Weiterentwicklung Verkehrssicherheitsmonitoring im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936 Referenznummer der Bekanntmachung: Z4p-V1-Sicherheitsmonitoring
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung Verkehrssicherheitsmonitoring im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936
Weiterentwicklung des Verkehrssicherheitsmonitorings im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936
Bergisch Gladbach
Die „Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“ (EU-RL 2008/96/EG), mit der EU-weit das Niveau der Straßenverkehrsinfrastruktursicherheit auf dem transeuropäischen Straßennetz angehoben werden sollte, wurde 10 Jahre nach Inkrafttreten überarbeitet und die Änderungen am 26.11.2019 als Richtlinie (EU) 2019/1936 veröffentlicht. Die Änderungen mussten innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist vom BMDV per ARS 25/2021 erfolgt.
Ein Baustein der ursprünglichen Direktive war die Einstufung der Sicherheit des Straßennetzes (Artikel 5 der EU- RL 2008/96/EG). In Deutschland wurde dafür das Verfahren der „Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen (ESN)“ entwickelt und vom BMVI mit ARS 27/2003 eingeführt. Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie ist der bisher reaktive Ansatz um mehr vorbeugende Aspekte einer, entweder vor Ort oder mit elektronischen Mitteln durchgeführten , visuellen Untersuchung der Entwurfsmerkmale der Straße zu ergänzen. Auf dieser Grundlage soll eine Bewertung und Priorisierung des Bedarfs an weiteren Maßnahmen erfolgen. Ein Bestandteil ist die Einstufung aller Abschnitte des Straßennetzes entsprechend ihrem Sicherheitsniveau in mindestens drei Kategorien. Über das Ergebnis dieser Einstufung ist der EU-Kommission ein Bericht vorzulegen. Zudem sollen die Ergebnisse der netzweiten Straßenverkehrssicherheitsbewertungen entweder durch direkte oder nach einer gezielten Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen entwickelte Abhilfemaßnahmen weiterverfolgt werden.
Die wesentliche Aufgabe für Deutschland besteht in der Entwicklung eines geeigneten Verkehrssicherheitsmonitorings, wie es der geänderte Artikel 5 der EU-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten fordert. Die Verfahrensentwicklung erfolgte im Rahmen des im Auftrag der BASt durchgeführten FE 03.0547/2016/FRB "Evaluierung der Sicherheitsanalyse von Straßennetzen".
Bereits im Zuge der Verfahrensentwicklung zeigte sich, dass die notwendige Datenaufbereitung als entscheidend für die Durchführung des Verkehrssicherheitsmonitorings von der BASt einzustufen ist. Dies betrifft insbesondere die relevanten Infrastrukturmerkmale, die im Rahmen der proaktiven Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden sollen. Teilweise liegen die erforderlichen Daten zwar in hinreichender Qualität vor, teilweise weisen die vorliegenden Daten jedoch noch nicht die für die proaktive netzweite Sicherheitsbewertung erforderliche Datenqualität auf. Wiederum andere Daten müssen erst noch erhoben oder aus in den Ländern vorliegenden Datenbanken zusammengeführt werden. Die Schaffung der erforderlichen Datengrundlage, die Zusammenführung auf eine gemeinsame Straßennetzbasis (ASB) und Aufbereitung für die Übernahme in BISStra bis zur erstmaligen Durchführung der netzweiten Sicherheitsbewertung für die Bundesfernstraßen im Jahr 2024 ist durch die BASt in Zusammenarbeit mit den Ländern sowie der AdB somit noch zu leisten.
Die Weiterentwicklung des im Rahmen des FE 03.0547/2016/FRB erarbeiteten Verfahrens und dabei insbesondere die Schaffung der Grundlagen für die Übernahme der erforderlichen Daten in BISStra ist mit den in der BASt vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu leisten. Zur Unterstützung dieser Aufgabe soll daher eine externe Fachberatung beauftragt werden. Die Fachberatung soll insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
1. Abfrage und Prüfung der bisherigen Konzepte zur Datenhaltung / -erfassung beim Bund/der BASt, den Ländern und der AdB inkl. ASB-konformität
2. Bewertung bisheriges Datenkonzept von BISStra inklusive Hintergründe und Aktualität sowie Relevanz für das Sicherheitsmanagement
3. Bewertung ZEB-Dateninfrastruktur hinsichtlich der Nutzung für die Umsetzung der EU-Richtlinie
4. Zusammenstellung eines Datenkatalogs bereits verfügbarer Datensätze bei Bund/BASt, Ländern und AdB inkl. Angaben von u. a. Relevanz, Attributen u. ä. sowie Einhaltung des ASB-Standards bzw. Aufwände zur Erreichung desselbigen.
5. Identifizierung und Festlegung der zu erhebenden Objekte und deren Attributierung. Erstellung eines Datenmodells (für BISStra und ASB) sowie für die von der ASB abweichenden bzw. fehlenden Punkte Erstellung eines ASB-Änderungsantrages, damit die Daten vollständig via ASB und OKSTRA vorgehalten und transportiert werden können.
6. Entwicklung Roadmap für schrittweise Anpassungen von BISStra für die Umsetzung der EU-Richtlinie, inkl. Lastenhefterstellung
7. Fachbegleitung und Review von Pilotanwendungen der netzweiten Sicherheitsbewertung und -einstufung bei der BASt
8. Fachlicher Ansprechpartner für die relevanten Akteure
Die Bewertung des Angebots wird unter Berücksichtigung der folgenden Fachlichen Kriterien und des Angebotspreises durchgeführt nach der Formel:
(Gewichtete Leistungspunkte)/Angebotspreis x 1.000 = Leistungsquotient
Fachliche Kriterien:
1) Problemverständnis: 30 %
2) Projektkonzeption: 40 %
3) Sicherstellung der Zweckmäßigkeit der Ergebnisse: 20 %
4) Maßnahmen der Qualitätssicherung: 10 %
Ermittlung des Angebotspreises:
Es werden 170 Teamtage angefragt und gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterentwicklung Verkehrssicherheitsmonitoring im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1936
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfantrag, § 160 Abs.3, S.1,
Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
Vergabeverstoßes;
Einlegung eines Nachprüfantrages, § 160 Abs. 3, S.1, Nr. 4 GWB: Spätestens 15
Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber;
Festlegung einer Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber
/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber, über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsbaltt der EU bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]