Weiterentwicklung, Gestaltung und Realisierung der Website, des Kundenmagazins sowie des kommunikativen Außenauftritts der Prävention
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung, Gestaltung und Realisierung der Website, des Kundenmagazins sowie des kommunikativen Außenauftritts der Prävention
Die BGHW beabsichtigt, ihr crossmediales Kommunikationskonzept rund um die HUNDERT PROZENT Medienfamilie fortzuführen und weiterzuentwickeln. Neben der redaktionellen und gestalterischen Unterstützung umfasst die Aufgabe auch den technischen Weiterbetrieb, Service und die Pflege der Homepage sowie des E-Magazins in Typo3. Zudem sollen dazu passende und spezifische Gestaltungsleitlinien für digitale und gedruckte Medien sowie Produkte der Prävention unter Einhaltung des Corporate Designs der gesetzlichen Unfallversicherung (Anhang 1) entwickelt und umgesetzt werden.
Die Positionierung der BGHW orientiert sich an folgenden drei strategischen Ansätzen:
-dem Kommunikationsleitsatz „Von der Information zum Dialog“, der für die digitale Strategie der BGHW steht,
-dem Unternehmensleitsatz der BGHW „Menschen helfen, Sicherheit geben“, der das Selbstverständnis und die Aufgabe der BGHW umreißt sowie
-der internationalen Präventionsstrategie der „Vision Zero“, wonach schwere sowie tödliche Arbeits- sowie Wegeunfälle auf „Null“ gebracht werden sollen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe besteht aus Unternehmerinnen und Unternehmern von Kleinstunternehmen, die 95 Prozent der Mitgliedsunternehmen der BGHW ausmachen. In größeren Unternehmen sind die Ansprechpartner der BG meistens Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Bei der BGHW sind Unternehmen aus dem Einzel- und Großhandel und der Warenlogistik versichert. Die Branchenvielfalt ist immens. Das sind Unternehmen wie ein Lebensmittel-Markt, Discounter, Kiosk oder Modegeschäft, aber auch große Handelskonzerne, Stahlhandel, Viehhandel und Hafenumschlag.
Bewertung der Zielgruppen:
Die BGHW will insbesondere die Zielgruppe der Unternehmer und Unternehmerinnen erreichen. Vertreter dieser Zielgruppe stehen der BG allerdings häufig skeptisch gegenüber. Sie zahlen widerwillig die Mitgliedsbeiträge, aber verstehen nicht, was darin inbegriffen ist, nämlich die Haftungsablösung bei allen Schadensfällen sowie zusätzlich jede Menge Angebote von der Beratung durch den Außendienst, Medien, Schulungsangebote, Forschung sowie die beste medizinische Versorgung für die Versicherten in spezialisierten Kliniken und die Wiedererlangung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Zielgruppe der Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind meistens offen für Angebote der BGHW und verfügen zumindest über Basiswissen, was die Aufgaben und Leistungen der BGHW betrifft.
Kommunikatives Ziel:
Die Zielgruppe der Unternehmer (Skeptiker und Interessierte), aber auch der Fachleute (SiBe und Sifa) sollen die Aufgaben ihrer Berufsgenossenschaft, ihre Funktion und Bedeutung, besser verstehen. Sie sollen Anregungen erhalten, wie sie ihren beruflichen Alltag sicher und gesund gestalten können, und sie soll erfahren, wie die BGHW sie dabei mit kostenlosen Angeboten unterstützt.
Diese Zielgruppen sollen die Medien der BGHW als informatives Angebot sehen, das sie in ihrem Arbeitsalltag unterstützt. Die skeptischen Unternehmer sollen sehen, dass ihre Mitgliedsbeiträge sinnvoll im Sinne der Solidargemeinschaft verwendet werden. Die Frage „Was habe ich davon?“ soll in den Medien für diese Zielgruppe eindeutig beantwortet werden.
Strategischer Perspektivwechsel mit Hundert Prozent:
In der strategischen Vorbereitung des Relaunches von „Hundert Prozent“ wurden mit Hilfe eines Reifegrad-Modells verschiedene Empfänger-Typen herausgearbeitet, die nach Motivation und Informationsbedürfnis eingestuft wurden. Dieser Perspektivwechsel hat den Blick auf die Zielgruppen verändert (siehe Anhang 2)
Herausforderung:
Die verschiedenen Reifegrad-Typen mit einer passgenauen Ansprache erreichen und ihre Informationsbedürfnisse individuell befriedigen, das ist die Herausforderung. Was bei den engagierten Arbeitsschützern noch recht einfach ist, ist eine Herausforderung in der Kategorie derjenigen, die nichts von der BGHW wissen und auch nicht wissen wollen („Unwissender Statist“).
Umsetzung:
Der Ansatz nach dem Reifegrad-Modell ist grundsätzlich sehr gut und sinnvoll. Allerdings bleiben die BGHW-skeptischen Unternehmer eine Problem-Zielgruppe. Sie sind der Kategorie „Der unwissende Statist“ zuzuordnen. Sie zu erreichen ist nach wie vor schwierig.
Zukünftige Aufgaben:
Die Angebote für die Reifegrad-Typen nachjustieren und sich noch intensiver mit der Problem-Zielgruppe der skeptischen Unternehmer beschäftigten.
