Weiterentwicklung, Gestaltung und Realisierung der Website, des Kundenmagazins sowie des kommunikativen Außenauftritts der Prävention

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Postanschrift: M 5, 7
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E94471581
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E94471581
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiterentwicklung, Gestaltung und Realisierung der Website, des Kundenmagazins sowie des kommunikativen Außenauftritts der Prävention

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BGHW beabsichtigt, ihr crossmediales Kommunikationskonzept rund um die HUNDERT PROZENT Medienfamilie fortzuführen und weiterzuentwickeln. Neben der redaktionellen und gestalterischen Unterstützung umfasst die Aufgabe auch den technischen Weiterbetrieb, Service und die Pflege der Homepage sowie des E-Magazins in Typo3. Zudem sollen dazu passende und spezifische Gestaltungsleitlinien für digitale und gedruckte Medien sowie Produkte der Prävention unter Einhaltung des Corporate Designs der gesetzlichen Unfallversicherung (Anhang 1) entwickelt und umgesetzt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Positionierung der BGHW orientiert sich an folgenden drei strategischen Ansätzen:

-dem Kommunikationsleitsatz „Von der Information zum Dialog“, der für die digitale Strategie der BGHW steht,

-dem Unternehmensleitsatz der BGHW „Menschen helfen, Sicherheit geben“, der das Selbstverständnis und die Aufgabe der BGHW umreißt sowie

-der internationalen Präventionsstrategie der „Vision Zero“, wonach schwere sowie tödliche Arbeits- sowie Wegeunfälle auf „Null“ gebracht werden sollen.

Zielgruppe

Die Zielgruppe besteht aus Unternehmerinnen und Unternehmern von Kleinstunternehmen, die 95 Prozent der Mitgliedsunternehmen der BGHW ausmachen. In größeren Unternehmen sind die Ansprechpartner der BG meistens Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Bei der BGHW sind Unternehmen aus dem Einzel- und Großhandel und der Warenlogistik versichert. Die Branchenvielfalt ist immens. Das sind Unternehmen wie ein Lebensmittel-Markt, Discounter, Kiosk oder Modegeschäft, aber auch große Handelskonzerne, Stahlhandel, Viehhandel und Hafenumschlag.

Bewertung der Zielgruppen:

Die BGHW will insbesondere die Zielgruppe der Unternehmer und Unternehmerinnen erreichen. Vertreter dieser Zielgruppe stehen der BG allerdings häufig skeptisch gegenüber. Sie zahlen widerwillig die Mitgliedsbeiträge, aber verstehen nicht, was darin inbegriffen ist, nämlich die Haftungsablösung bei allen Schadensfällen sowie zusätzlich jede Menge Angebote von der Beratung durch den Außendienst, Medien, Schulungsangebote, Forschung sowie die beste medizinische Versorgung für die Versicherten in spezialisierten Kliniken und die Wiedererlangung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Zielgruppe der Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind meistens offen für Angebote der BGHW und verfügen zumindest über Basiswissen, was die Aufgaben und Leistungen der BGHW betrifft.

Kommunikatives Ziel:

Die Zielgruppe der Unternehmer (Skeptiker und Interessierte), aber auch der Fachleute (SiBe und Sifa) sollen die Aufgaben ihrer Berufsgenossenschaft, ihre Funktion und Bedeutung, besser verstehen. Sie sollen Anregungen erhalten, wie sie ihren beruflichen Alltag sicher und gesund gestalten können, und sie soll erfahren, wie die BGHW sie dabei mit kostenlosen Angeboten unterstützt.

Diese Zielgruppen sollen die Medien der BGHW als informatives Angebot sehen, das sie in ihrem Arbeitsalltag unterstützt. Die skeptischen Unternehmer sollen sehen, dass ihre Mitgliedsbeiträge sinnvoll im Sinne der Solidargemeinschaft verwendet werden. Die Frage „Was habe ich davon?“ soll in den Medien für diese Zielgruppe eindeutig beantwortet werden.

Strategischer Perspektivwechsel mit Hundert Prozent:

In der strategischen Vorbereitung des Relaunches von „Hundert Prozent“ wurden mit Hilfe eines Reifegrad-Modells verschiedene Empfänger-Typen herausgearbeitet, die nach Motivation und Informationsbedürfnis eingestuft wurden. Dieser Perspektivwechsel hat den Blick auf die Zielgruppen verändert (siehe Anhang 2)

Herausforderung:

Die verschiedenen Reifegrad-Typen mit einer passgenauen Ansprache erreichen und ihre Informationsbedürfnisse individuell befriedigen, das ist die Herausforderung. Was bei den engagierten Arbeitsschützern noch recht einfach ist, ist eine Herausforderung in der Kategorie derjenigen, die nichts von der BGHW wissen und auch nicht wissen wollen („Unwissender Statist“).

Umsetzung:

Der Ansatz nach dem Reifegrad-Modell ist grundsätzlich sehr gut und sinnvoll. Allerdings bleiben die BGHW-skeptischen Unternehmer eine Problem-Zielgruppe. Sie sind der Kategorie „Der unwissende Statist“ zuzuordnen. Sie zu erreichen ist nach wie vor schwierig.

Zukünftige Aufgaben:

Die Angebote für die Reifegrad-Typen nachjustieren und sich noch intensiver mit der Problem-Zielgruppe der skeptischen Unternehmer beschäftigten.

