Gestaltung Alter Meßplatz Süd - Freianlagen und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 61-41-231719200-022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung Alter Meßplatz Süd - Freianlagen und Verkehrsanlagen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Freianlagenplanung mit integrierter Verkehrsanlagenplanung zur "Gestaltung Alter Meßplatz Süd Neckarstadt-West in Mannheim" für die Stadt Mannheim (Fachbereich 61 Stadtplanung und Geoinformation) / Eigenbetrieb Stadtraumservice (EB 76).
Die Beauftragung der Leistungserbringung erfolgt stufenweise. Die Bearbeitungsstufen ("Auftragsstufen") setzen sich wie folgt zusammen:
-Bearbeitungsstufe I = Leistungsphase 1 und 2 der integrierten Frei- und Verkehrsanlagenplanung (Grundlagenermittlung bis Vorplanung)
-Bearbeitungsstufe II = Leistungsphasen 3 bis 7 der integrierten Frei- und Verkehrsanlagenplanung (Entwurfsplanung bis Mitwirkung bei der Vergabe)
-Bearbeitungsstufe III = Leistungsphase 8 und 9 der integrierten Frei- und Verkehrsanlagenplanung (Objektüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung).
68169 Mannheim
Die südliche Fläche des Alten Meßplatzes in der Neckarstadt-West in Mannheim hat sich durch die temporären Interaktionen und Bespielungen in den letzten Jahren zu einer beliebten Szenefläche entwickelt. Durch das große öffentliche Interesse und den Nutzungsdruck soll eine multifunktionale Fläche realisiert werden, die auf die verschiedenen Nutzergruppen reagiert. Aufgrund der sehr heterogenen, präsenten
und aktiven Nachbarschaft und interessierten Öffentlichkeit ist ein planerischer Lösungsansatz zu finden, der den verschiedenen Ansprüchen und Bedarfen gerecht wird. Daher soll bereits in der Vorplanung stark dialogorientiert gearbeitet werden.
Im Vorfeld wurde bereits ein Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt, dessen Ergebnisse vorliegen und der fortzuführen ist. Grundlage für die städtebauliche Weiterentwicklung der südlichen Fläche des Alten Meßplatzes ist das Konzept des Wettbewerbssiegers AJJMR Architekten aus dem Jahr 2002 für die Kurpfalzachse, der die Anbindung des "Alten Meßplatzes" als einen "Teppich" zum Neckar vorsieht. Auf dieser konzeptionellen Basis soll die Planung erarbeitet werden, die den neuen Entwicklungen und zeitgemäßen Anforderungen Rechnung trägt.
Die ausschreibungsgegenständliche Planung erfasst nicht nur die Gestaltung der Platzfläche "Alter Meßplatz Süd", sondern auch die Anbindung an die Umgebung und den Bestand. Dazu gehört insbesondere auch der Übergang zum Landschaftsschutzgebiet Neckarvorland, die Anbindung an den bestehenden Verkehrsraum(Geh- und Radweg etc.) sowie die Anpassung und Abstimmung mit dem angrenzend entstehenden Neubau "Forum Deutsche Sprache".
Der Schwerpunkt liegt in der Freianlagenplanung. Hinzu kommt die zu integrierende Verkehrsanlagenplanung (vor allem Anbindung an Geh- und Radweg nebst Haltestelle sowie Verkehrsflächen auf der zu gestaltenden Platzfläche).
Die Beauftragung der Leistungserbringung erfolgt stufenweise. Die Bearbeitungsstufen ("Auftragsstufen") setzen sich wie folgt zusammen:
-Bearbeitungsstufe I = Leistungsphase 1 und 2 der integrierten Frei- und Verkehrsanlagenplanung (Grundlagenermittlung bis Vorplanung)
-Bearbeitungsstufe II = Leistungsphasen 3 bis 7 der integrierten Frei- und Verkehrsanlagenplanung (Entwurfsplanung bis Mitwirkung bei der Vergabe)
-Bearbeitungsstufe III = Leistungsphase 8 und 9 der integrierten Frei- und Verkehrsanlagenpklanung (Objektüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung).