Die wichtigsten Zielgruppen für die Inhalte der Website und der Magazine sind:
E-Magazin & Newsletter:
Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mitgliedsbetrieben der BGHW (Branche: Handel und Warenlogistik), Versicherte der Mitgliedsbetriebe, Verantwortliche im Arbeitsschutz (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Sicherheitsbeauftragte), Öffentlichkeit, Medien.
Mit dem E-Magazin sollen nach dem Reifegradmodell angesprochen werden:
-„Der unwissende Statist“: keinerlei Vorkenntnisse
-„Der reagierende Zuschauer“: etwas mehr Bewusstsein und Interesse am Arbeitsschutz
-„Der berechnende Mitmacher“: grundsätzliches Interesse und Verständnis für Arbeitsschutzthemen
-„Der proaktive Umsetzer“: er kennt sich aus, agiert selbständig und motiviert.
Printmagazin:
Fachleute für den Arbeitsschutz. Das Print-Magazin ist eine Belohnung für ihr Engagement. Reifegrad-Modelltyp:
•„Der engagierte Antreiber“: Absolute Experten. In ihren Betrieben wird Arbeitsschutz gelebt. Arbeitsschutz ist fest in der Unternehmenskultur verankert.
Social Media:
•Facebook und Instagram: „Unwissende Statisten“ und „Reagierende Zuschauer“, dazu gehören Beschäftigte im Handel und in der Warenlogistik, teilweise auch Sicherheitsbeauftragte sowie potentielle neue Fachkräfte (Employer Branding)
•Twitter: „Proaktive Umsetzer“ und „Engagierte Antreiber“, dazu gehören Unternehmerinnen und Unternehmer, Verantwortliche im Arbeitsschutz. Aber auch Medien und Verbände.
•Xing und LinkedIn: „Proaktive Umsetzer“ und „Engagierte Antreiber“, dazu gehören Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsräte, Verantwortliche im Arbeitsschutz. Aber auch potentielle neue Fachkräfte (Employer Branding).
Weitere Zielgruppen für die Website:
•Seminarteilnehmende (Teilgruppe aus Unternehmern und Arbeitsschutzverantwortlichen)
•Versicherte aus Mitgliedsbetrieben der BGHW
•Selbstverwaltung der BGHW
•Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGHW
•Relevante Verbände und Politik
•Betriebsräte
•Potentielle neue Fachkräfte
•Presse
Die wichtigsten Zielgruppen für den kommunikativen Außenauftritt der Prävention sind:
•Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Thematik Arbeitsschutz wird häufig nicht unter prioritären Gesichtspunkten, sondern vielmehr als unnötiger Aufwand betrachtet, da sie sich der vorhandenen Gefahren nicht bewusst sind und dem Präventionsparadox unterliegen. Aktives Handeln erfolgt meistens erst als Folge eines Ereignisses (z.B. Unfall) und wird selten unter präventiven Aspekten, auch im Sinne einer Kultur, aktiv angegangen. Frei nach dem Motto „So lange nichts passiert, muss auch nichts getan werden.“ Selbst ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung übernehmen Unternehmerinnen und Unternehmer oftmals erst nach einem Besuch der BGHW oder dem Eintreten eines Schadensereignisses.
•Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Das Fachwissen der BGHW stellt eine wichtige Handlungsgrundlage für die Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit dar. Sie sehen die BGHW als Partnerin und Unterstützerin ihrer Arbeit und sind umgekehrt für die BGHW der verlängerte Arm in die Unternehmen. Je passgenauer die Angebote und Leistungen für die praktische Umsetzung in den Unternehmen sind, desto eher finden sie Anwendung durch die betrieblichen Akteure.
•Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte treten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Multiplikator auf und sollen durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten der Kolleginnen und Kollegen bewirken. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und ebenso wie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf die Informationen und Angebote der BGHW bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen.
Weitere Zielgruppen sind unter anderem Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Arbeitsmediziner und Versicherte.
Rollen:
Zur Erfüllung der folgenden Leistungen stellt der Auftragnehmer über den Vertragszeitraum für die BGHW ein festes Kernteam zur Verfügung. Dieses umfasst Spezialisten aus dem Bereich Corporate Publishing, bestehend aus dem Hauptansprechpartner (leitender Berater), dem leitenden Strategen sowie weiteren, betreuenden Mitarbeitern, die bereits im Ausschreibungsprozess definiert wurden.
Zudem erwartet der Auftraggeber die Teilnahme an regelmäßigen Redaktions-, Technik- und Organisationsroutinen. Diese Routinen sollen einmal wöchentlich stattfinden. Die Anwesenheit des Leitenden Beraters bzw. Leitenden Redakteurs ist Pflicht.
Abrufbare Leistungen: BGHW Magazin, Newsletter, Website, Social media, Kommunikativer Außenauftritt Prävention, Controlling, Analyse und Weiterentwicklung der BGHW-Medienangebote, Content Management System, Kundendatenbank, Hosting und Betrieb, Systemservices
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung, dass kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegt
-Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes
-Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten drei Jahre; Mindestanforderung: der Gesamtumsatz pro Jahr muss ca. 1.5 Mio € betragen
- Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der letzten drei Geschäftsjahre
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (spätestens vor einer evtl. Zuschlagserteilung vorzulegen); Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 2,5 Mio € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
Eigenerklärung zu umfangreichen Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Nachweis mind. 2 Referenzen, die zufriedenstellend durchgeführt wurden)
- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen, um Leistungen über den angegebenen Zeitraum von 4 Jahren zu gewährleisten
- Eigenerklärung, keine zwingenden bzw. fakulativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen
- Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG durch die Auftraggeberin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.