Bochumer Inklusionsprojekt in Schulen 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00077_OV_40
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bochumer Inklusionsprojekt in Schulen 2023/2024
Bochumer Inklusionsprojekt in Schulen des Gemeinsamen Lernens für das Schuljahr 2023/2024 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Schuljahr
Stadt Bochum - Schulverwaltungsamt 44777 Bochum - Grundschule Schulverbund Feldsieper Schule, Feldsieper Str. 94 und Teilstandort Fahrendeller Str. 27, 44809 Bochum
- Grundschule Gertrudisschule, Vorstadtstr. 14, 44866 Bochum
- Realschule Pestalozzi-Schule, Graf-Adolf-Str. 40, 44866 Bochum
- Gesamtschule Erich-Kästner-Schule, Markstr. 189, 44799 Bochum
- Heinrich-Böll-Gesamtschule, Agnesstraße 33, 44791 Bochum
- Maria Sibylla Merian-Gesamtschule, Lohackerstraße 15, 44867 Bochum
- Willy-Brandt-Gesamtschule, Wittekindstraße 33, 44894 Bochum
- Gesamtschule Bochum-Mitte, Feldsieper Str. 94 und Teilstandort Gahlensche Straße 204 b, 44809 Bochum.
Das seit einigen Jahren aus der Inklusionspauschale des Landes NRW finanzierte Projekt zur systemischen Unterstützung der städtischen Schulen des Gemeinsamen Lernens soll fortgeführt werden. Unter der Federführung des Schulverwaltungsamtes wird die Gestellung von Inklusionsfachkräften an acht städtischen Schulen in Bochum erneut vergeben. Ausgewählt wurden Schulen verschiedener Schulformen mit verschiedenen Schwerpunkten und Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen.
Die Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den sonstigen Professionen (z. B. Schulsozialarbeit, Schulassistenz, Schulbetreuung) im System Schule erbracht. Die Einsatzplanung obliegt der Schulleitung. Die Fachaufsicht obliegt dem Leistungserbringer.
Eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung von Inklusionsmaßnahmen sollte mit der Clearing- und Diagnostikstelle des Jugendamtes erfolgen, welche die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder sowie die Eingliederungshilfen im Bereich der Schulbegleitung für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche organisiert.
Die Inklusionsfachkräfte sollen als feste Kräfte der jeweiligen Schule mit einer wöchentlichen Anwesenheitszeit von bis zu 36 Wochenstunden vorzugsweise während der Schulzeit eingesetzt werden, Einsätze in den Schulferien sind in der Regel nicht vorgesehen.
Der Umfang der eingesetzten Kräfte und deren Professionen stehen in Abhängigkeit zu den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Schule. Die Einsatzplanung ist daher individuell und flexibel je Schule zu gestalten und im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Gleichzeitig ist auf Kontinuität bei der personellen Besetzung zu achten.
Verlängerungsoption für ein weiteres Schuljahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 521 EU
----
Eigenerklärung EU-Sanktionen
Nachweis mind. einer Referenz über mind. 1-jährige Erfahrung im Bereich der Inklusion im Bereich Schulen, insbesondere im Umgang mit und bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen. Eine entsprechende Referenzangabe ist unter Nennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten dem Angebot beizufügen.
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
-----------
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 31.03.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebotes.
-----
Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 (2) VgV werden vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYWWJSTP3U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).