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt aus der Objektplanung Freianlagen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre Netto-Jahresumsätze von mehr als netto EUR 500.000,00 bis maximal netto EUR 600.000,00 = 1 Punkt; mehr als netto EUR 600.000,00 bis maximal netto EUR 700.000,00 = 2 Punkte; mehr als netto EUR 700.000,00 = 3 Punkte
Da das Kriterium mit 1 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 3 Wertungspunkte erzielt werden.
(bb) Der Bewerber erzielt aus der Objektplanung Verkehrsanlagen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre Netto-Jahresumsätze von mehr als netto EUR 200.000,00 bis maximal netto EUR 300.000,00 = 1 Punkt; mehr als netto EUR 300.000,00 bis maximal netto EUR 400.000,00 = 2 Punkte; mehr als netto EUR 400.000,00 = 3 Punkte
Da das Kriterium mit 1 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 3 Wertungspunkte erzielt werden.
(b)Referenzbewertung Freianlagen
Maßgebend für die Referenzbewertung der wertungsfähigen Referenzen sind die Projektmerkmale wie folgt: (aa) Objekt
Die Referenzleistung hat aus der Objektliste Freianlagen gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021 zum Gegenstand: Sonstige geplante Freianlagen außerhalb der Kategorie "Stadt- und Ortslagen" mit Honorarzone III oder höher = 1 Punkt; Sonstige geplante Freianlagen in der Kategorie "Stadt- und Ortslagen" mit Honorarzone III oder höher
= 2 Punkte; Sonstige Freianlage in Gestalt von "Fußgängerbereichen und Stellplätzen mit hoher und sehr hoher Ausstattungsintensität mit Honorarzone III oder höher = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal "Objekt" mit 6 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 18 Wertungspunkte erzielt werden.
(bb) Leistungsumfang (Bereich LPH 1-9)
die Referenzleistung erfasst mindestens 5 HOAI-Leistungsphasen = 1 Punkt; die Referenzleistung erfasst mindestens 6 HOAI-Leistungsphasen = 2 Punkte; die Referenzleistung erfasst 8 HOAI-Leistungsphasen und mehr = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 3 gewichtet wird, können insgesamt 9 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Leistungsumfang erreicht werden.
(cc) Anrechenbare Kosten (KG 500)
die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 1,0 Mio. bis maximal netto EUR 1,2 Mio. zum Gegenstand = 1 Punkt; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR EUR 1,2 Mio. bis maximal netto EUR 1,4 Mio. zum Gegenstand = 2 Punkte; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 1,4 Mio. zum Gegenstand = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können bei dem Kriterium insgesamt 6 Wertungspunkte erzielt werden.
(dd) Bürgerbeteiligung
Die Referenzleistung beinhaltet auch die Teilnahme an einer Bürgerbeteiligung ja = 3 Punkte; nein = 0 Punkte Da das Projektmerkmal mit 5 gewichtet wird, können insgesamt 15 Wertungspunkte erzielt werden.
(c)Referenzbewertung Verkehrsanlagen
Maßgebend für die Referenzbewertung der wertungsfähigen Referenzen sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Objekt
Die Referenzleistung hat aus der Objektliste Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.2 HOAI 2021 zum Gegenstand:
Anlagen des Straßenverkehrs außerhalb der Kategorie "Innerörtliche Straßen und Plätze" mit Honorarzone III oder höher = 1 Punkt; Anlagen des Straßenverkehrs innerhalb der Kategorie "Innerörtliche Straßen und Plätze" mit Honorarzone III oder höher ausgenommen "sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation" = 2 Punkte; Anlagen des Straßenverkehrs in Gestalt von "sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)" mit Honorarzone III oder höher = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal "Objekt" mit 5 gewichtet wird, können bei diesem Kriterium insgesamt 15 Wertungspunkte erzielt werden.
(bb) Leistungsumfang (Bereich LPH 1-9)
Die Referenzleistung erfasst mindestens 5 HOAI-Leistungsphasen = 1 Punkt; Die Referenzleistung erfasst mindestens 6 HOAI-Leistungsphasen = 2 Punkte; Die Referenzleistung erfasst 8 HOAI-Leistungsphasen und mehr = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 3 gewichtet wird, können insgesamt 9 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Leistungsumfang erreicht werden.
