Dienstleistungen für das Projektmanagement des Innovative Secure Medical Campus Projektes Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für das Projektmanagement des Innovative Secure Medical Campus Projektes
Im Rahmen der Planung und Realisierung des komplexen Projektes ISMC besteht die Notwendigkeit zur zielgerichteten Unterstützung der Projekt- und Teilprojektleitung mittels externer Ressourcen.
Das Projektmanagement (PM) übernimmt dabei eine direkte unterstützende und projektsteuernde Tätigkeit zur Entlastung der Projektleitung. Die zwischen Projektleitung und PM abzustimmenden projektspezifischen Tätigkeiten ermöglichen der Projektleitung, sich auf die Kernaufgaben zu fokussieren. Die Projektleitung ist gegenüber dem PM in fachlicher Hinsicht weisungsbefugt.
Es handelt sich dabei nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung.
Der / die Auftragnehmer*in bringt eigene innovative Ideen für PM-Prozessabläufe sowie für das Transformations- und Changemanagement im Zusammenhang mit dem
Projekt ein und setzt diese nach Abstimmung mit der Projektleitung um. Diese Ideen umfassen PM-Tools, Change-Management-Tools als auch Reporting-Templates. Neben der unterstützenden Tätigkeit zur Entlastung der Projektleitung wirkt das PM in
der inhaltlichen und fachlichen Arbeit mit den Teilprojektleiter*innen und Fachbereichen proaktiv und koordinierend mit.
Sollten die beauftragten Projektressourcen durch jedweden Grund für die Vertragserfüllung nicht mehr zu Verfügung stehen, wird der / die Auftragnehmer*in umgehend für adäquaten Ersatz sorgen, um die Kontinuität im Projekt sicherzustellen. Anderenfalls kann der Auftraggeber mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe weiterer
Gründe den Vertrag kündigen.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Im Rahmen der Planung und Realisierung des komplexen Projektes ISMC besteht die Notwendigkeit zur zielgerichteten Unterstützung der Projekt- und Teilprojektleitung mittels externer Ressourcen.
Das Projektmanagement (PM) übernimmt dabei eine direkte unterstützende und projektsteuernde Tätigkeit zur Entlastung der Projektleitung. Die zwischen Projektleitung und PM abzustimmenden projektspezifischen Tätigkeiten ermöglichen der Projektleitung, sich auf die Kernaufgaben zu fokussieren. Die Projektleitung ist gegenüber dem PM in fachlicher Hinsicht weisungsbefugt.
Es handelt sich dabei nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung.
Der / die Auftragnehmer*in bringt eigene innovative Ideen für PM-Prozessabläufe sowie für das Transformations- und Changemanagement im Zusammenhang mit dem
Projekt ein und setzt diese nach Abstimmung mit der Projektleitung um. Diese Ideen umfassen PM-Tools, Change-Management-Tools als auch Reporting-Templates. Neben der unterstützenden Tätigkeit zur Entlastung der Projektleitung wirkt das PM in der inhaltlichen und fachlichen Arbeit mit den Teilprojektleiter*innen und Fachbereichen proaktiv und koordinierend mit. Sollten die beauftragten Projektressourcen durch jedweden Grund für die Vertragserfüllung nicht mehr zu Verfügung stehen, wird der / die Auftragnehmer*in
umgehend für adäquaten Ersatz sorgen, um die Kontinuität im Projekt sicherzustellen. Anderenfalls kann der Auftraggeber mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe weiterer
Gründe den Vertrag kündigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.arkadia.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDKVL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat
(§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB