Stadt Nieheim Planung Sanierung Kombibad Referenznummer der Bekanntmachung: Nieheim Vergabe Pl KBd
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nieheim
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33039
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nieheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Nieheim Planung Sanierung Kombibad
Die Stadt Nieheim beabsichtigt, das bestehende Frei- und Hallenbad am Holsterberg zu modernisieren und energetisch zu sanieren. Die Größe des Außenbeckens beträgt 416,50 m² (16,66 m * 25 m). Das Innenbecken wurde als Lehrschwimmbecken mit den Maßen 8,00 m * 16,66 m konzipiert und hat eine Fläche von 133,28 m². Um die Attraktivität - auch vor dem Hintergrund der touristischen Ausrichtung der Stadtentwicklung - zu steigern, wurde das Bad nachträglich um einen Kleinkindbereich erweitert.
Es ist beabsichtigt, den Außenbereich (Außenbecken und Kinderbereich) gestalterisch und energetisch zu sanieren. Geplant ist, dass zwei durch eine Rutsche miteinander verbundene Achteckbecken entstehen, die zudem eingebaute Attraktionen beinhalten. Die Wassertechnik soll auf den neuesten energetischen Stand gebracht. Ferner sollen die Durchschreitebecken erneuert werden. In das bestehende Außenbecken soll ein Edelstahlbecken eingesetzt werden, wobei die erforderliche Wassertechnik unter dem Becken verbaut wird. Die Wassertiefe von 1,80 m wird beibehalten. Zudem soll ein barrierefreier Zugang errichtet werden. Dazu muss der Einstieg in der Warmhalle aufbetoniert und eine Rollstuhltreppe eingesetzt werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen werden flankiert durch den Einbau einer Solarthermieanlage auf dem Dach des Hallenbades, die die Warmwasseraufbereitung unterstützt.
Grundlage der weiteren Planung ist eine in den Leistungsphasen 1 bis 3 erstellte Entwurfsplanung, die zum download (Anlagen B1 und B2) bereitgestellt wird.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen in folgenden Fachlosen:
Los 1: "Architektenleistungen" im Sinne des Teil 3 "Objektplanung" (§§ 33 bis 37 HOAI) für die LPh 5-8 gemäß Anlage 10 HOAI
Los 2: "TGA-Planung" gemäß Teil 4 "Technische Ausrüstung" (§§ 53 bis 56 HOAI) für die LPh 5-8 gemäß Anlage 15 HOAI
Objektplanung
Grundlage der anrechenbaren Baukosten ist eine Kostenschätzung vom 31.01.2022. Gemäß den ermittelten Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 ergeben sich folgende anrechenbare Baukosten gemäß HOAI:
Objektplanung Gebäude und Innenräume: ca. 240.079,40 Euro netto
Die Modernisierung und energetische Sanierung des Kombibades am Holsterberg wird über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gefördert. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen. Die Einschränkungen für den Sommerbetrieb des Freibades soll so gering wie möglich gehalten werden. Die Bau- und Ausführungsfristen sind eng mit der Stadt Nieheim abzustimmen. Mit der Ausführungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung ist umgehend nach Auftragserteilung zu beginnen. Der Baubeginn witterungsabhängig im Frühjahr 2024 geplant. Die geplante Bauzeit beträgt rd. 10 Monate. Der Abschluss der Baumaßnahme soll bis zum Frühjahr 2025 erfolgen.
Die Ausführungszeiträume für die Objektplanung sind folgende:
Leistungsphase 5: bis ca. August 2023
Leistungsphasen 6+7: bis ca. Oktober 2023
Leistungsphase 8: ab Februar/März 2024
Liegen dem Auftraggeber mehr als 3 bis 5 vollständige Teilnahmeanträge vor, welche die Mindestkriterien an die Eignung der Bewerber erfüllen, so wählt der Auftraggeber die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bieter durch eine Bewertung der Referenzen aus (siehe unter III.1.3) dieser Bekanntmachung, dort Ziff. 6)).
In der Bewertung werden maximal 10 Punkte für jede Referenz vergeben. Der Abstufung der zu vergebenden Punkte liegt ein 6-stufiges System zugrunde, das in dem Verständnis der entsprechenden Bewertungen den bekannten Schulnoten entspricht. Danach werden in einem ersten Schritt jeweils höchstens 10 Punkte vergeben, was der Bewertung als "sehr gut" entspricht. Eine Bewertung als "gut" entspricht 8 Punkten, eine Bewertung als "befriedigend" entspricht 6 Punkten usw. In einem zweiten Schritt werden die zuerkannten Punktzahlen der drei Referenzen addiert und es wird ein gemittelter Durchschnittswert gebildet.
Beispiel: Referenzen, die mit 6, 8 und 10 Punkte bewertet werden, erhalten einen gemittelten Durchschnittswert von 8 Punkten (24 Punkte dividiert durch 3).
Sofern in den Referenzen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Die erreichbare maximale (gemittelte) Punktzahl aus der Bewertung des Teilnahmeantrags ist 10 Punkte.
