Ingenieurleistung - KA Eilendorf, Räumerlaufbahn RRB & RÜB Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_12/0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung - KA Eilendorf, Räumerlaufbahn RRB & RÜB
Planungsleistungen für die Kläranlage Eilendorf - Sanierung Beckenkronen sowie Räumerbrücken des Regenüberlaufbeckens und der Regenrückhaltebecken, Umrüstung der Räumerbrücke des Sandfangbeckens auf Zahnstangenantrieb
Kläranlage Aachen Eilendorf Scheidmühlenweg 52080 Aachen
Auf der vom WVER betriebenen Kläranlage Aachen-Eilendorf sind zwei Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich. Diese umfasst die Sanierung der Räumerbrücken des Regenüberlaufbeckens sowie der beiden Regenrückhaltebecken inklusive deren Beckenkronen. Weiterhin ist der Räumer des Sandfangbeckens auf Zahnstangenantrieb umzurüsten.
Für beide Handlungsfelder sind die entsprechenden Maßnahmen zu bestimmen, planen und umzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit den Teilnahmeunterlagen vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Der vorgenannte Nachweis gilt gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit den Teilnahmeunterlagen einreichen.
Folgende Unterlagen sind mit den Teilnahmeunterlagen vorzulegen:
- gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR. Diese Anforderung gilt als Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
- Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* bzw. Bescheinigung in Steuersachen*, sofern das zuständige Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*.
*Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Die vorgenannten Nachweise gelten gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diese Nachweise mit den Teilnahmeunterlagen einreichen.
Folgende Unterlagen sind mit den Teilnahmeunterlagen vorzulegen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Der vorgenannte Nachweis gilt gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit den Teilnahmeunterlagen einreichen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY5YWPD4Q70A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.