Die wichtigsten Zielgruppen für die Inhalte der Website und der Magazine sind:

E-Magazin & Newsletter:

Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mitgliedsbetrieben der BGHW (Branche: Handel und Warenlogistik), Versicherte der Mitgliedsbetriebe, Verantwortliche im Arbeitsschutz (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Sicherheitsbeauftragte), Öffentlichkeit, Medien.

Mit dem E-Magazin sollen nach dem Reifegradmodell angesprochen werden:

-„Der unwissende Statist“: keinerlei Vorkenntnisse

-„Der reagierende Zuschauer“: etwas mehr Bewusstsein und Interesse am Arbeitsschutz

-„Der berechnende Mitmacher“: grundsätzliches Interesse und Verständnis für Arbeitsschutzthemen

-„Der proaktive Umsetzer“: er kennt sich aus, agiert selbständig und motiviert.

Printmagazin:

Fachleute für den Arbeitsschutz. Das Print-Magazin ist eine Belohnung für ihr Engagement. Reifegrad-Modelltyp:

•„Der engagierte Antreiber“: Absolute Experten. In ihren Betrieben wird Arbeitsschutz gelebt. Arbeitsschutz ist fest in der Unternehmenskultur verankert.

Social Media:

•Facebook und Instagram: „Unwissende Statisten“ und „Reagierende Zuschauer“, dazu gehören Beschäftigte im Handel und in der Warenlogistik, teilweise auch Sicherheitsbeauftragte sowie potentielle neue Fachkräfte (Employer Branding)

•Twitter: „Proaktive Umsetzer“ und „Engagierte Antreiber“, dazu gehören Unternehmerinnen und Unternehmer, Verantwortliche im Arbeitsschutz. Aber auch Medien und Verbände.

•Xing und LinkedIn: „Proaktive Umsetzer“ und „Engagierte Antreiber“, dazu gehören Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsräte, Verantwortliche im Arbeitsschutz. Aber auch potentielle neue Fachkräfte (Employer Branding).

Weitere Zielgruppen für die Website:

•Seminarteilnehmende (Teilgruppe aus Unternehmern und Arbeitsschutzverantwortlichen)

•Versicherte aus Mitgliedsbetrieben der BGHW

•Selbstverwaltung der BGHW

•Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGHW

•Relevante Verbände und Politik

•Betriebsräte

•Potentielle neue Fachkräfte

•Presse

Die wichtigsten Zielgruppen für den kommunikativen Außenauftritt der Prävention sind:

•Unternehmerinnen und Unternehmer

Die Thematik Arbeitsschutz wird häufig nicht unter prioritären Gesichtspunkten, sondern vielmehr als unnötiger Aufwand betrachtet, da sie sich der vorhandenen Gefahren nicht bewusst sind und dem Präventionsparadox unterliegen. Aktives Handeln erfolgt meistens erst als Folge eines Ereignisses (z.B. Unfall) und wird selten unter präventiven Aspekten, auch im Sinne einer Kultur, aktiv angegangen. Frei nach dem Motto „So lange nichts passiert, muss auch nichts getan werden.“ Selbst ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung übernehmen Unternehmerinnen und Unternehmer oftmals erst nach einem Besuch der BGHW oder dem Eintreten eines Schadensereignisses.

•Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Das Fachwissen der BGHW stellt eine wichtige Handlungsgrundlage für die Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit dar. Sie sehen die BGHW als Partnerin und Unterstützerin ihrer Arbeit und sind umgekehrt für die BGHW der verlängerte Arm in die Unternehmen. Je passgenauer die Angebote und Leistungen für die praktische Umsetzung in den Unternehmen sind, desto eher finden sie Anwendung durch die betrieblichen Akteure.

•Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte treten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Multiplikator auf und sollen durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten der Kolleginnen und Kollegen bewirken. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und ebenso wie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf die Informationen und Angebote der BGHW bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen.

Weitere Zielgruppen sind unter anderem Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Arbeitsmediziner und Versicherte.

Rollen:

Zur Erfüllung der folgenden Leistungen stellt der Auftragnehmer über den Vertragszeitraum für die BGHW ein festes Kernteam zur Verfügung. Dieses umfasst Spezialisten aus dem Bereich Corporate Publishing, bestehend aus dem Hauptansprechpartner (leitender Berater), dem leitenden Strategen sowie weiteren, betreuenden Mitarbeitern, die bereits im Ausschreibungsprozess definiert wurden.

Zudem erwartet der Auftraggeber die Teilnahme an regelmäßigen Redaktions-, Technik- und Organisationsroutinen. Diese Routinen sollen einmal wöchentlich stattfinden. Die Anwesenheit des Leitenden Beraters bzw. Leitenden Redakteurs ist Pflicht.

Abrufbare Leistungen: BGHW Magazin, Newsletter, Website, Social media, Kommunikativer Außenauftritt Prävention, Controlling, Analyse und Weiterentwicklung der BGHW-Medienangebote, Content Management System, Kundendatenbank, Hosting und Betrieb, Systemservices

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Eigenerklärung, dass kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegt

-Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten drei Jahre; Mindestanforderung: der Gesamtumsatz pro Jahr muss ca. 1.5 Mio € betragen

- Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der letzten drei Geschäftsjahre

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (spätestens vor einer evtl. Zuschlagserteilung vorzulegen); Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 2,5 Mio € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zu umfangreichen Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Nachweis mind. 2 Referenzen, die zufriedenstellend durchgeführt wurden)

- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen, um Leistungen über den angegebenen Zeitraum von 4 Jahren zu gewährleisten

- Eigenerklärung, keine zwingenden bzw. fakulativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen

- Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG durch die Auftraggeberin

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2023

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Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten