Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wimpfen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74206
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badwimpfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG)
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen dreigeschossigen Neubau, bei dem die tragenden Elemente größtenteils aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Gründung erfolgt aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse über Bohrpfähle. Das umlaufende Gelände verspringt zwischen Ost- u. Westseite um ein Geschoss, das Untergeschoss ist auf der Westseite vollständig im Erdreich eingebunden.
Wasserlastpfahl W1.2-E (> Drainage).
Das Obergeschoss reduziert sich auf ca. 2/3 der Gesamtfläche. Das Flachdach über OG erhält eine PV-Anlage, das Flachdach über EG wird als Gründach ausgeführt.
Die nahezu vollständig umlaufende Fensterfassade wird als Pfosten-Riegel-Fassade aus Aluminium hergestellt. Davor kommt umlaufend über alle Geschosse eine vorgesetzte Betonfertigteilfassade - im Wechsel aus senkr. Stützen und waagr. Riegel, jeweils in einer Tiefe von 70 cm - zur Ausführung.
Bad Wimpfen
Grobmassen:
Erdarbeiten 2600 m3;
Bohrpfahlgründung 600 lfdm;
Drainage 190 m;
Ortbetonarbeiten 1650 m3 (inkl. Schalung);
Bewehrung 250 t;
Betonfertigteile 350 St.;
weitere Arbeiten im üblichen bzw. geringen Umfang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.