Sicherheitsdienst für das Amt für Migration und Integration Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0182
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst für das Amt für Migration und Integration
Sicherheitsdienst
Düsseldorf
Sicherheitsdienst
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
a) für Personenschäden 1.500.000 EUR und
b) für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.000.000 EUR.
Zusätzlich zu den o.g. Personen- und Sachschäden muss die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung den Verlust von Schlüsseln und den Verlust bewachter Sachen i.H.v. jeweils min. 250.000 € abdecken. Alternativ kommt auch eine Pauschalversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Millionen Euro in Betracht.
- Vorlage einer Bonitätsbestätigung der Hausbank (nicht älter als drei Monate).
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Nachweis von drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste.
Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
a) Angabe des Auftragswerts;
b) Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung;
c) Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages;
d) Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber und der Führungskräfte des Unternehmens, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
- Nachweis über die Zertifizierung nach DIN 77200, Teil 2;
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001;
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.