Vergabe zur Beschaffung eines Drei-Achs-LKW mit Wechselaufbausystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe zur Beschaffung eines Drei-Achs-LKW mit Wechselaufbausystem
Das Landratsamt Heilbronn, Amt für Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (Groß - LKW mit Wechselaufbau, Krananlage auf Wechselsystem) für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz sowie für die Durchführung des Sommerdienstes.
as Landratsamt Heilbronn, Amt für Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (Groß-LKW mit Wechselaufbau, Krananlage auf Wechselsystem) für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz sowie für die Durchführung des Sommerdienstes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist.
Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums;
(2) Drittbescheinigung: falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag,
vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit
durchentsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung;
(3) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung
des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung
der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III. 1.3 a) gilt dies eingeschränkt,
falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur
von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte
Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur
Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln
wie für Bieter;
(4) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen
bedienen(Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens
(Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung
erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen
zusammengefasst vom Bieteraufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der
Leistungsausführung teilnehmen(Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden
Teilleistung. In diesem Formblattsind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung
verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III. 1.1) b) und Ziffer III. 1.3) a) vorzulegen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen
ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur
Verfügung.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der
Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung unter
dementsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich
über den Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform
subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Vergabeplattformregistriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der
Vergabeplattforminformiert.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die Angebotsunterlagen sind vom
Bieterausschließlich über die Vergabeplattform subreport in elektronischer Form einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuertemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.