Gruppen Maßnahmen nach Modulkatalog 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/15-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruhrallee 175
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gruppen Maßnahmen nach Modulkatalog 2023
Gegenstand der Maßnahme gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sowie die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und die Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung.
Kenntnis Lager inkl. Erwerb Staplerschein
00000 Essen, Ruhr
Es handelt sich hierbei um Gruppenmaßnahmen bei einem Träger (Gruppen MAT) mit festen Beginn- und Endterminen sowie einer festen Teilnehmerzahl von 10 bis 20 Kund*innen in Form eines Klassenverbandes. Inhalt der Maßnahmen kann die Eignungsfeststellung und/oder die Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern sowie eine betriebliche Erprobung auf dem 1. Arbeitsmarkt sein. In allen Maßnahmen steht grundsätzlich die Aktivierung und Kenntnisvermittlung der Kunden mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten im Mittelpunkt. Die Verteilung der verschiedenen Arbeitsbereiche erfolgt auf insgesamt 4 Lose. Die Beginn- und Endtermine sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
Zur Zielgruppe gehören Ausbildungssuchende, Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
bei denen Ressourcen im Rahmen der formellen Qualifikation, des Arbeits- und Sozialverhalten sowie der Arbeitsmotivation gestärkt werden sollen.
Eine eventuelle weitere Spezifizierung der Teilnehmenden enthält das Los- und Preisblatt bzw. die entsprechende Modulbeschreibung.
Insgesamt ergibt sich folgende Losaufteilung:
Los 1 Kenntnis Lager inkl. Erwerb Staplerschein 12 Maßnahmen à 14 Teilnehmende (TN)
Los 2 Vertiefung, Fahrpraxis + Vermittlung 10 Maßnahmen à 10 TN
Los 3 Eignung & Kenntnisvermittlung Pflege mit betrieblicher Erprobung 5 Maßnahmen à 20 TN mit Reduzierung auf 14 TN nach Eignungsfeststellung
Los 4 Meine Stärken und Berufliche (Neu-)Orientierung 4 Maßnahmen à 14 TN und 10 Maßnahmen à 14 TN
Die näheren Modulbeschreibungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Dauer der Gruppen-MAT nMK beträgt zwischen 2 und 16 Wochen. Diese dienen, im Rahmen der Förderkette, insbesondere auch der Überprüfung der tatsächlichen Eignung bzgl. einer Qualifizierung oder auch Umschulung in den vorgenannten Bereichen. Evtl. bestehende Defizite können identifiziert werden und es kann dementsprechend direkt entgegengewirkt werden. Möglicherweise kann das Ergebnis einer Kenntnisvermittlung im Einzelfall auch einem möglichen Berufswunsch negativ entgegenstehen. Im Rahmen einer potentiellen betrieblichen Erprobung können die Kunden ihre erworbenen Kenntnisse direkt auf dem 1. Arbeitsmarkt anwenden. Lediglich das Los 2 Fahrpraxis Staplerschein hat zusätzlich den Auftrag der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, hier wird ein Vermittlungshonorar von 1.500,- EUR gewährt. Dieser Kurs ist in der Förderkette der Aufbaukurs für das Los 1 und vermittelt Fahrpraxis am Gabelstapler zum Einstieg in den 1.Arbeitsmarkt.
Alle Maßnahmen werden nach Möglichkeit in Teilzeit und Vollzeit angeboten.
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung.
12 Kurse à 14 Teilnehmende
Vertiefung, Fahrpraxis + Vermittlung
00000 Essen, Ruhr
Es handelt sich hierbei um Gruppenmaßnahmen bei einem Träger (Gruppen MAT) mit festen Beginn- und Endterminen sowie einer festen Teilnehmerzahl von 10 bis 20 Kund*innen in Form eines Klassenverbandes. Inhalt der Maßnahmen kann die Eignungsfeststellung und/oder die Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern sowie eine betriebliche Erprobung auf dem 1. Arbeitsmarkt sein. In allen Maßnahmen steht grundsätzlich die Aktivierung und Kenntnisvermittlung der Kunden mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten im Mittelpunkt. Die Verteilung der verschiedenen Arbeitsbereiche erfolgt auf insgesamt 4 Lose. Die Beginn- und Endtermine sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
Zur Zielgruppe gehören Ausbildungssuchende, Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
bei denen Ressourcen im Rahmen der formellen Qualifikation, des Arbeits- und Sozialverhalten sowie der Arbeitsmotivation gestärkt werden sollen.
