Berufspsychologischer Dienst Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/13-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de/jobcenter
Abschnitt II: Gegenstand
Berufspsychologischer Dienst
Maßnahme zur Eignungsfeststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit
gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 32 SGB III
00000 Essen
Gegenstand der Maßnahme ist die Unterstützung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit des operativen Bereiches des Auftraggebers, der Unterbreitung von geeigneten Maßnahmeangeboten sowie die Wahrnehmung betriebspsychologischer Aufgaben. Die nachfolgenden Inhalte stellen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung des Bieters dar. Sie sind im Rahmen der Gesamtkonzeption der Umsetzung zu erbringen. Die konzeptionelle Ausrichtung, Einordnung liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung der Maßnahmedurchführung in stetiger Kooperation mit dem Bedarfsträger.
Der Auftragnehmer hat sein Durchführungskonzept so auszurichten, dass jederzeit auf Verlangen des Bedarfsträgers, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes durch inhaltliche Anpassungen / Schwerpunktsetzungen reagiert werden kann.
Zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ist der Einsatz von verschiedenen psychologischen Testverfahren notwendig.
Teilangebot Fallbesprechung:
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) des JobCenters Essen und Psychologen werden die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert, gegebenenfalls auch im Nachgang zu einer bereits erbrachten berufspsychologischen Dienstleistung. Der Psychologe hält relevante Aspekte der Fallbesprechung in Form einer kurzen Protokollnotiz fest.
Teilangebot Deutsch-Test:
Im Rahmen einer Testpsychologischen Untersuchung soll eine Sprachstanderhebung/ eine Überprüfung der deutschen Sprachkompetenz erfolgen, mit dem Ziel der Beurteilung der Deutsch-Kenntnisse bei erwachsenen und jugendlichen (ab dem 16. Lebensjahr) Kundinnen/Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben und weniger gut beherrschen als Muttersprachler.
Teilangebot berufspsychologische Beratung:
In einem oder mehreren Gesprächen unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, Schwierigkeiten zu überwinden, die in seiner Person liegen und die die berufliche Integration, oder den Verbleib in Arbeit, erschweren oder verhindern. Ein psychologischer Ergebnisbericht ist zu fertigen.
Teilangebot berufspsychologische Begutachtung:
Im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmenden werden die für die Bearbeitung der Fragestellung der IFK erforderlichen Daten erhoben (vornehmlich durch Verhaltensbeobachtung, mit Hilfe psychologischer Testverfahren, ggfls. erweiterter Untersuchungsmethodik und im diagnostischen Gespräch). Der Psychologe interpretiert die Daten und gibt eine Eignungsbeurteilung ab.
Teilangebot berufspsychologische Auswahlbegutachtung:
Die Inhalte des Gespräches sind die gleichen wie beim Gespräch Teilangebot Psychologische Begutachtung, allerdings bezogen auf eine konkrete Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bzw. eine Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahme.
Kurzintervention:
Die Kurzintervention dient dem Entgegenwirken von potentiellen Abbrüchen bei Umschulungsteilnehmenden.
In einem oder mehreren Einzelgesprächen (durchschnittlich 3 Gespräche á 45 min, max. 5 Gespräche) unterstützt der Psychologe den Kunden dabei, diverse Problemstellungen/ Schwierigkeiten/ Belastungen zu überwinden und dem entgegenzuwirken.
Teilangebot Begutachtung zur beruflichen Perspektiventwicklung:
Ziel ist es individuell, anhand diagnostischer Verfahren sowie ressourcenorientierter und kompetenzstärkender Gespräche, Ursachen und Gründe für noch nicht ausreichend entwickelte berufliche Handlungskompetenzen zu identifizieren. Die Erkenntnisse der Begutachtungen erfolgen anhand eines Gutachtens sowie der Empfehlung für weitere Schritte.
Teilangebot psychologische Eignungsuntersuchung Triebfahrzeugführer, Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA):
Dieses Teilangebot umfasst die psychologische Eignungsuntersuchung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und stellt sicher, dass Interessenten den jeweiligen Anforderungen - für Triebfahrzeugführer oder für Sicherungspersonal im Gleisbau - gerecht werden können.
Teilbeauftragungen aus dem Projekt Arbeitslosigkeit und Gesundheit:
Übergeordnetes Ziel ist es, Arbeitslose dauerhaft für die eigene Gesundheit zu sensibilisieren und damit zu motivieren, aktiv etwas für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit und damit der Integrationsfähigkeit in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu tun. Aufgrund der durchgehenden Betreuung soll im Projekt Arbeitslosigkeit und Gesundheit grundsätzlich ein fester Psychologe eingesetzt werden und als Ansprechpartner dienen.
Im persönlichen Kontakt mit dem Maßnahmeteilnehmer werden die für die Erstellung eines gesundheits- und integrationsorientierten Maßnahmeplans/ Gesundheitsfahrplans erforderlichen Daten erhoben. Der Psychologe dokumentiert die für die Fragestellung relevanten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in einem Psychologischen Gutachten.
Teilangebot gemeinsame Fallbesprechung im Rahmen des Fachteams Gesundheit:
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der IFK des JobCenters Essen, dem Sozialmediziner und dem Psychologen werden im Nachgang zu einer bereits erbrachten psychologischen Dienstleistung die für die Fragestellung des Fachberaters relevanten Informationen über einen Maßnahmeteilnehmer analysiert und interpretiert.
Teilangebot Psychologische Kurzintervention im Rahmen des Fachteams Gesundheit:
Die Kurzintervention kann in den verschiedensten Phasen des Projektes Arbeitslosigkeit und Gesundheit erforderlich sein, ggfls. auch mehrfach. Im Einzelfall sind bedarfsgerecht Hausbesuche durchzuführen.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Hilfebedürftige bei denen in der Regel eine berufspsychologische Untersuchung erforderlich ist, um die Vermittlungsfähigkeit oder eine Berufseignung festzustellen.
Die Maßnahme wird im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024 durchgeführt.
Zum Ende der Vertragslaufzeit noch zu erstellende Gutachten sind 2 Wochen nach Vertragsende zu fertigen.
Fallbesprechungen sind innerhalb des Vertragszeitraumes durchzuführen.
Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist.
Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten.
Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht.
Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen.
Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist,
dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. In der Maßnahme kommen insgesamt 3,0 Vollzeitstellen für Psychologen zum Einsatz.
Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben in Höhe von 0,75 Vollzeitstellen (Verwaltungskraft z.B. für Teilnehmerverwaltung, Koordination der Terminierung, etc.) und für eine Projektleitung in Höhe von 0,25 Vollzeitstellen vorzuhalten. Beim Psychologen wird ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (M. A., Diplom-Psychologen, Master of Science (Psychologie) oder Bachelor of Science (Psychologie)) vorausgesetzt. Darüber hinaus muss mindestens eine einjährige Berufserfahrung vorliegen.
Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein.
Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrtkosten für die Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das ab Maßnahmebeginn einzusetzende Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt.
Zusätzlich muss das eingesetzte Personal über Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz sowie Erfahrung im Konfliktmanagement mit der Zielgruppe verfügen.
Beim Personal werden umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) vorausgesetzt.
Das Personal muss zudem fachliche Kenntnisse bezogen auf unterschiedliche gesundheitliche Einschränkungen (seelische sowie physische) und deren Auswirkungen auf das Arbeitsleben haben.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.
Für die Durchführung dieser Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer ab Maßnahmebeginn bereit zu stellen. Hierzu gehören u. a. Beratungs- und Besprechungsräume. Für die Wartezeiten der Teilnehmenden sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen.
In jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer einen Fotokopierer vorzuhalten sowie die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen.
Der Bieter muss ab Beginn der Maßnahme gewährleisten, dass PC-Arbeitsplätze (PC, Flachbildschirme, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt werden, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 24 Zoll auszustatten.
Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Nutzung von Clouds ist nicht zulässig. Auf die Art. 33 und 34 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird hingewiesen.
Die eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in geeigneten Fällen am Arbeitsplatz erstellte Dateien auf einem eigenen, üblich ausgestatteten PC zu nutzen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i. V. m. § 32 SGB III.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt. Es kommt auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die nicht selbst über die erforderliche Leistungsfähigkeit nach den festgelegten Eignungskriterien verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmern) zurückgreifen, um die entsprechenden Eignungskriterien zu erfüllen.
Beim Psychologen wird ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (M. A., Diplom-Psychologen, Master of Science (Psychologie) oder Bachelor of Science (Psychologie)) vorausgesetzt. Darüber hinaus muss mindestens eine einjährige Berufserfahrung vorliegen.
Praktikumszeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.
Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YW10F7EX4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.