Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000398
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg
LiQuartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg (12 Lose)
Freiburg i. Br.
Neuausrichtung der Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg (12 Lose), zum 1.1.2020.
Vergabe einer sozialen Dienstleistung gemäß § 64 VgV i. V. m. § 130 GWB
Quartiersarbeit will die sozial benachteiligte Gruppen in einem Stadtteil ermutigen, ihre Angelegenheiten selbstin die Hand zu nehmen und greift Themen auf, die den Bewohnerinnen und Bewohner wichtig sind. Dazuvernetzen Quartiersarbeiter_innen vor Ort Menschen und Institutionen, koordinieren Aktivitäten und Projekte,unterstützen bürgerschaftliches Engagement und fördern die Selbstorganisation.
Zur Quartiersarbeit gehören eine Anlaufstelle (z. B. Quartiersbüro oder Stadtteiltreff) und Räume, in denen sichdie Bewohnerinnen und Bewohner treffen können.
- Los 8: Stühlinger
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg / Stühlinger
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) und V.2.4) – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i. Br.
Neuausrichtung der Quartiersarbeit im Stadtgebiet Freiburg (12 Lose), zum 1.1.2020.
Quartiersarbeit will die sozial benachteiligte Gruppen in einem Stadtteil ermutigen, ihre Angelegenheiten selbstin die Hand zu nehmen und greift Themen auf, die den Bewohnerinnen und Bewohner wichtig sind. Dazuvernetzen Quartiersarbeiter_innen vor Ort Menschen und Institutionen, koordinieren Aktivitäten und Projekte,unterstützen bürgerschaftliches Engagement und fördern die Selbstorganisation.
Zur Quartiersarbeit gehören eine Anlaufstelle (z. B. Quartiersbüro oder Stadtteiltreff) und Räume, in denen sichdie Bewohnerinnen und Bewohner treffen können.
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
NT 1 / Los 8
Die Vergabe einer zusätzlichen 0,5 VZÄ Quartiersarbeit an einen anderen Träger mittels öffentlichen Vergabeverfahrens wäre mit einem erheblichen Ressourceneinsatz in der Verwaltung, sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich, den bisherigen Träger mit den zusätzlichen 0,5 VZÄ Quartiersarbeit zu beauftragen. Das Nachbarschaftswerk ist seit 2002 Träger der Quartiersarbeit im Stühlinger und verwurzelt in den Quartiersstrukturen. Bedarfslagen und Bewohner_innen sind dem Träger bestens bekannt. Zudem begleitet die Quartiersarbeit des Nachbarschaftswerkes den baulichen Entwicklungsprozess des Quartiers seit Beginn des Vorhabens.
Die Vergabe an einen anderen Träger wäre mit potenziellen Einbußen der Qualität verbunden, da ein Großteil der Ressource zunächst in die Analyse des Quartiers, den Aufbau von Netzwerken und das Kennenlernen der Bewohner_innen fließen würde. Die vom Verein bereits begonnene Arbeit mit den vorhandene Strukturen und Netzwerken soll durch die personelle Erweiterung gestärkt fortgeführt werden, um auch eine Kontinuität und Verlässlichkeit aus einer Hand im Quartier zu gewährleisten. Die vom Nachbarschaftswerk aufgebauten Netzwerke und Arbeiten mit den Menschen im Quartier könnten nicht so ohne weiteres kurzfristig beendet werden bzw. wären mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.