Durchführung des Schichtlinien- und Zusatzlinienverkehrs des KIT Referenznummer der Bekanntmachung: 8334/320
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Schichtlinien- und Zusatzlinienverkehrs des KIT
Durchführung des Schichtlinien- und Zusatzlinienverkehrs des KIT mit PKW / Kleinbussen als
Teil des Werkbuslinienverkehrs des KIT Campus Nord
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Der Werkbuslinienverkehr des KIT Campus Nord erfolgt z.Z. durch fremde und eigene Busse und Bahnen. Ein Teil dieses Werksverkehrs sind Schicht- und Zusatzlinien, die durch eine Fremdfirma bedarfsgerecht mit PKWs und Kleinbussen (9 Sitzer) bedient werden. Diese Leis-tungen werden jetzt erneut ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung
Angaben zur Qualifikation des Personals
Angaben zur Fahrzeugtechnik
Angaben zu Fuhrpark und Fahrer
Qualifikation des Personals:
Das vom Bieter eingesetzte Personal verfügt über mindestens gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, ist im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sowie des Personenbeförde-rungsscheins und verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
Fahrzeugtechnik:
Alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind mit Klimaanlage ausgestattet. Fahrzeuge mit Dieselmotor entsprechen mindestens der Abgasnorm Euro 6. Fahrzeuge mit Benzinmotor entsprechen mindestens der Abgasnorm Euro 5.
Fuhrpark und Fahrer:
Für den Schichtlinienverkehr sind 5 PKWs einzuplanen. Gegebenenfalls ist der Einsatz eines Kleinbusses (9 Sitzer) erforderlich.
Für den Zusatzlinienverkehr ist der Einsatz eines Kleinbusses
(9 Sitzer) erforderlich.
Der AN hat eine ausreichende Vorhaltung und Verfügbarkeit entsprechender Fahrzeuge und Fahrer im Umkreis des KIT CN
(max. 1/2 h Anfahrtsweg) sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036A3Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland