Generalplanung "Neubau Zentrum für innovative Mobilität" Referenznummer der Bekanntmachung: 309-22-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung "Neubau Zentrum für innovative Mobilität"
Im Zeichen einer nachhaltigen Mobilität arbeitet die MV Mannheimer Verkehr GmbH an der Umsetzung innovativer Konzepte wie der Nutzung alternativer Antriebstechnologien und der zugehörigen Infrastruktur.
Um den ÖPNV zu dekarbonisieren bedarf es der Umstellung auf elektrische Antriebe, also batterie- und brennstoffzellen-elektrische Busse sowie Kombinationen aus beiden Systemen. Die MV hat sich ehrgeizige Ziele bei der Elektrifizierung ihrer Busflotte gesetzt. Bis 2032 soll der gesamte Busfuhrpark auf alternative Antriebe umgestellt werden.
Um den künftigen Mehrbedarf an Buskapazitäten aus der „Verkehrswende“ abdecken zu können, soll auf der Fläche des ehemaligen Mannheimer Fleischversorgungszentrums, nach Rückbau des Gebäudebestands ein neuer zentraler Busbetriebshof entstehen.
Planungsziel ist der Neubau „Zentrum Innovative Mobilität (ZIM)“ einschließlich des Rückbaus des bestehenden Fleischversorgungszentrums. Wesentliche Beschaffenheitsziele der Baumaßnahme sind die maximale CO2- Neutralität, sowie optimierte Primärenergiebedarfe.
Durch die durchgängige Bearbeitung aus einer Hand über alle Projektphasen sollen sämtliche funktionellen Erfordernisse und funktionalen Belange optimal mit den architektonischen und fachplanerischen Themen synchronisiert werden und funktionierende Instandhaltungsprozesse garantiert werden. Durch die Kombination von früher Bedarfs- und Funktionalplanung, sowie einer schnittstellenfreie Gesamt-Werkstattplanung (Betriebshof und Hauptwerkstätten) soll ein moderner Betriebshof mit best-Practice-Werkstätten entstehen.
Die Beauftragung als Generalplaner erfolgt mit dem Ziel, eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie Gesamtplanung insbesondere in folgenden Planungs-, Beratungs-, und Untersuchungsbereichen (Architekten- und Ingenieurleistungen) sicherzustellen:
(1) Objektplanung Gebäude und Innenräume
(2) Objektplanung Freianlagen
(3) Tragwerksplanung (ggf. einschließlich Bauphysik)
(4) Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 Allgemein
(5) Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-8, ggf. spezialisierte Fachplaner erforderlich für:
- ALG 4 - 440 Starkstromanlage: Technische Anlagen für E-Ladeinfrastruktur
- ALG 6 - 460 Förderanlagen, HUB-Anlagen, Hebeanlagen Werkstatt
- ALG 7 - 470 Beratungs- und Planungsleistungen H2-Infrastruktur; H2-Tankanlage
- ALG 7 - 470 Feurlöschanlagen
- ALG 7 - 470 Druckluftanlagen
- ALG 7 - 470 Werkstattausrüstung (inkl. Waschanlage, Dacharbeitsstände, Medienanlagen, Hebevorrichtungen, Prüfständen
- ALG 7 - 470 Vorrichtung für Nachrüstung automatisierter Betriebshof / Autonomes Fahren Nutzungsspezifischer Anlagen - autonomer / teilautonomer Betriebshof, gemäß VDV Schrift 890-Automatisierter Betriebshof-Entwurf-06-2022
(6) Objektplanung Ingenieurbauwerke + Verkehrsanlagen
(7) Brandschutzplanung
(8) Bauphysik
(9) Geotechnik / Bodengutachten
(10) Schadstoffuntersuchungen
(11) Ingenieurvermessung
(12) Kampfmittelsondierungsleistungen
(13) SiGeKo-Leistungen
(14) Artenschutzrechtliche Untersuchungen mit Ausgleichsmaßnahmen (falls erfoderlich)
(15) Beweissicherungsleistungen
(16) Planungs- und Bauüberwachungsleistungen f. Rückbau-/ Abbruch- / Baufeldfreimachung
(17) Koordination und Durchführung Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
Im Zeichen einer nachhaltigen Mobilität arbeitet die MV Mannheimer Verkehr GmbH an der Umsetzung innovativer Konzepte wie der Nutzung alternativer Antriebstechnologien und der zugehörigen Infrastruktur.