(cc) Anrechenbare Kosten (KG 200 bis 400)
die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 300.000,00 bis maximal netto EUR 400.000,00 zum Gegenstand = 1 Punkt; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 400.000,00 bis maximal netto EUR 450.000,00 zum Gegenstand = 2 Punkte; die Referenzleistung hat anrechenbare Kosten von mehr als netto EUR 450.000,00 zum Gegenstand = 3 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 2 gewichtet wird, können bei dem Kriterium insgesamt 6 Wertungspunkte erzielt werden.
Reicht der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mehrere Referenzen ein, wird zunächst jede Referenz gemäß den vorgenannten Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der Referenzen ermittelt. Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen der Kriterien lit (b) und (c) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit (a) bis (c) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl
überschritten, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen oder aufheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen
1.Nachweis, dass der Bewerber mindestens zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste der Architektenkammer Baden-Württemberg gemäß § 3 Architektengesetz BW. Auswärtige Berufsangehörige und auswärtige Berufsgesellschaften haben die Voraussetzungen nach § 8 Architektengesetz Baden-Württemberg nachzuweisen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen mit der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin/
Landschaftsarchitekt" im Formblatt "Teilnahmeantrag" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß den vorstehenden Ausführungen mit dem Teilnahmeantrag nachweist.
2.Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung (EzE)" -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern zu erbringen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1.Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der aktuellen Versicherungspolice oder aktuellen Versicherungsbestätigung des Versicherers (beides nicht älter als 6 Monate).
2.Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz sowie den spezifischen Netto-Jahresumsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung (EzE)" Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1.
Der Nachweis muss eine Beruftshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und von EUR 1,0 Mio. für Vermögens- und sonstige Schäden erfassen. Dabei müssen die Mindestdeckungssummen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindestdeckungssummen erreichen.
zu 2.
Der Netto-Jahresumsatz muss einen Mindest-Jahresnettoumsatz im Mittel aller drei Geschäftsjahre von mindestens netto EUR 500.000,00 aus Leistungen der Objektplanung Freianlagen und von mindestens netto EUR 200.000,00 aus Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen beinhalten.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1.Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß "Referenzformblatt" - zu Referenzen des Bewerbers, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das "Referenzformblatt" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag zusammen mit dazugehörigen Anlagen einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.
2.Eigenerklärung zur Technischen Ausrüstung des Bewerbers. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1:
Die Referenzleistung muss folgende Mindeststandards erfüllen:
(a)Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen vorgelegt werden, die anrechenbaren Kosten gemäß KG 500 von mindestens netto EUR 1,0 Mio. zum Gegenstand hat und deren Leistungen mindestens in die Honorarzone III oder höher gemäß § 40 i.V.m. Anlage 11.2 HOAI 2021 einzustufen sind.
(b)Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen vorgelegt werden, die anrechenbaren Kosten gemäß KG 200 bis 400 von mindestens netto EUR 300.000,00 zum Gegenstand hat und deren Leistungen mindestens in die Honorarzone III oder höher gemäß § 48 i.V.m. Anlage 13.2 HOAI 2021 einzustufen sind.
zu (a) und (b)
Die Referenzleistung muss mindestens die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 und 8 umfassen.
Die Referenzleistung darf nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt die Abnahme der erbrachten Referenzleistungen. Sollte die Referenzleistung noch andauern, muss sie mindestens bis zum Beginn der LPH 8 fortgeschritten sein.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann auch durch eine einzige Referenz belegt werden, sofern die Referenz sämtliche der geforderten Mindestanforderungen der Referenzen Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen kumulativ erfüllt. In diesem Fall müssen also nicht mindestens 2 Referenzen vorgelegt werden, sondern es genügt auch die Vorlage einer Referenz, die sämtliche Mindestanforderungen beider Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen erfüllt.
zu 2:
Die Technische Ausrüstung muss mindestens einem Austausch in den Dateiformaten (Microsoft Office 2007 oder jünger, CAD-Formate 2007-dwg bis 2017-dwg, Datenaustausch Ausschreibung GAEB, Ausschreibungstexte StLB-Bau) genügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend.
Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland