Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen - Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von loser Möblierung für die GSH Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/720
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwieberdingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71701
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwieberdingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen - Europaweite Vergabe über die Lieferung und Montage von loser Möblierung für die GSH
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung und die Montage loser Möblierung für die Glemstalschule (nachfolgend "GSH").
Glemstalschule Herrenwiesenweg 35 71701 Schwieberdingen
Der Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen führt die Sanierung mit Neubau der GSH im Herrenwiesenweg 35, in Schwieberdingen durch. Das Projektgebiet liegt südwestlich von Schwieberdingen in Ortsrandlage an einem Grünzug direkt an der Glems. Bei der Schule handelt sich um eine ehemalige Realschule mit Gebäude aus dem Jahr 1978 und Anbau aus dem Jahr 1991, die 2013 in eine vierzügige Gemeinschaftsschule umgewandelt wurde. In direktem Kontext des Schulcampus befindet sich auch die Grundschule Hermann-Butzer-Schule (nachfolgend "HBS"), die 2007/2008 saniert wurde. In diesem Zusammenhang entstand auch ein Mensaanbau neben der Schule. Das Projekt Sanierung mit Neubau der Glemstalschule wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland-Sanktionen,
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(5) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich Möbellieferungen, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Vorlage von Referenzen über die Lieferung und Montage von Möbeln in vergleichbarer Art in den vergangenen fünf Jahren (seit 1.1.2018)
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
- Dauer und Zeitraum der Leistungserbringung,
- kurze Beschreibung des Projekts
Die Referenzangaben sind bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen (also nicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert).
Vorlage von mehr als zwei Referenzen je Referenzkategorie ist nicht erwünscht.
1) Vorlage von mindestens einer Referenz über die Lieferung und Montage von Möbeln an Schulen mit einem Auftragswert von mindestens EUR 500.00 brutto in den vergangenen fünf Jahren (seit 1.1.2018).
2) Vorlage von mindestens einer Referenz über die Lieferung und Montage von Möbeln mit einem Auftragswert von mindestens EUR 500.000 brutto in den vergangenen fünf Jahren (seit 1.1.2018).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6AAW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de