TGA-Planung
Grundlage der anrechenbaren Baukosten ist eine Kostenschätzung vom 31.01.2022. Gemäß den ermittelten Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 ergeben sich folgende anrechenbare Baukosten gemäß HOAI:
Fachplanung Technische Ausrüstung: ca. 1.083.363,85 Euro netto
Die Modernisierung und energetische Sanierung des Kombibades am Holsterberg wird über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gefördert. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen. Die Einschränkungen für den Sommerbetrieb des Freibades soll so gering wie möglich gehalten werden. Die Bau- und Ausführungsfristen sind eng mit der Stadt Nieheim abzustimmen. Mit der Ausführungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung ist umgehend nach Auftragserteilung zu beginnen. Der Baubeginn witterungsabhängig im Frühjahr 2024 geplant. Die geplante Bauzeit beträgt rd. 10 Monate. Der Abschluss der Baumaßnahme soll bis zum Frühjahr 2025 erfolgen.
Die Ausführungszeiträume für die Objektplanung sind folgende:
Leistungsphase 5: bis ca. August 2023
Leistungsphasen 6+7: bis ca. Oktober 2023
Leistungsphase 8: ab Februar/März 2024
Liegen dem Auftraggeber mehr als 3 bis 5 vollständige Teilnahmeanträge vor, welche die Mindestkriterien an die Eignung der Bewerber erfüllen, so wählt der Auftraggeber die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bieter durch eine Bewertung der Referenzen aus (siehe unter III.1.3) dieser Bekanntmachung, dort Ziff. 6)).
In der Bewertung werden maximal 10 Punkte für jede Referenz vergeben. Der Abstufung der zu vergebenden Punkte liegt ein 6-stufiges System zugrunde, das in dem Verständnis der entsprechenden Bewertungen den bekannten Schulnoten entspricht. Danach werden in einem ersten Schritt jeweils höchstens 10 Punkte vergeben, was der Bewertung als "sehr gut" entspricht. Eine Bewertung als "gut" entspricht 8 Punkten, eine Bewertung als "befriedigend" entspricht 6 Punkten usw. In einem zweiten Schritt werden die zuerkannten Punktzahlen der drei Referenzen addiert und es wird ein gemittelter Durchschnittswert gebildet.
Beispiel: Referenzen, die mit 6, 8 und 10 Punkte bewertet werden, erhalten einen gemittelten Durchschnittswert von 8 Punkten (24 Punkte dividiert durch 3).
Sofern in den Referenzen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Die erreichbare maximale (gemittelte) Punktzahl aus der Bewertung des Teilnahmeantrags ist 10 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU)
oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann -: Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
2. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Architekt, etwa durch Vorlage einer Kopie oder konkrete Angaben über eine im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehende Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (Architekten-/Ingenieurkammern der Länder) bzw. zu einer entsprechenden Mitgliedschaft in einer Organisation eines anderen EU-Mitgliedstaates.
3. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils erwirtschafteten Umsätze aus vergleichbaren Leistungen
4. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, mindestens eine Bestätigung eines Haftpflichtversicherers oder Kreditinstituts, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen bei Leistungsbeginn bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr).
Zu 3. und 4.: Beruft sich ein Bieter für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Antrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Antrag ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
5. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärung, wie viele festangestellte MitarbeiterInnen der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils beschäftigt hat.
6. Mit dem Teilnahmeantrag: Eigenerklärungen in Form von drei Referenzen über erbrachte vergleichbare Planungsleistungen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis einschließlich 31.12.2022, mit Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht und abgeschlossen wurden, des Auftragswerts sowie des Namens des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und eines Ansprechpartners. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung, sofern mindestens bereits die Leistungsphase 8 ("Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation") gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI nachweislich abgeschlossen ist.
Als vergleichbare Leistungen werden Planungsleistungen anerkannt, die im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit der funktionalen und sonstigen Anforderungen vergleichbar sind mit den Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Modernisierung und energetische Sanierung des Freizeit- und Hallenbades des Auftraggebers.Das ist der Fall, wenn die erbrachten Leistungen folgende Aspekte betroffen haben bzw. Anforderungen entsprechen:
- Architektenleistungen im Zusammenhang mit Neu-, Um-, Sanierungs- oder Erweiterungsbaumaßnahme von Schwimmbädern gemäß Leistungsphasen 3 bis 8 gem. §§ 33 ff. HOAI,
- Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung mit Neu-, Um-, Sanierungs- oder Erweiterungsbaumaßnahme von Schwimmbädern gemäß Leistungsphasen 3 bis 8 gem. §§ 53 ff. HOAI,
- Baukosten von mindestens EUR 1 Millionen (netto) nach KG 200 bis 700.
zu 5. und 6.: Beruft sich ein Bewerber zur Erfüllung der Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Erläuterung zu III.1.2):
Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 1 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs. 3 VgV). Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
Für das Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W602F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://brms.nrw.de