Fachplanerleistungen Technische Gebäudeausrüstung - HLS nach § 55 HOAI Sanierung Funkhaus Stuttgart Ebene 2 bis 5 - 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen Technische Gebäudeausrüstung - HLS nach § 55 HOAI Sanierung Funkhaus Stuttgart Ebene 2 bis 5 - 1. Bauabschnitt
Das Funkhaus Stuttgart wird bereits seit einigen Jahren abschnittsweise und umfassend umgebaut und saniert. Als nächste Stufe sollen die unteren Ebenen 2 bis 5 saniert werden. Umfang dieses Verfahrens ist der 1. von 5 Bauabschnitten, welcher die Sanierung der Ebenen 2 bis 5 im Bauteil C umfasst. Darin enthalten sind im Wesentlichen die Nutzungsbereiche der IDA (Information, Dokumentation, Archive) in den Ebenen 3 und 4 sowie der TuP (Technik und Produktion) in Ebene 5. Die Büroräume in allen Ebenen werden entsprechend dem SWR-Standard saniert. Die BGF des 1. BA beträgt ca. 8.900 m². Für die KG 300+400 wurde ein Kostenrahmen von ca. 6,5 Mio. € (inkl. MwSt) als Obergrenze festgelegt. Den Nutzeransprüchen an die Gestaltung und Ausstattung der Arbeitsplätze im Haus und den heutigen Abläufen mit all Ihren Facetten muss Rechnung getragen werden und die Gegenwart soll Einzug halten.
Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5-8 (optional 9) der HOAI für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung der Kostengruppen KG 410, 420, 430, 470 und KG 480 exklusive folgender Leistungen:
LPH 2:
e) Vorverhandlung mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den beteiligten Stellen der Infrastruktur.
LPH 3:
e) Verhandlung mit Behörden und mit anderen beteiligten Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
LPH 7:
a) Einholen von Angeboten (erfolgt durch den Baueinkauf des AG)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf:
KG 410: ca. 80.000 €
KG 420: ca. 505.000 €
KG 430: ca. 909.000 €
KG 470: ca. 121.000 €
KG 480: ca. 404.000 €
Hinzu kommen folgende besondere Leistungen (für die KG 410, 420, 430, 470 und 450), die vom SWR im Bedarfsfall abgerufen werden:
Übergeordnet
Sichten, einarbeiten sowie prüfen der in der Machbarkeitsstudie ausgearbeiteten Varianten bzw. der empfohlenen Varianten inkl. Kostenprüfung /Bestätigung für den 1.-5 BA. Analysieren der komplexen Nutzung und ggf. Ausarbeitung von Optimierungsvorschlägen in Bezug auf Kosten, Termine und Nutzungsanforderungen in der fortgeschriebene Entwurfsplanung des Objektplaners sowie den Auflagen aus der Baugenehmigung
innerhalb der folgenden TGA-Leistungsphasen für den 1.BA. Die Planungsunterlagen sowie alle anderen relevanten Unterlagen wie Gutachten o.ä. werden als PDF zur Verfügung gestellt.
LPH 2:
1) Durchführung einer thermischen Simulation über die 3 ausgearbeiteten Klimatisierungsvarianten je für ein Eck- und ein Standard 2-Achsbüro unter Einbezug der bauphysikalischen Gegebenheiten. Präsentation der Ergebnisse als PowerPoint, Abschlussbericht und Empfehlung.
2) Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
LPH 3:
1) Fortschreibung des technischen Teils eines Raumtypenbuches
2) Mitwirken beim Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
3) Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
LPH 7:
1) Mitwirkung bei der Prüfung von bauwirtschaftlichen begründeten Angeboten (Claimabwehr)
2) Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 9:
1) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Geplante Projektdauer:
Start Planungsphase 3. Quartal 2023
Baubeginn 2. Quartal 2024
Inbetriebnahme / Fertigstellung 3. Quartal 2025
Die Auswahl der 3 bis 5 Teilnehmer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt
unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise,
Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl, bei Gleichstand
entscheidet das Los. Die Auswahlkriterien stellen sich wie folgt dar (Punkte=P):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 50 P
Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“ und jeweils
mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in den letzten drei Jahren
bis einschließlich 1 Pers.=0P
2 Pers.=10P
3 Pers.=20P
ab 4 Personen=30P
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Name,
Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Die
einzelnen Positionen müssen durch unterschiedlichen Personen besetzt sein.
Keine technischen Fachkräfte / unvollständige Angabe=0P
Angabe ein Ingenieur und ein Zeichner=10P
Angabe ein Ingenieur, ein Zeichner und Fachbauleiter=20P
2 Fachliche Eignung, Referenzen, max. 125P
Vorlage einer Referenzliste über drei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen
sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten
Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist
geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)
Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb allgemein
Mindestanf.:
Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
Mindesthonorarzone II oder höher.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023.
Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI
(KG 400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
gem. § 53 HOAI (KG 400 anteilig, netto)
Unter 675.000 € netto=0P
Ab 675.000 €=3P
Ab 900.000 €=6P
Ab 1,10 Mio €=9P
Ab 1,30 Mio €=12P
Ab 1,50 Mio €=15P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Älter als 9 J.=0P
Innerh. der letzten 9J.=3P
Innerh. der letzten 6J.=9P
Innerh. der letzten 3J.=15P
Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanf.:
Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
Mindesthonorarzone II oder höher.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023.
Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI
(KG 400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
Angabe Auftraggeber (öffentlich).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagegruppen 1, 2, 3, 7 und 8
gem. § 53 HOAI (KG 400 anteilig, netto)
Unter 675.000 €=0P
Ab 675.000 €=3P
Ab 900.000 €=6P
Ab 1,10 Mio €=9P
Ab 1,30 Mio €=12P
Ab 1,50 Mio €=15P
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Älter als 9 J.=0P
Innerh. der letzten 9J.=3P
Innerh. der letzten 6J.=9P
Innerh. der letzten 3J.=15P
Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)
Energetische Sanierung von Anlagentechnik im Bestand
Mindestanforderung:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2014,
vor 01.03.2023, bei welchem die energetische Sanierung der Anlagentechnik im
Bestand für die Anlagengruppen 2, 3 und 8 gem. § 53 HOAI durchgeführt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem
Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren
Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das
Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der
erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften
dieses Staates zu führen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend.
Der Nachweis ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
• Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu
benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser
der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden:
Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in
dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach
den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.
• Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister. Bei juristischen
Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein
Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger
Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU
aufgeführt. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Auszug
aus dem Handelsregister ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 1,5 Mio. EUR und
sonstige Schäden über mind. 1,5 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei
Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 245.000 € netto.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die
Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 1,5 Mio. EUR und
sonstige Schäden über mind. 1,5 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei
Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 245.000 € netto.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die
Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 1,5 Mio. EUR und
sonstige Schäden über mind. 1,5 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei
Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 245.000 € netto.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die
Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 1,5 Mio. EUR und
sonstige Schäden über mind. 1,5 Mio. EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei
Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich.
• Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 245.000 € netto.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV.
Als grundsätzlich geeignet und zur qualitativen Auswahl zugelassen gelten die Bewerber, welche die
Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer ausnahmslos erfüllen.
1 Angabe der technischen Fachkräfte gem. III 1.3 der
Bekanntmachung (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das
Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche
Projektposition)
Es ist mindestens ein Ingenieur und ein Zeichner zu benennen, die übrigen Positionen sofern
bereits bekannt.
2 Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
gem. III.1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 30 Punkte)
Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“
und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in den letzten drei Jahren
3 Referenzen (Gewichtung: max. 125 Punkte)
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum 01.01.2014 bis
01.03.2023.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien
erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt
werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro
bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung
des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Bei den Referenzen #1 und #2 sind unterschiedliche Referenzen einzureichen. Bei einer
Doppelnennung der gleichen Referenz für Referenz #1 und #2 wird lediglich die Referenz #1
gewertet.
3.1 Referenz #1 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb allgemein
Mindestanforderungen
• Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
• Mindesthonorarzone II oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI (KG
400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
3.2 Referenz #2 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen
Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
• Mindesthonorarzone II oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI (KG
400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich)
3.3 Referenz #3 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Energetische Sanierung von Anlagentechnik im Bestand
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor
01.03.2023, bei welchem die energetische Sanierung der Anlagentechnik im Bestand für die
Anlagengruppen 2, 3 und 8 gem. § 53 HOAI durchgeführt wurde.
1 Angabe der technischen Fachkräfte gem. III 1.3 der
Bekanntmachung (Gewichtung: max. 20 Punkte)
Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen welche das
Projekt voraussichtlich bearbeiten werden (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche
Projektposition)
Es ist mindestens ein Ingenieur und ein Zeichner zu benennen, die übrigen Positionen sofern
bereits bekannt.
2 Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
gem. III.1.3 der Bekanntmachung (Gewichtung: max. 30 Punkte)
Eigenerklärung über Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Ingenieur“
und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in den letzten drei Jahren
3 Referenzen (Gewichtung: max. 125 Punkte)
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum 01.01.2014 bis
01.03.2023.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien
erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt
werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderen Büro
bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung
des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Bei den Referenzen #1 und #2 sind unterschiedliche Referenzen einzureichen. Bei einer
Doppelnennung der gleichen Referenz für Referenz #1 und #2 wird lediglich die Referenz #1
gewertet.
3.1 Referenz #1 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb allgemein
Mindestanforderungen
• Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
• Mindesthonorarzone II oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI (KG
400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat)
3.2 Referenz #2 (Gewichtung: max. 50 Punkte)
Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen
Planung der technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8,
mind. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8. Über beide Referenzprojekte (A7.1 und A7.2) sind in
Summe mind. die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
vollständig nachzuweisen, die einzelne Referenz kann auch nur Teile erfüllen.
• Mindesthonorarzone II oder höher
• Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor 01.03.2023
• Höhe anrechenbare Herstellkosten Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 53 HOAI (KG
400 anteilig) mind. 675.000 € netto.
• Angabe Auftraggeber (öffentlich)
3.3 Referenz #3 (Gewichtung: max. 25 Punkte)
Energetische Sanierung von Anlagentechnik im Bestand
Mindestanforderungen
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 01.01.2014, vor
01.03.2023, bei welchem die energetische Sanierung der Anlagentechnik im Bestand für die
Anlagengruppen 2, 3 und 8 gem. § 53 HOAI durchgeführt wurde.
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Ingenieure erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über den Link zu richten.
Fragen zur Ausschreibung können bis spätestens Dienstag, 28.03.2023 per Mail an [gelöscht] gerichtet werden. Sofern für alle Bewerberinnen und Bewerber interessant, werden die Antworten als Bewerberrundschreiben zum Download unter www.swr.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber ist verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens selbständig auf der Homepage zu informieren. Die Beantwortung der Fragen erfolgt fortlaufend, spätestens bis Dienstag, 04.04.2023.
Es sind nur digitale Angebote zugelassen. Diese sind unter Verwendung des unter I.3) genannten Links elektronisch einzureichen. Bitte beachten Sie die Anlage "Hinweise elektronischer Submissionsbriefkasten" in den Vergabeunterlagen. Die Abgabe eines Angebotes in Papier oder per E-Mail wird nicht akzeptiert.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]