Weiterentwicklung Verkehrssicherheitsmonitoring im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936 Referenznummer der Bekanntmachung: Z4p-V1-Sicherheitsmonitoring

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bast.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung Straßenwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiterentwicklung Verkehrssicherheitsmonitoring im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936

Referenznummer der Bekanntmachung: Z4p-V1-Sicherheitsmonitoring
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Weiterentwicklung des Verkehrssicherheitsmonitorings im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 151 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bergisch Gladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die „Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“ (EU-RL 2008/96/EG), mit der EU-weit das Niveau der Straßenverkehrsinfrastruktursicherheit auf dem transeuropäischen Straßennetz angehoben werden sollte, wurde 10 Jahre nach Inkrafttreten überarbeitet und die Änderungen am 26.11.2019 als Richtlinie (EU) 2019/1936 veröffentlicht. Die Änderungen mussten innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist vom BMDV per ARS 25/2021 erfolgt.

Ein Baustein der ursprünglichen Direktive war die Einstufung der Sicherheit des Straßennetzes (Artikel 5 der EU- RL 2008/96/EG). In Deutschland wurde dafür das Verfahren der „Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen (ESN)“ entwickelt und vom BMVI mit ARS 27/2003 eingeführt. Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie ist der bisher reaktive Ansatz um mehr vorbeugende Aspekte einer, entweder vor Ort oder mit elektronischen Mitteln durchgeführten , visuellen Untersuchung der Entwurfsmerkmale der Straße zu ergänzen. Auf dieser Grundlage soll eine Bewertung und Priorisierung des Bedarfs an weiteren Maßnahmen erfolgen. Ein Bestandteil ist die Einstufung aller Abschnitte des Straßennetzes entsprechend ihrem Sicherheitsniveau in mindestens drei Kategorien. Über das Ergebnis dieser Einstufung ist der EU-Kommission ein Bericht vorzulegen. Zudem sollen die Ergebnisse der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertungen entweder durch direkte oder nach einer gezielten Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen entwickelte Abhilfemaßnahmen weiterverfolgt werden.

Die wesentliche Aufgabe für Deutschland besteht in der Entwicklung eines geeigneten Verkehrssicherheitsmonitorings, wie es der geänderte Artikel 5 der EU-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten fordert. Die Verfahrensentwicklung erfolgte im Rahmen des im Auftrag der BASt durchgeführten FE 03.0547/2016/FRB "Evaluierung der Sicherheitsanalyse von Straßennetzen".

Bereits im Zuge der Verfahrensentwicklung zeigte sich, dass die notwendige Datenaufbereitung als entscheidend für die Durchführung des Verkehrssicherheitsmonitorings von der BASt einzustufen ist. Dies betrifft insbesondere die relevanten Infrastrukturmerkmale, die im Rahmen der proaktiven Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden sollen. Teilweise liegen die erforderlichen Daten zwar in hinreichender Qualität vor, teilweise weisen die vorliegenden Daten jedoch noch nicht die für die proaktive netzweite Sicherheitsbewertung erforderliche Datenqualität auf. Wiederum andere Daten müssen erst noch erhoben oder aus in den Ländern vorliegenden Datenbanken zusammengeführt werden. Die Schaffung der erforderlichen Datengrundlage, die Zusammenführung auf eine gemeinsame Straßennetzbasis (ASB) und Aufbereitung für die Übernahme in BISStra bis zur erstmaligen Durchführung der netzweiten Sicherheitsbewertung für die Bundesfernstraßen im Jahr 2024 ist durch die BASt in Zusammenarbeit mit den Ländern sowie der AdB somit noch zu leisten.

Die Weiterentwicklung des im Rahmen des FE 03.0547/2016/FRB erarbeiteten Verfahrens und dabei insbesondere die Schaffung der Grundlagen für die Übernahme der erforderlichen Daten in BISStra ist mit den in der BASt vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu leisten. Zur Unterstützung dieser Aufgabe soll daher eine externe Fachberatung beauftragt werden. Die Fachberatung soll insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:

1. Abfrage und Prüfung der bisherigen Konzepte zur Datenhaltung / -erfassung beim Bund/der BASt, den Ländern und der AdB inkl. ASB-konformität

2. Bewertung bisheriges Datenkonzept von BISStra inklusive Hintergründe und Aktualität sowie Relevanz für das Sicherheitsmanagement

3. Bewertung ZEB-Dateninfrastruktur hinsichtlich der Nutzung für die Umsetzung der EU-Richtlinie

4. Zusammenstellung eines Datenkatalogs bereits verfügbarer Datensätze bei Bund/BASt, Ländern und AdB inkl. Angaben von u. a. Relevanz, Attributen u. ä. sowie Einhaltung des ASB-Standards bzw. Aufwände zur Erreichung desselbigen.

5. Identifizierung und Festlegung der zu erhebenden Objekte und deren Attributierung. Erstellung eines Datenmodells (für BISStra und ASB) sowie für die von der ASB abweichenden bzw. fehlenden Punkte Erstellung eines ASB-Änderungsantrages, damit die Daten vollständig via ASB und OKSTRA vorgehalten und transportiert werden können.

6. Entwicklung Roadmap für schrittweise Anpassungen von BISStra für die Umsetzung der EU-Richtlinie, inkl. Lastenhefterstellung

7. Fachbegleitung und Review von Pilotanwendungen der netzweiten Sicherheitsbewertung und -einstufung bei der BASt

8. Fachlicher Ansprechpartner für die relevanten Akteure

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Problemverstädnis, Projektkonzeption, Sicherstellung der Zweckmäßigkeit der Ergebnisse, Maßnahmen der Qualitätssicherung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bewertung des Angebots wird unter Berücksichtigung der folgenden Fachlichen Kriterien und des Angebotspreises durchgeführt nach der Formel:

(Gewichtete Leistungspunkte)/Angebotspreis x 1.000 = Leistungsquotient

Fachliche Kriterien:

1) Problemverständnis: 30 %

2) Projektkonzeption: 40 %

3) Sicherstellung der Zweckmäßigkeit der Ergebnisse: 20 %

4) Maßnahmen der Qualitätssicherung: 10 %

Ermittlung des Angebotspreises:

Es werden 170 Teamtage angefragt und gewertet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 223-639271
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z4p-V1-Sicherheitsmonitoring
Bezeichnung des Auftrags:

Weiterentwicklung Verkehrssicherheitsmonitoring im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 151 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 133 601.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfantrag, § 160 Abs.3, S.1,

Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des

Vergabeverstoßes;

Einlegung eines Nachprüfantrages, § 160 Abs. 3, S.1, Nr. 4 GWB: Spätestens 15

Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber;

Festlegung einer Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber

/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber, über den Abschluss des Vertrages,

jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsbaltt der EU bekannt gemacht, endet

die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2023

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