Eine eventuelle weitere Spezifizierung der Teilnehmenden enthält das Los- und Preisblatt bzw. die entsprechende Modulbeschreibung.
Insgesamt ergibt sich folgende Losaufteilung:
Los 1 Kenntnis Lager inkl. Erwerb Staplerschein 12 Maßnahmen à 14 Teilnehmende (TN)
Los 2 Vertiefung, Fahrpraxis + Vermittlung 10 Maßnahmen à 10 TN
Los 3 Eignung & Kenntnisvermittlung Pflege mit betrieblicher Erprobung 5 Maßnahmen à 20 TN mit Reduzierung auf 14 TN nach Eignungsfeststellung
Los 4 Meine Stärken und Berufliche (Neu-)Orientierung 4 Maßnahmen à 14 TN und 10 Maßnahmen à 14 TN
Die näheren Modulbeschreibungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Dauer der Gruppen-MAT nMK beträgt zwischen 2 und 16 Wochen. Diese dienen, im Rahmen der Förderkette, insbesondere auch der Überprüfung der tatsächlichen Eignung bzgl. einer Qualifizierung oder auch Umschulung in den vorgenannten Bereichen. Evtl. bestehende Defizite können identifiziert werden und es kann dementsprechend direkt entgegengewirkt werden. Möglicherweise kann das Ergebnis einer Kenntnisvermittlung im Einzelfall auch einem möglichen Berufswunsch negativ entgegenstehen. Im Rahmen einer potentiellen betrieblichen Erprobung können die Kunden ihre erworbenen Kenntnisse direkt auf dem 1. Arbeitsmarkt anwenden. Lediglich das Los 2 Fahrpraxis Staplerschein hat zusätzlich den Auftrag der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, hier wird ein Vermittlungshonorar von 1.500,- EUR gewährt. Dieser Kurs ist in der Förderkette der Aufbaukurs für das Los 1 und vermittelt Fahrpraxis am Gabelstapler zum Einstieg in den 1.Arbeitsmarkt.
Alle Maßnahmen werden nach Möglichkeit in Teilzeit und Vollzeit angeboten.
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung.
10 Kurse à 10 Teilnehmende
Eignung & Kenntnisvermittlung Pflege mit betriebliche Erprobung
00000 Essen, Ruhr
Es handelt sich hierbei um Gruppenmaßnahmen bei einem Träger (Gruppen MAT) mit festen Beginn- und Endterminen sowie einer festen Teilnehmerzahl von 10 bis 20 Kund*innen in Form eines Klassenverbandes. Inhalt der Maßnahmen kann die Eignungsfeststellung und/oder die Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern sowie eine betriebliche Erprobung auf dem 1. Arbeitsmarkt sein. In allen Maßnahmen steht grundsätzlich die Aktivierung und Kenntnisvermittlung der Kunden mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten im Mittelpunkt. Die Verteilung der verschiedenen Arbeitsbereiche erfolgt auf insgesamt 4 Lose. Die Beginn- und Endtermine sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
Zur Zielgruppe gehören Ausbildungssuchende, Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
bei denen Ressourcen im Rahmen der formellen Qualifikation, des Arbeits- und Sozialverhalten sowie der Arbeitsmotivation gestärkt werden sollen.
Eine eventuelle weitere Spezifizierung der Teilnehmenden enthält das Los- und Preisblatt bzw. die entsprechende Modulbeschreibung.
