Einführung sowie Betriebs- und Wartungsleistungen eines Enterprise Service Management Tools Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-013-EU-Vergabe
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung sowie Betriebs- und Wartungsleistungen eines Enterprise Service Management Tools
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Bereitstellung eines IT-Servicemanagement / Enterprise Service Management Tools für die zentrale IT der Stadtwerke Düsseldorf AG.
Das Tool soll von den Stadtwerken Düsseldorf AG als Software as a Service in der Cloud des Anbieters oder als Platform as a Service in der Azure Instanz der Stadtwerke Düsseldorf betrieben und durch Fachadministratoren / Key-User genutzt werden können. Alle Fachbereiche der Stadtwerke Düsseldorf AG sollen über eine Portallösung auf Services der Stadtwerke Düsseldorf AG zugreifen können. Die Lösung muss mandantenfähig sein und durch Customizing auf Basis von low/no-code Technologien angepasst und weiterentwickelt werden können. Weitere Anforderungen zu den grundlegenden Funktionalitäten und bezogen auf die abzubildenden Prozesse werden im Rahmen der Ausschreibung spezifiziert.
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Das IT-Servicemanagement / Enterprise Service Management Tool soll sowohl IT-Service Management als auch Business Prozesse abbilden/unterstützen können.
Der Leistungsgegenstand untergliedert sich daher in folgende Punkte:
- Lizenzen und Wartung
- Technische Implementierung (Out of box Bereitstellung und Anpassung gemäß Anforderungen) des Tools insbesondere für folgende Prozesse:
- Incident Management
- Problem Management
- Configuration Management
- Change Management
- Request Management
- Teilprozesse bzw. Prozesse zur späteren Realisierung
- Knowledge Management
- Release Management
- Service Level Management
- Service Catalogue Management
- Dokumentation/Management von Lieferantenverträgen und Servicevereinbarungen
- Portallösung zur Einbindung von Anwendern und Kunden
Die im ersten Schritt umzusetzenden Prozesse sind als Basislösung zu konzipieren. Eine weitere modulare Erweiterung von ITSM Prozessen in Richtung ESM Prozessen sollen in die bestehende Lösung integriert werden können. Es wird besonderer Wert auf die Einbindung / Schnittstellen zu Bestandssystremen (insbes. SAP-Core, AixBOMS, USU Lizenzmanagement, Office 365 Suite (MS Teams)) gelegt.
Weiterhin wird Unterstützungsleistung im Rahmen des Betriebs benötigt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor den Vertrag 2 mal um jeweils 24 Monate zu verlängern
Zum Zeitpunkt der EU-weiten Bekanntmachung liegen dem Auftraggeber noch nicht die erforderlichen Gremienbeschlüsse vor. Das Vergabeverfahren erfolgt daher unter Vorbehalt, dass die erforderlichen Gremienbeschlüsse erteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung sowie Betriebs- und Wartungsleistungen eines Enterprise Service Management Tools
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung-BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z6AJY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
"Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
"