Um den ÖPNV zu dekarbonisieren bedarf es der Umstellung auf elektrische Antriebe, also batterie- und brennstoffzellen-elektrische Busse sowie Kombinationen aus beiden Systemen. Die MV hat sich ehrgeizige Ziele bei der Elektrifizierung ihrer Busflotte gesetzt. Bis 2032 soll der gesamte Busfuhrpark auf alternative Antriebe umgestellt werden.
Um den künftigen Mehrbedarf an Buskapazitäten aus der „Verkehrswende“ abdecken zu können, soll auf der Fläche des ehemaligen Mannheimer Fleischversorgungszentrums, nach Rückbau des Gebäudebestands ein neuer zentraler Busbetriebshof entstehen.
Planungsziel ist der Neubau „Zentrum Innovative Mobilität (ZIM)“ einschließlich des Rückbaus des bestehenden Fleischversorgungszentrums. Wesentliche Beschaffenheitsziele der Baumaßnahme sind die maximale CO2- Neutralität, sowie optimierte Primärenergiebedarfe.
Durch die durchgängige Bearbeitung aus einer Hand über alle Projektphasen sollen sämtliche funktionellen Erfordernisse und funktionalen Belange optimal mit den architektonischen und fachplanerischen Themen synchronisiert werden und funktionierende Instandhaltungsprozesse garantiert werden. Durch die Kombination von früher Bedarfs- und Funktionalplanung, sowie einer schnittstellenfreie Gesamt-Werkstattplanung (Betriebshof und Hauptwerkstätten) soll ein moderner Betriebshof mit best-Practice-Werkstätten entstehen.
Die Beauftragung als Generalplaner erfolgt mit dem Ziel, eine für den Auftraggeber schnittstellenfreie Gesamtplanung insbesondere in folgenden Planungs-, Beratungs-, und Untersuchungsbereichen (Architekten- und Ingenieurleistungen) sicherzustellen:
(1) Objektplanung Gebäude und Innenräume
(2) Objektplanung Freianlagen
(3) Tragwerksplanung (ggf. einschließlich Bauphysik)
(4) Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1-8 Allgemein
(5) Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-8, ggf. spezialisierte Fachplaner erforderlich für:
- ALG 4 - 440 Starkstromanlage: Technische Anlagen für E-Ladeinfrastruktur
- ALG 6 - 460 Förderanlagen, HUB-Anlagen, Hebeanlagen Werkstatt
- ALG 7 - 470 Beratungs- und Planungsleistungen H2-Infrastruktur; H2-Tankanlage
- ALG 7 - 470 Feurlöschanlagen
- ALG 7 - 470 Druckluftanlagen
- ALG 7 - 470 Werkstattausrüstung (inkl. Waschanlage, Dacharbeitsstände, Medienanlagen, Hebevorrichtungen, Prüfständen
- ALG 7 - 470 Vorrichtung für Nachrüstung automatisierter Betriebshof / Autonomes Fahren Nutzungsspezifischer Anlagen - autonomer / teilautonomer Betriebshof, gemäß VDV Schrift 890-Automatisierter Betriebshof-Entwurf-06-2022
(6) Objektplanung Ingenieurbauwerke + Verkehrsanlagen
(7) Brandschutzplanung
(8) Bauphysik
(9) Geotechnik / Bodengutachten
(10) Schadstoffuntersuchungen
(11) Ingenieurvermessung
(12) Kampfmittelsondierungsleistungen
(13) SiGeKo-Leistungen
(14) Artenschutzrechtliche Untersuchungen mit Ausgleichsmaßnahmen (falls erfoderlich)
(15) Beweissicherungsleistungen
(16) Planungs- und Bauüberwachungsleistungen f. Rückbau-/ Abbruch- / Baufeldfreimachung
(17) Koordination und Durchführung Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Eigenerklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Nachforderung fehlender Nachweise und Eigenerklärungen nach § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO bleibt vorbehalten. Bei den Bewerbern, deren Teilnahmeantrag die formale Vollständigkeitsprüfung bestanden hat, schließt sich die materielle Prüfung an, ob aufgrund der vorgelegten Nachweise und Erklärungen die Eignung der Bewerber zu bejahen ist. Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise und Eigenerklärungen in eine qualitative Rangfolge bringen. Der Schwerpunkt der Bewertung wird dabei auf Anzahl und Qualität der Referenzen sowie auf Anzahl der Beschäftigten liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bewerber von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bewerber von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bewerber spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personenschäden: 3 Mio. Euro
- für Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. Euro.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Diese gilt auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers sowie die Liquidation/Insolvenz des Auftragnehmers.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung ab.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 - 2021 bzw. wenn vorhanden 2022),
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der Bewerber muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich zu benennende Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass der Projektleiter die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um im Baden-Württemberg als Architekt oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter oder mindestens ein anderes Mitglied des Projektteams muss bauvorlageberechtigt sein. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Eigenerklärung im Vordruck Eigenerklärung zur Berufsbezeichnung.