Insgesamt ergibt sich folgende Losaufteilung:
Los 1 Kenntnis Lager inkl. Erwerb Staplerschein 12 Maßnahmen à 14 Teilnehmende (TN)
Los 2 Vertiefung, Fahrpraxis + Vermittlung 10 Maßnahmen à 10 TN
Los 3 Eignung & Kenntnisvermittlung Pflege mit betrieblicher Erprobung 5 Maßnahmen à 20 TN mit Reduzierung auf 14 TN nach Eignungsfeststellung
Los 4 Meine Stärken und Berufliche (Neu-)Orientierung 4 Maßnahmen à 14 TN und 10 Maßnahmen à 14 TN
Die näheren Modulbeschreibungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Dauer der Gruppen-MAT nMK beträgt zwischen 2 und 16 Wochen. Diese dienen, im Rahmen der Förderkette, insbesondere auch der Überprüfung der tatsächlichen Eignung bzgl. einer Qualifizierung oder auch Umschulung in den vorgenannten Bereichen. Evtl. bestehende Defizite können identifiziert werden und es kann dementsprechend direkt entgegengewirkt werden. Möglicherweise kann das Ergebnis einer Kenntnisvermittlung im Einzelfall auch einem möglichen Berufswunsch negativ entgegenstehen. Im Rahmen einer potentiellen betrieblichen Erprobung können die Kunden ihre erworbenen Kenntnisse direkt auf dem 1. Arbeitsmarkt anwenden. Lediglich das Los 2 Fahrpraxis Staplerschein hat zusätzlich den Auftrag der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, hier wird ein Vermittlungshonorar von 1.500,- EUR gewährt. Dieser Kurs ist in der Förderkette der Aufbaukurs für das Los 1 und vermittelt Fahrpraxis am Gabelstapler zum Einstieg in den 1.Arbeitsmarkt.
Alle Maßnahmen werden nach Möglichkeit in Teilzeit und Vollzeit angeboten.
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung.
5 Kurse à 20 Teilnehmende, Reduzierung auf 14 Teilnehmende nach Eignungsfeststellung
Meine Stärken und Berufliche (Neu-)Orientierung
00000 Essen, Ruhr
Es handelt sich hierbei um Gruppenmaßnahmen bei einem Träger (Gruppen MAT) mit festen Beginn- und Endterminen sowie einer festen Teilnehmerzahl von 10 bis 20 Kund*innen in Form eines Klassenverbandes. Inhalt der Maßnahmen kann die Eignungsfeststellung und/oder die Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern sowie eine betriebliche Erprobung auf dem 1. Arbeitsmarkt sein. In allen Maßnahmen steht grundsätzlich die Aktivierung und Kenntnisvermittlung der Kunden mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten im Mittelpunkt. Die Verteilung der verschiedenen Arbeitsbereiche erfolgt auf insgesamt 4 Lose. Die Beginn- und Endtermine sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
Zur Zielgruppe gehören Ausbildungssuchende, Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
bei denen Ressourcen im Rahmen der formellen Qualifikation, des Arbeits- und Sozialverhalten sowie der Arbeitsmotivation gestärkt werden sollen.
Eine eventuelle weitere Spezifizierung der Teilnehmenden enthält das Los- und Preisblatt bzw. die entsprechende Modulbeschreibung.
Insgesamt ergibt sich folgende Losaufteilung:
Los 1 Kenntnis Lager inkl. Erwerb Staplerschein 12 Maßnahmen à 14 Teilnehmende (TN)
Los 2 Vertiefung, Fahrpraxis + Vermittlung 10 Maßnahmen à 10 TN
Los 3 Eignung & Kenntnisvermittlung Pflege mit betrieblicher Erprobung 5 Maßnahmen à 20 TN mit Reduzierung auf 14 TN nach Eignungsfeststellung
Los 4 Meine Stärken und Berufliche (Neu-)Orientierung 4 Maßnahmen à 14 TN und 10 Maßnahmen à 14 TN
Die näheren Modulbeschreibungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Dauer der Gruppen-MAT nMK beträgt zwischen 2 und 16 Wochen. Diese dienen, im Rahmen der Förderkette, insbesondere auch der Überprüfung der tatsächlichen Eignung bzgl. einer Qualifizierung oder auch Umschulung in den vorgenannten Bereichen. Evtl. bestehende Defizite können identifiziert werden und es kann dementsprechend direkt entgegengewirkt werden. Möglicherweise kann das Ergebnis einer Kenntnisvermittlung im Einzelfall auch einem möglichen Berufswunsch negativ entgegenstehen. Im Rahmen einer potentiellen betrieblichen Erprobung können die Kunden ihre erworbenen Kenntnisse direkt auf dem 1. Arbeitsmarkt anwenden. Lediglich das Los 2 Fahrpraxis Staplerschein hat zusätzlich den Auftrag der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, hier wird ein Vermittlungshonorar von 1.500,- EUR gewährt. Dieser Kurs ist in der Förderkette der Aufbaukurs für das Los 1 und vermittelt Fahrpraxis am Gabelstapler zum Einstieg in den 1.Arbeitsmarkt.
