Lieferung und Einrichtung von LAN/WLAN Komponenten an 9 Rottweiler Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SHVW-LL-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einrichtung von LAN/WLAN Komponenten an 9 Rottweiler Schulen
Die Stadt Rottweil schreibt die IT-/WLAN-Ausstattung an 9 Schulen aus.
Zur Ausstattung zählen Router/Firewallsysteme, Netzwerk-Switche, Access-Points, Mobil-Device-Management, Software, Lizenzen und Serviceleistungen.
78628 Rottweil Schulen:
Eichendorff-Schule, Grundschule Göllsdorf, Grundschule Neufra, Grundschule Neukirch, Leibniz-Gymnasium, Achert-Schule, Johanniterschule, Konrad-Witz-Schule, Römerschule
Die Stadt Rottweil schreibt die IT-/WLAN-Ausstattung an 9 Schulen aus.
Zur Ausstattung zählen Router/Firewallsysteme, Netzwerk-Switche, Access-Points, Mobil-Device-Management, Software, Lizenzen und Serviceleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://xevit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC6AZ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]