GGS An den Linden - Trägerschaft rhythmisierter Ganztag und Schule von 8 bis 1; Schuljahre 23/24 - 26/27 Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Minoritenplatz 1
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Stadt Kleve
E-Mail:
Telefon: +49 282184325
Fax: +49 282184288
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
GGS An den Linden - Trägerschaft rhythmisierter Ganztag und Schule von 8 bis 1; Schuljahre 23/24 - 26/27
Trägerschaft des rhythmisierten Ganztags und der "Schule von acht bis eins" an der städtischen Gemeinschaftsgrundschule An den Linden für die Schuljahre 2023/2024 bis 2026/2027
Städtische Gemeinschaftsgrundschule An den Linden, Lindenallee 54, 47533 Kleve
Trägerschaft des Rhythmisierten Ganztags sowie der "Schule von acht bis eins" an der GGS An den Linden (Lindenallee 54, 47533 Kleve)
- für das Schuljahr 2023/2024
Betreuung von 14 Klassen im Rhythmisierten Ganztag
Betreuung von 25 Kindern in der "Schule von acht bis eins"
- für das Schuljahr 2024/2025
Betreuung von 14 Klassen im Rhythmisierten Ganztag
- für das Schuljahr 2025/2026
Betreuung von 14 Klassen im Rhythmisierten Ganztag
- für das Schuljahr 2026/2027
Betreuung von 13 Klassen im Rhythmisierten Ganztag
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe;
-aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Bei Bietergemeinschaften gilt der Nachweis als erbracht, wenn die Voraussetzungen bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf. Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
b) Eigenerklärung zur Eignung (124)
c) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
d) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
- aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise zu erbringen:
a) Nachweis, dass der Bieter Träger von Offenen Ganztagsschulen mit gleichzeitiger Betreuung von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mindestens 2 Schuljahre an anderen Schulstandorten ist,
b) Referenznachweise von Schulen, an denen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gleichzeitig über mindestens 2 Schuljahre betreut wurden,
c) Nachweis über einschlägige berufsfachliche Qualifikation der OGS-Leitungsperson,
d) Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahrenjahres durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Die Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
zu a) Der Bieter muss mindestens einen Schulstandort benennen, an dem er Träger von Offenen Ganztagsschulen mit gleichzeitiger Betreuung von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mindestens 2 Schuljahre ist
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot vorzulegen:
a) Schriftliches pädagogisches Konzept (Ausschlusskriterium)
b) Vorlage eines Konzeptes Schule von 8-1 (Ausschlusskriterium)
c) Angaben zur Ganztagsverfügbarkeit /Reaktionszeit
d) Vorlage eines Personalkonzeptes (Ausschlusskriterium)
f) Erklärung, dass Personalgestellung für alle Arbeiten einschl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung erfolgt
h) Erklärung, dass das eingesetzte Personal regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt (Ausschlusskriterium)
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.