Alle Maßnahmen werden nach Möglichkeit in Teilzeit und Vollzeit angeboten.
Der Vertrag kann einmal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Der Vertrag enthält die Option zur einmaligen Vertragsverlängerung.
Meine Stärken: 4 Kurse à 14 Teilnehmende
Berufliche (Neu-)Orientierung: 10 Kurse à 14 Teilnehmende
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/eine Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk des JobCenter Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist.
Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einhalten.
Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht.
Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen.
Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist,
dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
In der Maßnahme kommen je nach Los Lehrkräfte bzw. Ausbilder, Sozialpädagogen und Vermittler zum Einsatz.
Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben in Höhe von 0,1 Stelle zur Verfügung zu stellen vorzuhalten. Es kann eine Projektleitung in Höhe von 0,1 Stelle zur Verfügung gestellt werden.
Für die Lose 1, 2 und 3 ist ein Ausbilder je Klasse einzusetzen. Für das Los 4 ist eine Lehrkraft je Klasse einzusetzen. Zzgl. zur täglichen Unterrichtszeit kann jeweils eine Zeitstunde pro Tag als Vor- bzw. Nachbereitungszeit angesetzt und kalkuliert werden. Der Anteil der sozialpädagogischen Betreuung und des Vermittlers ergibt sich jeweils aus dem Los- und Preisblatt.
Bei der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/ Hochschulstudium erwartet. Alternativ wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt. Für alle Lehrkräfte muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige pädagogische Erfahrung vorliegen.
Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master), Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspfleger und staatlich anerkannte Arbeitserzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.
Im Rahmen des Loses 2 ist ein Vermittler einzusetzen.
Beim Vermittler wird ein Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Der Vermittler muss über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, davon mindestens eine zweijährige Erfahrung in der beruflichen Eingliederung der Zielgruppe und eine einjährige betriebliche Erfahrung.
Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein.
Der Aufgabenbereich der Verwaltungskraft ist die Abrechnung der Fahrtkosten für die Teilnehmenden, die Erstellung und der Versand von Excel-Listen und die administrative Teilnehmerverwaltung. Dafür sollte die Verwaltungskraft fachlich geeignet sein und über IT-Kenntnisse in MS Office verfügen.
Bei dem gesamten Personal werden umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) vorausgesetzt.
Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen müssen ebenfalls vorhanden sein.
Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmenden Jugendliche befinden können, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive der laut Vergabeunterlagen geforderten Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten.
Der Bieter muss ab Beginn der Maßnahme gewährleisten, dass PC-Arbeitsplätze (PC, Flachbildschirme, Software und Drucker), die für Teilnehmende eingesetzt werden, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 24 Zoll auszustatten.
Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind.
Die Nutzung von Clouds ist nicht zulässig. Auf die Art. 33 und 34 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird hingewiesen. Die eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in geeigneten Fällen am Arbeitsplatz erstellte Dateien auf einem eigenen, üblich ausgestatteten PC zu nutzen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr.1, 3 und 5.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt. Es kommt auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die nicht selbst über die erforderliche Leistungsfähigkeit nach den festgelegten Eignungskriterien verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmern) zurückgreifen, um die entsprechenden Eignungskriterien zu erfüllen.
Bei der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/ Hochschulstudium erwartet. Alternativ wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt. Für alle Lehrkräfte muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige pädagogische Erfahrung vorliegen.
Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master), Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher - Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspfleger und staatlich anerkannte Arbeitserzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.
Beim Vermittler wird ein Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Der Vermittler muss über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, davon mindestens eine zweijährige Erfahrung in der beruflichen Eingliederung der Zielgruppe und eine einjährige betriebliche Erfahrung.
Die Projektleitung muss über einen Berufsabschluss sowie über eine 5-jährige Berufserfahrung verfügen, davon müssen 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen, Ruhr
Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YW107MPFL
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.