Rahmenvertrag Elektrohydraulische Fahrtragen Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-012/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Elektrohydraulische Fahrtragen
Die Kreise Höxter, Lippe, Paderborn und Gütersloh sowie die Städte Detmold, Höxter, Rheda-Wiedenbrück, Paderborn und Gütersloh (Auftraggeber) sind für ihre Gebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes bzw. Träger von Rettungswachen. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan.
Rahmenvertrag Beschaffung Fahrtagensysteme
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In allen Rettungsdienstbereichen kommen ausschließlich die Systeme der Fa. Stryker zum Einsatz. Diese umfassen die Fahrtragen, Tragentische und Tragestühle incl. Zubehör.Die genannten Auftraggeber (siehe auch Ziffer II.2.14) schreibt folgende Lieferleistung in diesem Los aus: Los 1Rahmenvertrag zur Lieferung von elektrohydraulischen Fahrtragen, Beladesysteme und Tragestühle von der Fa. Stryker . Dieser umfasst auch die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen.Die Rahmenverträge werden von den Auftraggebern gebündelt aber als einzelner Auftraggeber abgeschlossen. Der Bedarf jedes einzelnen Auftraggebers ist im Leistungsverzeichnis unter dem Abschnitt „Leistungen und Liefermengen“ beschrieben. Bei den benötigten Mengenangaben handelt es sich um Planwerte. Diese Werte können geringfügig nach oben oder unten abweichen. Die Werte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt, anhand des Rettungsmittelbedarfsplanes, ermittelt und dienen als Richtwerte für die Kalkulation des Auftragnehmers.Demnach werden für die gesamte Laufzeit kalkulatorisch benötigt:Stryker Power-Load 38 (in 2023) 17 (in 2024) 18 (in 2025)Stryker Power Pro 2 Fahrtrage 38 (in 2023) 17 (in 2024) 18 (in 2025)Stryker Tragstuhl Stair Pro 14 (in 2023) 9 (in 2024) 11 (in 2025)Die jeweilige Lieferhöchstgrenze pro Vertrag ergibt sich aus der avisierten Bestellung bis 2025. Es kann aber jeweils (pro Auftraggeber-Rahmenvertrag) ein Gerät pro begonnene 5er Menge mehr abgerufen werden.Lieferhöchstmengen der gesamten Rahmenverträge:Stryker Power-Load: 90 Stryker Power Pro 2 Fahrtrage: 90Stryker Tragstuhl Stair Pro: 38
Rahmenvertrag Reparaturen und Wartungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die genannten Auftraggeber (siehe auch Ziffer II.2.14) schreibt folgende Serviceleistung in diesem Los aus: Rahmenvertrag zur Durchführung von Reparaturen und Wartungen aller Fahrtargen, Beladesysteme mit Tragetisch und Tragestühle von der Fa. Stryker.Die Rahmenverträge werden von den Auftraggebern gebündelt aber als einzelner Auftraggeber abgeschlossen. Der Bedarf jedes einzelnen Auftraggebers ist im Leistungsverzeichnis unter dem Abschnitt „Leistungen und Liefermengen“ beschrieben. Bei den benötigten Mengenangaben handelt es sich um Planwerte. Die Werte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt ermittelt und dienen als Richtwerte für die Kalkulation des Auftragnehmers.Demnach werden für die gesamte Laufzeit Wartungs- und Serviceverträge für nachfolgende System benötigtStryker Power-LoadStryker Power Pro 2 FahrtrageM1 Roll-In der Fa. StrykerStryker Tragstuhl Stair Pro
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Beschaffung Fahrtagensysteme
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Reparaturen und Wartungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.