teleskopgriff (Höhe bis zu mindestens 102,00 cm vom Boden ausziehbar) der in unter-
schiedlichen Höhen einrastet
- 2 gummierte Leichtlaufrollen (stabil und leichtgängig)
- Tragegriff (stabil)
- Hauptfach abschließbar mit integriertem Zahlenschloss (leicht zu öffnen und zu schließen)
Innenausstattung:
- gepolstertes Laptopfach für 15,6 Zoll
- Organisationsfach für die Größe DIN A4, Platz für mindestens einen DIN A4 Ordner
- Stiftschlaufen, mindestens 2 Stück
- zusätzliche Fächer dürfen vorhanden sein, jedoch kein Wäschefach
Leergewicht:
- maximal 4kg
Der Pilotenkoffer muss für den Transport von Dokumenten (DIN A4-Ordner) und Büroutensilien sowie eines Laptops geeignet sein. Mit den angebotenen Koffern müssen mindestens ein DIN A4 Ordner mit Rückenbreite 80 mm und ein 15,6 Zoll Laptop sachgemäß transportiert werden können.
Pilotenkoffer Auftragsvolumen für 4 Jahre: ca. 2500 Stück.
Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate verlängert werden und endet ohne dass er eine Kündigung bedarf am 30.06.2027.
a) Maximale Höchstmenge für 4 Jahre: 3750 Stück
b) Verifizierende Teststellung:
Die Auftraggeberin verlangt zur Verifizierung ihrer Vorgaben in der Leistungsbeschreibung ein entsprechendes Muster von den drei höchstplatzierten Bietern. Die Auftraggeberin teilt den drei bestplatzierten Bietern in der 19. Kalenderwoche über die Zentrale Vergabestelle mit, ob ein Muster einzureichen ist. Das Muster hat der Auftraggeberin innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzuliegen und ist an folgende Adresse zu senden:
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
44269 Dortmund
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Rucksäcke
Gebiet Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Der angebotene Rucksack muss folgende Kriterien zwingend erfüllen:
Material: Kunststoff/Kunstfaser, robust und strapazierfähig
Farbe: schwarz, dunkelgrau
Außenmaß: max. 47,0 cm x 42,0 cm x 30,0 cm (Höhe x Breite x Tiefe)
Weitere Merkmale:
- Gepolsterte Schultergurte und Griff
- Hauptfach abschließbar mit integriertem Zahlenschloss (leicht zu öffnen und zu schließen)
Innenausstattung:
- gepolstertes Laptopfach für 15,6 Zoll
- Organisationsfach für die Größe DIN A4, Platz für mindestens einen DIN A4 Ordner
- zusätzliche Fächer dürfen vorhanden sein
Leergewicht:
- maximal 1,5 kg
Der Rucksack muss für den Transport von Dokumenten (DIN A4-Ordner) und Büroutensilien sowie eines Laptops geeignet sein. Mit den angebotenen Rucksäcken müssen mindestens ein DIN A4 Ordner mit Rückenbreite 80 mm und ein 15,6 Zoll Laptop sachgemäß transportiert werden können.
Auftragsvolumen für 4 Jahre: ca. 500 Stück Rucksäcke
Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate verlängert werden und endet ohne dass er eine Kündigung bedarf am 30.06.2027.
a) Maximale Höchstmenge für 4 Jahre: 750 Stück Rücksäcke
b) Verifizierende Teststellung:
Die Auftraggeberin verlangt zur Verifizierung ihrer Vorgaben in der Leistungsbeschreibung ein entsprechendes Muster von den drei höchstplatzierten Bietern. Die Auftraggeberin teilt den drei bestplatzierten Bietern in der 19. Kalenderwoche über die Zentrale Vergabestelle mit, ob ein Muster einzureichen ist. Das Muster hat der Auftraggeberin innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzuliegen und ist an folgende Adresse zu senden:
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
44269 Dortmund
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro pro
Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6ANY
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".