Des weiteren hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für seine technische Leistungsfähigkeit folgende Nachweise zu erbringen:
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Leistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen. Diese lauten wie folgt:
- Planung und Abwicklung von Bauprojekten in Generalplanerfunktion. Voraussetzung: objektiv erkennbare Anspruchsvolle gestalterische Planung; Voraussetzung: Komplexitätsgrad vergleichbar mit Busbetriebshöfen inkl. Werkstätten, Waschanlagen, Fahrfertigmachungen, Abstellungen; Tankanlagen und Infrastrukturen alternativer Antriebe. Der vergleichbare Umfang bezieht sich auf eine entsprechende Größenordnung des Projektes, insbesondere in einem vergleichbaren Auftragswert und/oder Wert der Baukosten und erbrachte Leistungsphasen und Fachplanungen.
- Planung und Abwicklung von Bauprojekten deren Organisatorische Funktionsabläufe mit denen von Busbetriebshöfen mit Werkstätten, Waschanlagen, Fahrfertigmachungen, Abstellungen; Tankanlagen und Infrastrukturen alternativer Antriebe vergleichbar sind, z.B. Bus- oder Bahn-Betriebshöfe, Bahninfrastrukturgebäude, Werkstattgebäude, Gebäude der Fahrzeuginstandhaltung der Automobilindustrie, usw. Der vergleichbare Umfang bezieht sich auf eine entsprechende Größenordnung des Projektes, insbesondere in einem vergleichbaren Auftragswert und/oder Wert der Baukosten und erbrachte Leistungsphasen und Fachplanungen.
- Nachweis von Erfahrung mit gestalterisch anspruchsvollen, nachhaltigen Büro- bzw. Verwaltungsgebäuden und Arbeitswelten, auch im Hinblick auf Abläufe in der Kombination mit Gebäuden der Planungsanforderung für Busbetriebshöfe. Der vergleichbare Umfang bezieht sich auf eine entsprechende Größenordnung des Projektes, insbesondere in einem vergleichbaren Auftragswert und/oder Wert der Baukosten und erbrachte Leistungsphasen und Fachplanungen.
In der Summe müssen alle oben genannte Spiegelstriche abgedeckt werden.
Es sind für jeden Teilbereich/Spiegelstrich mind. 1 Referenz nachzuweisen.
Die Erfüllung mehrerer der vorgenannten definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen.
Von den möglichen Leistungsphasen 0 (=Bedarfsplanung) bis 9 (Objektbetreuung) sollen in Summe über alle eingereichten Referenzen hinweg mindestens die Lph 3,4,5,6,7,8 erbracht worden sein.
Von den möglichen TGA-Anlagengruppen sollen in Summe über alle eingereichten Referenzen hinweg mindestens 5 verschiedene Anlagengruppen der TGA-Anlagengruppe 410-480 erbracht worden sein. Mindestnachweis erforderlich für die Erbringung dieser 4 Anlagengruppen: 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanalgen, 440 Starkstromanlagen, 450 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen, 470 Nutzungsspezifische Anlagen - Werkstattplanung, Werkstattausrüstung.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab..
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekten/Ingenieure mindestens bzgl. Projektleiter (s. unter Ziff. III.1.3))
Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bewerber sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bewerberfragen ist der 24.02.2023, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.